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In einer Kolonne geblitzt...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: In einer Kolonne geblitzt...
By offrdw (194.196.100.69) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 12:49:

Mich hats auch wieder erwischt. Letztes Jahr in Megpom 30DM bei 50+7 km/h innerorts. Diesmal in Brandenburg mit etwa 50+max10 km/h außerorts. Es ist immer das Gleiche: Mein Wagen wiegt ca. 2 Tonnen und ist höher gebaut als PKW´S (Jeep). Ich halte aufgrund des Gewichts eigentlich immer größeren Abstand zum Vorausfahrenden, weil Masse auch abgebremst werden will...
Als Einziger in der Kolonne werde ich geblitzt.
Da ich annehme, daß es ähnliche Erfahrungen bei Euch gibt: Lohnt ein Einspruch gegen die 30 DM, den Bescheid bekomme ich mit Sicherheit demnächst? Es nervt einfach, immer wieder der Blöde zu sein!
Ansonsten werde ich demnächst wohl meinem Vordermann mehr auf die Pelle rücken müssen, damit mich die Dinger nicht mehr erfassen... ;-)

Offrdw

By farendil (217.80.147.103) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 13:34:

@offrdw: du meinst sicher vom laser erfasst...

weil ein radargerät nur geringe abstände zwischen den fahrzeugen zum messen braucht.

das problem bei einsprüchen gegen ein verwangeld ist das, das sofort ein bußgeldbescheid erlassen werden kann. damit kommen noch einmal 36,- hinzu.

genau darauf spekulieren "die" ja auch. denen geht es nicht um die paar extrem schnellen. derjenige, der ein fahrverbot bekommt wird mit ziemlicher sicherheit irgendwelchen terz machen.
die alermeisten, die halt nur mit bis +20 gemessen werden, zahlen zum größten teil.
das macht nicht nur absolut gesehen sondern auch vom aufwand- / einnahmenverhältnis her den absoluten löwenanteil aus.


so sehr das auch ärgert, würde ich - solange ich keinen konkreten gründe mit entsprechen hohen chancen für einen einspruch habe - zahlen.
das risiko ist es einfach nicht wert.
die erlassen - ohne deine begründung überhaupt richtig zu lesen - einen bg-bescheid...

das einzigste, was du machen kannst: fordere das foto an.
so haben die etwas arbeit und du kannst überprüfen, ob du getroffen bist.
ein nicht unerheblicher teil der fotos (man spricht von bis zu 15%, was ich aber auch für übertrieben halte, selbst wenn man die fehlmessungen dazurechnet) ist nämlich unbrauchbar...

By offrdw (194.196.100.86) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 15:20:

@farendil

natürlich Laser, hast ja recht...

Warum alle anderen 7 Autos vor mir nicht, das ist die Frage. Warum werde ich als letztes Fahrzeug in der Kolonne erfasst und dann auch noch dafür bestraft, weil die Elektronik mich aufgrund des größeren Sicherheitsabstandes als "einzelnes" Fahrzeug identifizieren konnte. Wenn schon, dann bitte gleiches Recht für alle. Aber wahrscheinlich bin ich schon die ganze Zeit vorher viel zu schnell hinter den anderen hinterhergefahren, ohne es zu merken. Zum Glück bin ich nicht aufgefahren...
Das soll mir mal einer erklären. Es geht hier einfach um das Prinzip. Klar ist irgendwo die Grenze.
Das mit dem Foto bringt in dem Fall nichts, da ich ja mit meinem Exoten unterwegs war und aufgrund der großen Frontscheibe immer eindeutig zu erkennen bin.
Ich werde bezahlen und gleichzeitig mit meinem Argumenten Einspruch erheben. Mal sehen, was dann passiert. Ein automatischer Bußgeldbescheid jedenfalls nicht, denn es wurde (zwar unter Protest) bezahlt. Das ist zwar im Prinzip ein Schuldanerkenntnis (will ich ja auch nicht abstreiten), aber warum nur ich?

Wenn die dann nicht wenigstens antworten auf meine Argumentation(mit Einschreiben verschickt), gibts auch Post von meinem Anwalt, ich bin stinksauer.

Die Antwort Schicksal gilt in dem Falle nicht, auf die wartet mein Anwalt schon...

