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Hilfe!!!! +31km/h Blitz vom 31.5. kommt heute an mich!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Hilfe!!!! +31km/h Blitz vom 31.5. kommt heute an mich!
By Rennfahrer (217.85.208.232) on Samstag, den 22. September, 2001 - 10:29:

Ich hab schonmal um Tips gebeten, aber ich erklaers nochmal.
Das Auto ist auf meine Mutter zugelassen, sie hat keinen Fuehrerschein, ich habe einen Zwillingsbruder, bin selbst gefahren, mit 81km/h innerorts.
Zuerst hat meine Mutter einen Brief gekriegt(nach 11 Tagen, oder so) ohne Foto, dann hat sie am 11.7.01 wieder einen Brief gekriegt, diesmal mit Foto, bin recht gut zu erkennen, aber den Haaransatz sieht man nicht (mein Zwillingsbruder hat laengere Haare). Da hat sie auch nicht drauf geantwortet, weil sie verreist war.
Vor 2 Wochen dachte ich der Blitz waere verjaehrt (31.5.01), da krieg ich heute nen Brief: Anhoerung im Bussgeldverfahrern .... , ich soll also zu schnell gefahren sein, ich weiss aber ueberhaupt nicht, wie die das entweder vermuten, oder rausgekriegt haben, ich tippe eher auf vermuten.
Wie soll ich mich verhalten, soll ich meinen Bruder benutzen, oder soll ich die Alberto-Methode mit nem Kumpel anwenden ??


Achja, nochwas, wie gesagt, Blitz vom 31.5.01, Brief ...blablabla....Mannheim, 9.8.01, ich krieg den Brief aber erst heute, auf dem Umschlag steht 20.9.01 .... mal wieder Eilsache.

Naja, hoffe ihr koennt mir da weiterhelfen ....


Rennfahrer

By Greatblackbird (145.254.145.51) on Samstag, den 22. September, 2001 - 12:03:

Der an Dich ausgestellte Anhörungsbogen muß ein Datum bis spätestens 30.08. haben. Ist es später, hast Du eigentlich schon gewonnen. Dann würde ich gar nicht reagieren, den A-Bogen auf jeden Fall aufheben und abwarten, ob ein Bußgeldbescheid folgt. Wenn ja, Einspruch einlegen mit der Begründung der Verjährung, da Du nicht innerhalb der drei Monate gehört wurdest.

, da krieg ich heute nen Brief: Anhoerung im
Bussgeldverfahrern .... , ich soll also zu schnell gefahren sein,


Aufgrund Deiner Schilderung hört sich das aber irgendwie an, daß es zwei Verstöße sind. Kannst Du das bestätigen?

By Rennfahrer (217.85.208.232) on Samstag, den 22. September, 2001 - 17:29:

Damit es keine Missverstaendnisse gibt :


Ordnungswidrigkeit am : 31.0.2001
Brief kommt heute an : 20.09.2001
Datum des Briefes : 09.08.01

Anhoerung im Bussgeldverfahren gem. &55 OWiG
Ihnen wird zur Last gelegt,
am 31.5.2001 um 08:48 in Mannheim , Friedrich-Ebert Str. als Fuehrer des PKW, amtliches Kennzeichen MA-** ***, folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie ueberschritten die zulaessige Hoechstgeschindigkeit von 50km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzueglich der Toleranz 81km/h. Die ergibt eine Geschwindigkeitsuebertretung von 31km/h.
......
.....
Mannheim, 09.08.01

________________________

Jetzt meine Frage, wenn der Brief am 09.08.01 an mich adressiert wurde, gilt doch ab dem Datum neue 3 Monate Frist fuer mich, oder ?
Also bringt es gar nichts, das ich den Brief erst jetzt, ! 44 ! Tage danch bekomme.

Rennfahrer

By Greatblackbird (145.254.143.195) on Samstag, den 22. September, 2001 - 19:52:

Natürlich bringt das was. Ein Postweg von 14 Tagen ist absolutes Maximum! Wenn auf dem Umschlag wirklich 20.09. steht, bloß aufheben! Der A-Bogen hat für Dich die Verjährung zwar unterbrochen, er wurde Dir aber erst erheblich nach der Verjährung zugestellt. Somit hast Du vorher natürlich nicht mitbekommen, daß gegen Dich ein Ermittlungsverfahren läuft :)

By farendil (217.0.226.246) on Sonntag, den 23. September, 2001 - 00:21:

genau gb! liegen zwischen ausstellung und zustellung mehr als 14 tage, so ist einzig und alein das datum der zustellung maßgeblich, nicht das der ausstellung.

By Rennfahrer (217.228.164.80) on Sonntag, den 23. September, 2001 - 02:56:

:)

44 Tage - 14 Tage = 30 Tage :)

Naja, somit hat sich das dann auch geklaert...

Danke nochmal, dann kann ich meine Mutter ja beruhigen, dass sie nicht unseren Anwalt einschalten muss...


Rennfahrer

By Rennfahrer (217.228.166.69) on Sonntag, den 23. September, 2001 - 16:48:

Noch eine Frage:
Soll ich jetzt den AB ueberhaupt noch zurueckschicken ?? Nicht, oder?
Wenn ja, nur Angaben zur Person machen, oder auch gleich von 3Monaten schreiben ??

Rennfahrer

By Greatblackbird (213.6.73.91) on Sonntag, den 23. September, 2001 - 17:34:

Schicke ihn zurück mit dem Hinweis der Verjährung durch verspätete Zustellung. Mache keine weiteren Angaben zur Sache! Wenn doch noch ein Bußgeldbescheid kommt, Einspruch einlegen mit gleicher Begründung. Wenn Du die Möglichkeit hast, kannst Du dann immer noch einen Anwalt nehmen (ist bequemer), den muß dann sowiso die Landeskasse zahlen.

By Rennfahrer (217.228.166.69) on Sonntag, den 23. September, 2001 - 17:43:

hehe

danke nochmal, auch an farendil, habt mir wirklich weitergeholfen !

Rennfahrer

By Rennfahrer (217.228.173.58) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 13:16:

nochmal ne Kleinigkeit,
meine Mutter konnte es nicht lassen und hat unseren Anwalt gefragt, der hat gemeint, ich muss ueberhaupt nicht auf den Brief antworten, wenn noch was kommt ihm geben, er legt Einspruch wegen Verjaehrung ein.
Meint ihr, die schicken mir ueberhaupt noch was ??
Oder soll ich jetzt innerhalb dieser einen Woche den AB zurueckschicken, mit dem Hinweis der Verjaehrung ?

Rennfahrer

By traffic (172.178.12.16) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 13:26:

Du brauchst den AB nicht zurückzuschicken. Wenn dann doch ein BG-Bescheid kommt, Einspruch einlegen.


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