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Autobahn Rückwärtsgefahren

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Autobahn Rückwärtsgefahren
By boesr (62.27.247.26) on Dienstag, den 3. Oktober, 2000 - 00:15:

ich habe die Ausfahrt an einer Autobahn knapp verpasst, und musste kurz zurücksetzen (ca.2m), um um die Ecke zu kommen. Die Autobahn war menschenleer. Es war dunkel. Zu meinem Pech standen auf einer Brücke an der Ausfahrt zwei Kollegen in grün, die mich prompt anhielten. Jetzt droht mir wohl ein Fahrverbot. Gibt es noch eine Chance da rauszukommen?

By DerOrdentliche (193.159.126.192) on Dienstag, den 3. Oktober, 2000 - 09:42:

Glaub ich weniger. Musst wohl mehr oder weniger die Strafe akzeptieren.

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 10. Oktober, 2000 - 12:17:

@boesr

Haben die denn Photos von dir gemacht, oder wie können die beweisen, daß gerade du gefahren bist.

By boesr (62.27.247.196) on Dienstag, den 10. Oktober, 2000 - 17:45:

Die haben zwar keine Fotos gemacht, waren aber zu zweit.

By klaus (193.158.141.121) on Dienstag, den 10. Oktober, 2000 - 19:58:

Na hoffentlich droht Dir nicht nur ein Fahrverbot,
sondern es wird auch wirksam.

Wer so schlafmützig fährt, der gefährdet nichtnur sich (das wäre wohl noch zu verschmerzen) sondern auch Andere!!

By Greatblackbird (62.180.206.249) on Dienstag, den 10. Oktober, 2000 - 22:17:

Tolle Bemerkung, klaus, Du fährst sicherlich immer vorschriftsmäßig und Dir würde sowas natürlich nie passieren. Wer soll denn Deiner Meinung nach auf einer menschenleeren Autobahn gefährdet werden? Die Schnittlauchs, weil sie mit dieser Aktion aus ihrem Schlaf gerissen wurden? Schlafmützig fährt wohl eher derjenige, der auf einer vielbefahrenen Autobahn solche Manöver durchzieht. Sicher ist das Verhalten von boesr nicht korrekt, aber ein Fahrverbot ist wohl eher übertrieben.

By Freund_des_schnellen_fahrens (193.159.82.160) on Dienstag, den 10. Oktober, 2000 - 23:21:

man muss auch immer die Umstaende sehen (hier z.b menschenleere autobahn)

ich selbst habe nachts auch schon mal eine Ausfahrt verpennt, da fuhr ich auch rueckwaerts (natuerlich auf dem standstreifen!) raus. Da ist eigentlich nichts dabei. man muss sich natuerlich vergewissern das niemand hinter einem auch in die Ausfahrt einbiegen will.....

Ein Fahrverbot waere im Falle von boesr sicherlich "zu hart". Aber es ist trtzdem schwer, da ohne ein Fahrverbot rauszukommen da die Beweislage von zwei Bullen (meistens reicht sogar nur einer!!) vollkommen ausreicht, und sie dich ja gleich an Ort und Stelle angehalten haben

By HarryB (208.227.150.212) on Mittwoch, den 11. Oktober, 2000 - 02:34:

da faellt einem nun wirklich kaum noch etwas zu ein. menschenleere autobahn, wenn ich das schon hoere ! und was ist, wenn doch urploetzlich einer kommt und in den rueckwaertsfahrenden kracht ? was dann ??? mit euren ausreden kann man ja beinahe jede straftat legitimieren, 'man muss halt immer auch die umstaende sehen'.
was ist denn dabei, an einer 'verpennten' ausfahrt vorbei zu fahren und die naechste zu nutzen um umzudrehen ? sooo weit kann die gar nicht weg sein..... es ist halt nur die bequemlichkeit, die dazu verleitet, auf der autobahn rueckwaerts zu fahren.

By KJK (194.138.37.46) on Mittwoch, den 11. Oktober, 2000 - 08:18:

Jaja, HarryB, der Moralapostel! Klar, im Rückspiegel ist nix zu sehen, aber während der 2 Meter, die man rückwärts fährt, kracht einem jemand in den Kofferraum. Entweder ohne Licht oder mit Raketenantrieb. Harry, ich bewundere immer wieder Deine Realitätsnähe!

By HarryB (208.227.150.212) on Mittwoch, den 11. Oktober, 2000 - 09:49:

nun, dann wollen wir doch mal kurz kalkulieren: da kommt z.b. ein alberto angesichts der dunklen und menschenleeren autobahn mit 200 km/h angefahren (das ist noch langsam fuer den typ autos, die er faehrt) und legt damit 55,5 m/s zurueck. das erkennen der verpassten ausfahrt einschliesslich bremsen, anhalten, schalten und wieder rueckwaertsfahren nimmt - wenn es schnell geht - eine minute in anspruch. in dieser zeit legt unser langsamer alberto 3333,333 m zurueck, wer hat diese strecke im rueckspiegel im auge ??? irgendwo hat es schon seinen sinn, dass wenden und rueckwaertsfahren auf der autobahn verboten sind, oder ?

