Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Führerschein auf Probe - Fahrerlaubnis Entzug

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Führerschein auf Probe - Fahrerlaubnis Entzug
By Fritz der Frischling (62.180.144.152) on Dienstag, den 3. Oktober, 2000 - 22:46:

Zu Punkten und Fahrerlaubnisentzug in der Probezeit erhalte ich ungenaue und widersprüchliche Informationen von der Führerscheinstelle, vom ADAC Bußgeldkatalog und von den Rechtseiten der Radarfalle.de.
Als Frischling bin ich im vorläufigen Besitz eines Führerscheins auf Probe.
Nach dem ersten Punkt in Flensburg beträgt die Probezeit nunmehr 4 Jahre. Nach dem 2. A-Verstoß mit 3 Punkten folgte eine Verwarnung von der Führerscheinstelle und die Aufforderung zur verkehrspsyhologischen Beratung. Soweit ist alles klar.
Unklar ist, was passiert nach einem 3. A-Verstoß.
Der ADAC Ratgeber äußert sich dazu gar nicht explizit. Im Rechtsratgeber auf diesen Seiten war zu lesen, daß Verstöße während der 2-Monatsfrist zur verkehrspsychologischen Beratung (vpB) nicht geahndet werden. Die Leute von meiner Führerscheinstelle haben jedoch ganz klar angekündigt, den Führerschein sofort zu entziehen, egal ob ich an der vpB teilgenommen habe oder nicht.
Wie lautet die gesetzliche Regelung?
Gibt es Ausnahmen für lernwillige Vielfahrer?
Was ist, wenn bei Führerscheinentzug die Existenz
bedroht und der Gang zum Sozialamt vorprogrammiert ist?
Ist bei einer Fahrleistung von über 60 Tkm pro Jahr im Vergleich zu Neulingen mit wesentlich geringerer km-Leistung oder zu solchen, die Ihren Schein 2 Jahre lang im Schreibtisch lassen, das verfassungsmäßige Gleichheitsprinzip in Folge einer rein zeitlich begrenzten Probe nicht verletzt?
Wer kann mir Tipps geben, weitere 1.5 Jahre bei 60 Tkm jährlich fehlerfrei zu überstehen. Auf der Straße finde ich leider jede Menge "schlechte Vorbilder".
Und wie soll man aus Fehlern lernen, wenn man gar keinen machen darf?

By Rolf (62.153.28.222) on Donnerstag, den 5. Oktober, 2000 - 21:57:

Hallo!

Bei einem dritten Verstoß wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen. Die Probezeit ruht. Der Führerschein ist der FE-Behörde auszuhändigen. Die 3-Monats-Frist (oder länger) beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Führerscheins.

Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird ein Fahreignungs-Gutachten erforderlich.

Sollte die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, verlängert sich die Probezeit - zusätzlich zur Restprobezeit - um zwei Jahre.

Info: Führerschein


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page