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Wann tritt Verjährung ein?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Wann tritt Verjährung ein?
By Alex (217.1.161.206) on Samstag, den 22. September, 2001 - 09:42:

Hi Leute,

ich wurde mit dem Firmenwagen geblitzt. Jetzt nach einem Monat kam der Bescheid zu meinem Chef. Er hat sich die eine Woche Zeit gelassen um zu Antworten, folgenden Text:
"Wir glauben, wissen aber nicht, dass dieser Mitarbeiter gefahren ist, da kein Foto mit übersand wurde." Bis wann muß mich die Busgeldstelle anschreiben? War da nicht irgendwas mit 3 Monaten oder so? Kann ich dann noch ein Foto anfordern oder macht dies das Verfahren noch teurer? Es könnte ja sein, das Foto ist nichts geworden.

Alex

By Greatblackbird (145.254.143.94) on Samstag, den 22. September, 2001 - 21:15:

Warum hat er überhaupt eine Begründung angegeben? Besser wäre gewesen, er hätte geschrieben, daß gurndsätzlich keine Fahrer der Firmenfahrzeuge benannt werden. Er hat doch wohl nicht Deine Adresse angegeben, oder?

Wenn Du innerhalb der 3 Monate ab Tatzeitpunkt einen A-Bogen erhälst, ist die Verjährung für Dich unterbrochen.

Eine Anforderung des Fotos verteuert das Verfahren für Dich höchstens durch Deine zusätzlichen Portokosten. Die Bußgeldstelle ist aber nicht verpflichtet, Dir ein Foto zu schicken.

By Alex (217.1.177.1) on Samstag, den 22. September, 2001 - 22:40:

Ja, er hat meine Adresse angegeben. Hat er bis jetzt bei jedem der mal geblitzt wurde. Er wird kein Bock haben sich immer mit der Busgeldstelle zu streiten bzw. ständig Fahrtenbücher vorzulegen.
Die Frage ist was mache ich wenn die mich vor Ablauf der 3 Monate anschreiben? Also ein Foto müssen die nicht schicken? Das war eigentlich meine Hoffnung. Ich glaube nämlich dort nicht zu erkennen zu seien, weil gerade beim Biltzen extrem starker Wolkenbruchregen runterkam und die Scheibenwischer echt auf voller Stufe liefen. Was soll ich machen um das Blitzfoto zu bekommen?

Alex

By farendil (217.0.226.246) on Sonntag, den 23. September, 2001 - 00:20:

@alex: du kannst um übersendung des fotos bitten, weil du nur dann aussagen über den fahrzeugführer machen möchtest.

wie viel warst du denn zu schnell? innerorts/ausserorts?

By Alex (213.7.63.2) on Sonntag, den 23. September, 2001 - 07:37:

Innerorts 64 bei 30.
Ich habe hier noch irgendwo gelesen man kann auch ein Eichprotokoll anfordern. Was sieht man da, bzw. was könnte man zum eigenen Vorteil dort finden?

Alex

By Greatblackbird (213.6.73.91) on Sonntag, den 23. September, 2001 - 17:41:

@Alex
Du kannst über einen Anwalt die komplette Ermittlungsakte anfordern oder sie auf der Bußgeldstelle einsehen, letzteres wäre aber ungünstig, da ein Beamter dabei ist, der Dich u.U. identifiziert. Daß Dein Boss die Adresse angegeben hat, war nicht klug. Und auch ein AB wird dich deshalb sehr wahrscheinlich vor der Verjährung erreichen. Wiso eigentlich ständig Fahrtenbücher vorlegen? Habt ihr eine Auflage?
Im Eichprotokoll kannst Du ersehen, ob die Eichintervalle des Meßgerätes eingehalten wurden und ob es zum Zeitpunkt der Messung geeicht war. Wenn nicht, dann kann die Messung nicht als Beweis verwertet werden.

By Alex (213.6.17.37) on Sonntag, den 23. September, 2001 - 18:12:

Kann ich meine Frau zur Bußgeldstelle schicken um das Foto einzusehen? Ein Anwalt wir ja sicher sofort Geld verlangen, auch wenn er nur eine Akte anfordern soll.
Wie ist denn das genau mit der Verjährung. Muß ich den AB spätestens 3 Monate ab dem "Blitztag" bekommen oder zählt schon das Schreiben an die Firma? Eine Fahrtenbuchauflage haben wir nicht, aber im Schreiben stand soetwas falls die Firma den Fahrer nicht benennt. Und unsere Geschäftsleitung hat da sicher ein Problem mit. Das stört doch alles den effektiven Arbeitsablauf usw. na ihr kennt doch die Sprüche.

Alex

By farendil (217.0.227.98) on Sonntag, den 23. September, 2001 - 20:07:

ach alex! nicht immer auf alles hereinfallen, was die behörde schreibt...

die fahrtenbuchauflage ist nicht zulässig, wenn alle in der firma komplett die aussage verweiger.

weiterhin gibt es die möglichkeit, in der firma nur deine namen anzugeben, nicht aber die adresse...


deiner frau MÜSSEN die in der behörde keine akteneinsicht gewähren.

verjährung gegen dich ist durch das schreiben an die firma nicht unterbrochen, da das schreiben nicht namentlich an dich gerichtet war.


es gibt jetzt 2 möglichkeiten für dich:
a:
-foto anfordern
-eichurkunde
-meßprotokoll

b:alberto-methode (such selber im forum)

By Chris2605x (217.4.3.72) on Montag, den 24. September, 2001 - 21:19:

Hi zusammen!
Ab wann gilt denn nun die 3-Monats-Frist???
Ich bin nämlich auch geblitzt worden. Das Auto ist aber auf meine Mutter zugelassen. Ich habe persönlich kein Brief bekommen.
Den Zeugenfragebogen haben wir verloren...

Wie denn nun?

Gruß
Christof

By Greatblackbird (213.7.145.115) on Montag, den 24. September, 2001 - 21:42:

Immer für den tatsächlichen Fahrer ab Zeitpunkt der Tat. Ein an den Halter gerichteter Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung nicht gegenüber dem Fahrer.


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