By Harry-Beobachter (195.37.128.1) on Mittwoch, den 11. Oktober, 2000 - 10:21:

Wer lesen kann (und auch aufmerksam lesen will und nicht nur seine Vorurteile bestätigt bekommen will), ist eindeutig im Vorteil, werter Herr B.! Hätte unser guter Harry mal genau hingeschaut, hätte er erkennen können, daß es sich laut Angaben des Posters um eine Strecke von 2 [in Worten: zwei] Metern gehandelt hat, die der Fahrer zurückgesetzt hat. Nach Lage der Dinge und den Angaben zur Fahrstrecke muß sich das Fahrzeug bei diesem Vorgang nicht auf der eigentlichen Fahrbahn, sondern auf dem Standstreifen (in der Verlängerung der Verzögerungsspur) befunden haben. Eine Minute, um eine halbe Wagenlänge zurückzusetzen? Und normalerweise befinden auf dem Standstreifen auch keine Fahrzeuge, die mit 200 km/h fahren. Erst denken, dann posten, werter Herr B.!

By HarryB (208.227.150.212) on Mittwoch, den 11. Oktober, 2000 - 10:49:

ich selbst habe nachts auch schon mal eine Ausfahrt verpennt, da fuhr ich auch rueckwaerts (natuerlich auf dem standstreifen!) raus. Da ist eigentlich nichts dabei....
Wer lesen kann (und auch aufmerksam lesen will und nicht nur seine Vorurteile bestätigt bekommen will), ist eindeutig im Vorteil...

soviel dazu, werter beobachter !

By alpak (141.2.23.115) on Mittwoch, den 11. Oktober, 2000 - 13:11:

*blubb*

Unglaublich, wie der Kerl Argumente aushebelt. Fast so gut wie mein Hamster.

By Alberto (62.158.210.45) on Mittwoch, den 11. Oktober, 2000 - 16:20:

Lieber HarryB, wenn Du mich schon erwähnst, dann sei bitte so gut und erwähne auch, daß man z.B. mit 200 kmh oder aber auch mit 280 kmh (fahre ich nachts nie!) sicherlich auf der linken Spur oder aber wenigstens rechts fährt. Auf der Standspur bin ich noch nie so schnell gefahren! (???)

Also man kann schon Dinge konstruieren....aber das bringt nichts. Tatsache ist, es war sicherlich völlig ungefährlich - aber leider strengstens verboten. Aber auch ich habe es schon mal so gemacht - allerdings ohne erwischt zu werden.

By boesr (62.27.244.35) on Mittwoch, den 11. Oktober, 2000 - 16:27:

Ich möchte noch anmerken, dass dort kein Standstreifen vorhanden war, und auch keine Einfädelspur! Deshalb das unkonventionelle Bremsmanöver. Ich fuhr allerdings auf der äußersten rechten Seite.

By garfield (134.108.33.169) on Mittwoch, den 11. Oktober, 2000 - 20:58:

Bravo, bravo. Wieder eine Ladung Speicherplatz wegen Harry verbraten :-(

So langsam sollte doch jeder wissen, daß man auf diesen Dummschwätzer nicht eingehen sollte.

By Freund_des_schnellen_fahrens (62.158.44.127) on Mittwoch, den 11. Oktober, 2000 - 21:36:

Also wenn ich auf dem Standstreifen rueckwaerts fahre, dann kann Alberto mit 200+ wohl kaum in mich hereinkrachen. es sei denn, er verwechselt den Standstreifen mit der Fahrbahn (was ich nicht glaube :-)

Und wenn kein Standstreifen vorhanden waehre, dann wuerde ich selbstverstaendlich auch bei einer Menschenleeren Autobahn die naechste Ausfahrt nehmen da dein Fall mit 200+ natuerlich schonmal vorkommen kann.

By Heinz (24.226.74.228) on Donnerstag, den 12. Oktober, 2000 - 01:06:

Also keine einfaedelspur und kein Standstreifen!
also Ausfahrt verpast,kein Problem!nun eine Frage?
wie schnell war >boesr< und wann hat er die ausfahrt bemerkt.Man kann ja eine Ausfahrt so mit ungefaehr 50 km/h ohne weiteres nehmen,ist er wirklich nur 2 meter ueber die Ausfahrt gefahren,
haette er die ausfahrt noch schaffen muessen da
seine geschwindigkeit ja schon sehr niederig war.
War er aber noch zu schnell und hatte seinen Bremsvorgang zu spaet eingeleitet konnte er die kurve nicht mehr sicher durchfahren,so muesste er doch etwas weiter als 2 meter hinter der ausfahrt zum stehen kommen.Oder Teusche ich mich?
So mal ehrlich {boesr} ware es wirklich nur 2 meter die du zuruekgestossen bist?

