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2 Fragen: Nachschulung und Starenkästen in BB

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 2 Fragen: Nachschulung und Starenkästen in BB
By ein Geblitzter (193.159.83.214) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 16:27:

Hi!
Hier meine erste Frage:
Wurde im Oktober 2000 geblitzt mit 30km/h zu schnell. Habe 3 Punkte un 136,- DM Bußgeld bekommen. Meine 2jährige Probezeit hätte im August diesen Jahres geendet. Wie lange kann das dauern, bis eine Aufforderung zu einer Nachschulung kommt? Kann es sein, dass die auch mal keine Nachschulung anordnen? Wann verjährt eine Nachschulung? Und: Sollte keine Anordnung kommen, ist dann meine Probezeit schon vorbei??

2. Frage: Bin in Böblingen mit ca. 65km/h an einem Starenkasten vorbei. Hab aber nichts blitzen sehen. Es war so gegen 11 Uhr morgens. "Blitzen" die tagsüber vielleicht ohne Blitz? Oder sieht man den Blitz am Tag schlecht?

Danke für alle Antworten!

By jotrocken (213.7.100.66) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 19:30:

Hi!

Nein, die Aufforderung zur Nachschulung verjährt nicht - die können also immernoch damit ankommen und eine entsprechende Verlängerung der Probezeit um 4 Jahre würde auch noch stattfinden. Es kommt oft vor, dass die sich ganz lange Zeit lassen mit den Aufforderungen zur NSch.

Nee, ohne Blitz wird nie geblitzt. Vielleicht war er defekt oder er ist auf eine höhere Geschwindigleit eingestellt. Normalerweise bekommt man aber auch übertag mit, wenn man geblitzt wird.

Gruß
Jotrocken


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