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Geblitzt auf A99

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt auf A99
By Gerd (194.123.184.3) on Freitag, den 21. September, 2001 - 12:33:

Eine Kollegin hat es gestern auch auf der A99
erwischt. Tempo 170 bei erlaubten 80. Es war
auch an der schon "berühmt berüchtigten" Stelle
zwischen Putzbrunn und Haar bei einer LKW-
Kontrolle. Sie ist noch in der Probezeit.
Sie war mit dem Firmenwagen Ihres Vaters unter-
wegs. Gibt es irgendwelche Tipps wie sie aus der
Sache rauskommen könnte ??
Sie ist übrigens 100% sicher das hier auf der
linken Spur keine Schilder waren !!!!

By traffic (172.178.87.247) on Freitag, den 21. September, 2001 - 13:13:

Dann wird es Zeit, daß ganze mal bei der nächsten Messung fotografisch zu dokumentieren und den Widersprüchen als Beweismittel beizulegen. Man kann ja dann angeben, daß der Schilderaufbau beim eigenen Vorfall dem der fotografischen Dokumentation entsprochen hat.

By farendil (217.80.147.77) on Freitag, den 21. September, 2001 - 14:08:

@traffic: nein, das ist zwar das logische vorgehen, aber nicht das sicherste!

es geht hier wahrscheinlich um 4 punkte, 3 monate fahrverbot, 750,- (+36,-) geldstrafe, eine nachschulung und probezeitverlängerung!

@gerd:
die frage ist, ob es nicht auch ohne die alberto methode geht.
dazu müßte man wissen, wie das in der firma gehandhabt wird, wenn dort a-bogen wegen geschwindigkeitsüberschreitungen kommen.

es muß nämlich nur erreicht werden, daß "die" den namen (identität) ds verantwortl. fahrzeugführers nicht innerhalb von 3 monaten ab der tat herausbekommen.

der a-bogen müßte am besten in der firma nicht beantwortet werden.
bei nachfragen seitens der grünen dürfen diese nicht hereingelassen werden, bzw. es wird die aussage von allen dazu verweigert.

ist das machbar?

By Gerd (194.123.184.3) on Freitag, den 21. September, 2001 - 14:28:

@Farendil
Ihr Vater ist Eigentümer der Firma. Also
diesbezüglich vielleicht ein Vorteil weil
er das Ganze selbst in der Hand hat. Auf der
anderen Seite evtl. ein Nachteil weil die
grüne Truppe wahrscheinlich erst innerhalb
der Familie suchen wird. Ich denke im Moment,
die Alberto-Methode wäre hier gut zu realisieren,
oder ??

By farendil (217.80.147.77) on Freitag, den 21. September, 2001 - 14:47:

@gerd: wenn niemand ein problem damit hat, dann macht es nach diesem schema.

ich persönlich würde erst mal abwarten, wie lange es dauert, bis ein a-bogen kommt.

dann entscheiden:
-nur noch kurze frist bis zur verjährung:
hinhaltetaktik, erst mal den standard-fahrer, also den vater angeben, oder ein foto anfordern...

-noch lange zeit bis zur verjährung: alberto!

By traffic (172.178.238.110) on Freitag, den 21. September, 2001 - 15:01:

@farendil: Dann machen die doch dort die gleiche Abzockerei weiter bis in alle Ewigkeit. Wer weiß, wie viele Fahrverbote wegen solchen Falschmessungen schon ausgesprochen worden sind? Man müßte die doch zwingen können, über Widersprüche eine StVO-gerechte Messung und Beschilderung hinzubekommen!