By HarryB (208.227.150.212) on Donnerstag, den 12. Oktober, 2000 - 03:35:

jau heinz, diese frage hat sich mir auch gestellt. es bedarf schon besonderer fahrkuenste, eine autobahnausfahrt exakt um 2 m zu verfehlen. daher liegt die vermutung schon nahe, dass bei der angabe der rueckwaertsfahrstrecke die eine oder andere null so einfach im virtuellen nirwana verschwunden ist. und dass jemand mit hohem tempo auf jemanden auffaehrt der - selbst wenn es auf dem standstreifen sein sollte - rueckwaerts faehrt ist natuerlich gaenzlich unmoeglich und ausgeschlossen - hier herrscht die devise: was nicht sein darf, das kann nicht sein....

By gregor (129.13.10.100) on Donnerstag, den 12. Oktober, 2000 - 04:17:

gut. du mutmaßt also dinge von denen weder du noch ich wissen wie genau sie vorgefallen sind. mit dem unterschied: ich nutze nicht irgendwelche wahllos aus den finger gesogenen unterstellungen (virtuelles nirvana, etc.) zur untermauerung meiner zweifelhaften meinung.

da gehe ich doch lieber schlafen...

btw: [x] send popcorn & beer

By badpeon (62.180.29.2) on Donnerstag, den 12. Oktober, 2000 - 04:36:

Autobahnen wurden gemacht damit man nicht mit stehenden oder gar rückwärts fahrenden Hindernissen rechnen muss und dementsprechend nicht "auf Sicht" fahren muss, sprich innerhalb der Sichtweite jederzeit zum Stehen kommen muss.
Rückwärts fahren auf Autobahen ist etwa so eine gute Idee wie schlafen auf Eisenbahnschienen, und der eine Monat Fahrverbot wird dich nicht umbringen. Die paar Kilometer zur nächsten Ausfahrt (ok, können mancherorts auch ein paar mehr sein) sollte man wirklich in Kauf nehmen, egal wie sicher man sich ist dass nichts passieren kann.

By KJK (194.138.37.46) on Donnerstag, den 12. Oktober, 2000 - 08:34:

Autobahnen wurden gemacht damit man nicht mit stehenden oder gar rückwärts fahrenden Hindernissen rechnen muss und dementsprechend nicht "auf Sicht" fahren muss, sprich innerhalb der Sichtweite jederzeit zum Stehen kommen muss.

Auch wenn Du mit dem 2. Absatz Deines Postings den Eindruck zu erwecken versuchst, ein besonders versierter Kraftfahrer zu sein (weißt Du eigentlich, wie früh man einen ankommenden Zug auf den Schienen schon hört ;-) ), zeigt der erste eklatante Lücken in Deinen Kenntnissen auf!
Was ist denn mit Staus?
Auf Autobahnen muß man sehr wohl innerhalb der Sichtweite zum Stehen kommen können, auf Straßen mit Gegenverkehr ist es die halbe Sichtweite!

By KJK (194.138.37.46) on Donnerstag, den 12. Oktober, 2000 - 08:36:

Kleine Korrektur: Halbe Sichtweite nur, wenn der Platz auf meiner Fahrbahn für mich nicht ausreichend ist.

By boesr (62.27.244.43) on Donnerstag, den 12. Oktober, 2000 - 11:40:

Noch mal eine Bemerkung von mir als Betoffenem:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf diesem Autobahnabschnitt war 80. Die Ausfahrt war eine sogenannte "kurze Ausfahrt", war jedoch nicht als solche ausgeschildert. Es war dunkel, und ich hatte sicherlich auch nicht alle meine Sinne beisammen. Deshalb mein verspätetes Bremsmanöver. Die Rückwärtsfahrt betrug in der Tat nur ca. 2m.
Dass die ganze Situation nicht in Ordnung war, weiss ich auch, Doch ist es schon ein ziemlicher Unterschied, ob jemand mehrere hundert Meter, oder 2 Meter im Bereich einer Ausfahrt rückwärts fährt.
Dazu kommt, dass sich dasalles in wenigen Sekunden abgespielt hat. (Stichwort: Augenblicksversagen)

By Alberto (62.155.180.111) on Donnerstag, den 12. Oktober, 2000 - 12:01:

Es ist aber schon eigentümlich, daß nachts an dieser Stelle ausgerechnet die "Grüne Fraktion" lauerte. Haben die etwa mit genau diesem Verstoß gerechnet, weil vielleicht diese Ausfahrt wirklich leicht zu übersehen ist?

