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70 m, blitzen zulaessig?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 70 m, blitzen zulaessig?
By Mikania (129.69.104.13) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 10:45:

Hallo zusammen,

wegen Strassenbahnschienen ist bei uns auf einer Laenge von ungefaehr 70 m die Geschwindigkeit aus Laermschutzgruenden von 50 auf 30 Km/h reduziert. Ich bin an dieser Stelle mit dem Auto meiner Eltern mit 52 geblitzt worden, waehrend die im Urlaub waren.
Und hier meine Fragen:

1. Ist an dieser Stelle das Blitzen ueberhaupt zulaessig? In Ba-Wue gibt es m. E. die Regel, dass die Messanlage 100 m vom Begrenzungsschild entfernt aufgestellt werden muss.

2. Stimmt es, dass mein Vater als Halter des Fahrzeugs keine Angaben darueber machen muss, wer alles mit dem Auto in seiner Abwesenheit gefahren ist?

3. Muss man die Begruendung (im Urlaub) bereits auf dem A-Bogen schreiben, oder kreuzt man einfach an, dass man den Verstoss nicht zugibt?

Vielen herzlichen Dank.

By traffic (172.178.2.101) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 10:54:

1. Gilt in der Regel nicht an besonderen Gefahrenstellen.
2. stimmt
3. Es reicht, den Verstoß nicht zuzugeben.

By Mikania (129.69.104.13) on Freitag, den 21. September, 2001 - 13:46:

Danke


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