Na vielleicht ist denen die Sache auch zu wackelig und es kommt gar kein Bescheid.

Abwarten (trotzdem bockig und stinksauer)

Offrdw

PS: War mir klar, daß Du der erste bist, der antwortet... ;-)

By Goose (62.180.185.247) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 15:47:

@farendil: Ich sehe mich erneut gezwungen, dir zu widersprechen ;-)
Ich kann hier nicht für die Arbeit des O-Amtes schreiben, wenn wir jedoch lasern, erfreuen wir uns gewaltig an den "dicken Fischen". Ich habe mich durchaus auch schon mal drei Stunden an eine vielbefahrene Bundesstraße gestellt (mehrspurig, igO, 50 km/h zHG) und in diesen drei Stunden vier Fahrzeuge herausgewunken. Das lag nicht daran, daß in dieser Zeit nur vier Fahrzeuge fuhren, sondern daran, daß diese vier die einzigen waren, die mit über 84 km/h dort hergefahren sind.
Auf der Wache habe ich von meinem DGL nicht ein krummes Wort gehört, daß ich "nur" vier PKW "erwischt" habe.

Es kann natürlich sein, daß es in anderen Behörden anders gehandhabt wird, bei uns wird jedoch nicht einfach "abgezockt".

Gruß
Goose

By farendil (217.80.147.103) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 15:50:

@offrdw: klar hast du recht - nur gerade beim laser ist es sehr leicht für die beamten zu erklären, warum sie nur einen rausziehen.

es ist nämlich in fast allen ländern so geregelt, daß der meßwert dem betroffenen gezeigt werden soll/muß, wenn dieser es wünscht.

Wenn schon, dann bitte gleiches Recht für alle.
na du würdest aber schön spucken, wenn die ganze kolone angehalten wird und die beamten erklären, daß ihr alle gleich scnell wart, aber es nur einen einzigen meßwert gibt...


Das mit dem Foto bringt in dem Fall nichts, da ich ja mit meinem Exoten unterwegs war und aufgrund der großen Frontscheibe immer eindeutig zu erkennen bin.
sag das nicht! zunächst ist nicht das fahrzeug entscheidend, sondern der tatsächliche fahrzeugführer.
zum anderen können durch besondes günstige winkel von meßgerät, blitz, sonneneinstrahlung, frontscheibe, sonnenblende etc. auch schon mal "schöne" reflexionen auftreten oder gesichtsteile verdeckt werden.

beim laser mit sofortkasse hilft das natrürlich nix...


Ich werde bezahlen und gleichzeitig mit meinem Argumenten Einspruch erheben.
geht nicht! wenn du bezahlst ist die sache abgeschlossen und das kann nicht rückgängig gemacht werden.


PS: War mir klar, daß Du der erste bist, der antwortet... ;-)
danke für das kompliment! aber das ist bei dir doch ehrensache!

By farendil (217.80.147.103) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 16:00:

@goose: du wiedersprichst sachen, die ich so nicht gesagt habe!

daß die polizei größere spielräume in der wahl der aufstellung des gerätes und festsetzung des limits hat, weiß ich.

es geht jedoch um die übergeordneten zusammenhänge. um diejenigen, die in der überwachung nur das geld sehen.
so hat unser dezernent (seit 14 tagen: EX-DEZERNENT *ggggg* - mal sehen, wie sich der "neue" macht) für das ressort ordnung und sicherheit für dieses jahr schon wieder 2 millionen mark mehr an einnahmen aus der verkehrsüberwachung eingeplant.

merkwürdig, daß der schon im letzten jahr weiß, daß die autofahrer in meiner stadt sich in diesem jahr regelwidriger verhalten.
noch merkwürdiger ist, daß damit die behauptung wiederlegt wird, daß permanente überwachung der verkehrserziehung dient. - schließlich werden ja mehr verstöße begangen....


und den die vorgesetzten der sachbearbeiter im o-amt sehen es wohl ähnlich. denn ohne grund kommen soclche anweisungen, wie daß grundsätzlich jeder einspruch erst mal verworfen wird wohl auch nicht zustande....

und genau diejenigen, die auch die meßstellen (wie z.b. 4 spurige ausfallstraße, möglichst nachts und mit tempo 50) festlegen meinte ich in meinem ersten posting mit "die".

daß du dich als polizist aber angesprochen fühlst, finde ich schon sehr merkwürdig! schließlich hatte ich doch von denen gesprochen, die an den bußgeldern verdienen....
:-))
(ein schelm wer arges dabei denkt)

By offrdw (194.196.100.70) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 17:37:

Ich will die Diskussion ja nicht ins ewige fortführen, aber irgendwie muß man sich doch wehren können.