By Hemmi (195.75.98.161) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 18:02:

@traffic: Mich hat es an dieser Stelle vor über
einem Jahr erwischt. Bin nach zwei
Gerichtsverhandlungen jetzt aber doch verurteilt.
Allerdings will ich die Sache nicht auf sich
beruhen lassen. Es muss endlich was gegen die
absolut unzureichende Beschilderung unternommen
werden. Mein Anwalt sammelt gerade die Daten von
möglichst vielen gleich gelagerten Fällen, um die
Unrechtmäßigkeit des dort in dieser Form
angeordneten Tempo-Limits zu beweisen.
Unrechtmäßig deshalb, weil die Anordnung allem
Anschein nach unwirksam ist, wie die vielen Fälle
beweisen. Laut Messprotokoll sind nämlich allein
an dem Abend, an dem es mich erwischt hat, über
340 von etwa 2000 Autos, welche die Messstelle
insgesamt passiert haben, geblitzt worden. Dabei
bin ich sicher, dass die allermeisten an dieser
Stelle das Tempolimit nicht vorsätzlich
missachtet haben, sondern die Schilder – genau
wie ich und die meisten anderen A99-Betroffenen –
einfach nicht wahrgenommen haben. Und zwar
deshalb, weil die Art der Beschilderung der
Situation absolut nicht gerecht wird. Meine
Argumente bezüglich der offensichtlich miserablen
Erkennbarkeit der Schilder, vor allem bei Nacht,
wurden von den Gerichten einfach ignoriert. Auch
auf die Frage, warum keine gelben Blinkleuchten
zusätzlich zu den Schildern vor der doch
beträchtlichen Tempo-Reduzierung warnen, bekam
ich keine Antwort. Darüber hinaus beträgt die
Distanz von der ersten Ankündigung bis zur
Messstelle gerade mal 450 Meter. Laut einer
Information des Bundesverkehrsministeriums
existiert aber eine Richtlinie, wonach die
Ausschilderung an einer Lkw-Kontrollstelle aber
schon 800 bis 1000 Meter vorher erfolgen sollte.
Der Haken an der Geschichte: Bayern hat als
einziges Bundesland dieser Richtlinie nicht
zugestimmt. Die können also machen was sie
wollen. Dagegen müssen wir etwas unternehmen.
Deshalb die Bitte an alle Betroffenen. Klickt auf
meine E-Mail-Adresse und meldet Euch bei mir.

By traffic (62.134.106.232) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 20:25:

@hemmi: War bei dir die Beschilderung auch nur einseitig angebracht? Kennst du das OLG-Urteil, nach dem eine einseitige Beschilderung nur für die äußerste recht Fahrspur gilt (das AZ steht, glaube ich, auch im Forum)? Es war zwar nicht das OLG München, aber als Argumentationshilfe sollte es dennoch nützlich sein.

By Hemmi (195.75.98.161) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 20:51:

@traffic: Den Gedanken kannst Du vergessen. Denn
laut dem mir während der Verhandlung vorgelegten
Beschilderungsplan sollen die Schilder beidseitig
stehen. Dabei handelt es sich um fest
installierte Bedarfs-Schilder. Tatsächlich stehen
an der Stelle rechts und links große graue
Kästen, in denen durch Drehen von Prismen die
Schilder erscheinen (sollen). Insgesamt befinden
sich dort also sechs (!) Schilder, die viele
einfach nicht sehen. Ist doch merkwürdig, oder?
Wir können doch nicht alle blind sein. Selbst
wenn die Schilder wirklich geöffnet waren, was
ich nach wie vor bezweifle, muss die Vielzahl der
Fälle doch zu denken geben. Warum halten sich die
Bayern nicht an den Regelbeschilderungsplan des
Bundesverkehrsministeriums? Warum wird die
drastische Herabsetzung des erlaubten Tempos
nicht etwa durch gelbes Blinklicht zusätzlich
angezeigt? Warum werden lediglich reflektierende,
nicht aber selbstleuchtende Schilder verwendet?
Ist doch einfach: Dann könnte man die Schilder
womöglich sehen und abbremsen. Selbst wenn die
340 Geblitzten von dem Abend, an dem es mich auch
erwischt hat, jeder nur 100 Mark Bußgeld zahlen
muss, kommen schon 34 000 Mark zusammen. Bei mir
waren es aber sogar 1000 Mark, und vermutlich war
es bei vielen auch mehr als 100 Mark. Da kommt
also ein hübsches Sümmchen zusammen. Wir sollten
uns über die Sache mal in Ruhe unterhalten. Mail
mich doch einfach mal an:
hjstappen@motorpre
sse.de


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