Würde ich mich doch etwas wundern, wenn ich sofort einen Bußgeldbescheid bekomme. Welche Möglichkeit des Einspruchs habe ich denn sonst? Also zahlen, Ordnungswidrigkeit zugeben und Verfahren automatisch beenden. Kommt nicht in Frage. Dann nicht zahlen und sofort einen Bußgeldbescheid bekommen trotz berechtigter Einwände meinerseits? Hallo, wo leben wir denn (willkommen in der Realität).
Es muß doch einen Mittelweg geben, um mit den Leuten überhaupt mal kommunizieren zu können, ohne gleich als Nichtzahler, Straftäter und Querulant dazustehen und als Topping auch noch die doppelte Zeche zu bekommen. (Ja, wir hatten ja auch erhöhten Verwaltungsaufwand mit Ihnen, na und selber schuld, wer hat denn angefangen.)
Wie gesagt es ist mir jetzt schon mindestens zum 2.Mal passiert. Gibt es denn in diesem Land wirklich nur noch bescheuerte Paragraphenhengste und vordefinierte Automatismen, die keinerlei Abweichung vom Verfahrensweg zulassen? Traurig, traurig. So weltfremd bin ich nicht wie Ihr vielleicht wisst. Es geht ums Prinzip. Wenn ich es so hinnehme, wird die Sache immer und immer wieder passieren. Wenn ich so dogmatisch mit meinen Kunden umgehen würde...

Was passiert eigentlich, wenn man rein zufällig das Komma falsch setzt und nur 3 DM überweist, vielleicht liest sich dann jemand die Stellungnahme auch durch...

Kann ja mal passieren, abwarten ob überhaupt was kommt...

By traffic (62.134.73.147) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 19:39:

Wenn du Verfahrensmängel in der Stellungsnahme rügst, lesen sie sich diese bestimmt sehr genau durch. Die sonstigen Argumentationsversuche sind in der Regel rechtlich nicht relevant.

By farendil (217.80.147.103) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 22:54:

@offrdw:
Würde ich mich doch etwas wundern, wenn ich sofort einen Bußgeldbescheid bekomme.
es kann auch ein erneutes verwarngeldangebot gemacht werden.
oder aber es kann das verfahren eingestellt werden.
oder aber es wird ein bg bescheid erlassen.


trotz berechtigter Einwände meinerseits?
bei berechtigten einwänden muß laut gesetz das verfahren eingestellt werden.


Was passiert eigentlich, wenn man rein zufällig das Komma falsch setzt und nur 3 DM überweist, vielleicht liest sich dann jemand die Stellungnahme auch durch...
bei verwarngelder gilt: wird der beitrag nicht, nicht vollständig oder nicht in einem betrag überwiesen KANN ohne weitere anhörung sofort ein bußgeldbescheid erlassen werden.


wie gesagt: ich verstehe dich vollkommen, und auch deine gründe für dein handeln kommsen mir sehr bekannt vor :-)
nur realistisch betrachtet hast du sehr wenig chancen.
ich wünsche dir trotzdem viel glück!

By dagegen (213.6.24.37) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 23:35:

Außerdem hast du juristisch nichts zum Argumentieren, weil dir ja tatsächlich eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen werden kann. Da für die Polizisten keine Pflicht besteht, jede Ordnungswidrigkeit zu ahnden, kannst du eigentlich bei niemandem etwas erreichen.
Wenn du schon mehr Abstand hältst, dann nutze doch einfach deinen Weitblick, den Straßenrand vor dir an geeigneten Stellen genauer zu beobachten...

By badpeon (212.114.161.133) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 02:23:

> Wie gesagt es ist mir jetzt schon mindestens zum 2.Mal passiert. Gibt es denn in diesem Land wirklich nur noch
> bescheuerte Paragraphenhengste und vordefinierte Automatismen, die keinerlei Abweichung vom Verfahrensweg zulassen?

Ja.


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