By EMAN (62.104.210.76) on Freitag, den 10. November, 2000 - 01:27:

Ich peils nicht!! Was soll der Scheiß denn? Hier wird ja wirklich jede Verkehrswiedrige Situation als "harmlos" dargestellt!! Ich bin selbst ein kleiner Raser und 200 stellen auch für mich kein Problem dar, ich nehme auch nicht alle Verkehrsschilder ernst und ziehe hin und wieder mal über ne durchgezogene Linie. Aber wenn ich höre, wieviele hier anscheinend das Rückwärtsfahren auf einer Autobahn tolerieren wird mir schlecht. Demnächst haben wir wohl postings zu erwarten wie: "Omi stand im Weg, Gerichtsverhandlung, wie komme ich daraus?" Nebenbei bemerkt habe ich gerade heute nen Anhörungsbogen bekommen........

By Micha (141.18.54.5) on Freitag, den 10. November, 2000 - 10:07:

Rückwärts auf der Autobahn, pahahahaha! Selber schuld!

By Tr8or (212.185.230.10) on Freitag, den 10. November, 2000 - 14:00:

ICh erstehe nicht wieso bei jeder "komischen" Anfrage hier immr ein Flame Gewitter auf den schreiber zukommt.
Er wird selbst wissen, das man auf Autobahnen nicht rpckwärts fahren darf.. Der brauch doch nicht auch noch ermahnt oder verarscht zu werden.

Es geht lediglich darum, ob man für 2m rückwärtsfahren auf Menschenleerer Autobahn mit mit Bussgeld/fahrverbot rechnen muss, oder evt. durch einsicht der Richter/Polizei nur ein Verwarngeld bekommen kann.

By Micha (141.18.212.35) on Montag, den 13. November, 2000 - 08:23:

Für rückwärts fahren auf der Autobahn sollte es lebenslänglich geben! Das geht zu 50% in die Hose. Bei 180 km/h legst Du 1 km in 20 sek. zurück, eine Autobahn ist nie menschenleer. Auch wenn keiner im Spiegel zu sehen ist kann im nächsten Moment einer auftauchen. Das war schon richtig von der Polizei!

By Eman (62.104.210.87) on Montag, den 13. November, 2000 - 14:34:

Normalerweise halte ich mich aus solchen Diskussionen herraus. Klar wird der Fahrer schon wissen, was er getan hat. Was mir aber definitiv auf den Sack geht, ist, das anscheinend so viele Leute das Rückwärtsfahren tolerieren!
Es spielt doch keine Rolle, ob man dazu den Standstreifen benutzt! Nach eurer Argumentation könnte man dann ja auch mit 200Km/h durch die Innenstadt rasen, wenn man die Mitte der Fahrbahn benutzt und die Straße "Menschenleer" ist!

By E (62.104.210.87) on Montag, den 13. November, 2000 - 14:37:

Warum nicht gleich: Ich wende auf der Autobahn und fahre in die Gegenrichtung, solange ich den Standstreifen benutze und die Autobahn Leer ist. Das erspart sogar lästiges ab und wiederauffahren auf die Bahn, und solange sie leer ist ist es ja sooo ungefährlich.

By Alberto (62.158.214.76) on Montag, den 13. November, 2000 - 16:47:

Ihr seid ja immer gleich so aggressiv....
Ich bin auch schon rückwärts auf dem Standstreifen gefahren - so ca. 50 m - allerdings, um einer jungen Dame zu helfen, die kein Benzin mehr hatte und die verzweifelt gewunken hat. Bis ich dann aus 200 zum Stehen kam, war ich um 50 m vorbei. Rückwärts laufen wollte ich auch nicht - und - sie stand ja sowieso schon als Hinternis da. Also... war das dann so schlimm??

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 13. November, 2000 - 17:46:

@Alberto

Da hast Du viel Glück gehabt, daß keine Polizei anwesend gewesen ist. Ich habe von einem ähnlichen Fall gehört (jemand war zwecks Hilfeleistung bei einer Panne kurz auf dem Standstreifen rückwärts gefahren), wo schwerwiegende juristische Konsequenzen erst nach einem langen Verfahren abgewendet werden konnten. Die Fundstelle weiß ich leider nicht mehr.

Man kann nur jedem Fahrer eines Pannenhilfs- oder Abschleppwagens raten, in so einer Situation sein Fahrzeug von Hand zum verunglückten Fahrzeug zu schieben oder erst das Eintreffen eines Polizeifahrzeugs abzuwarten, deren Besatzung ihm eine verkehrsrechtliche Weisung zum Rückwärtsfahren auf dem Standstreifen erteilen kann (Sonderrechte besitzt er selbst ja nicht).

By admin (212.169.140.71) on Sonntag, den 19. November, 2000 - 20:12:

vom Admin: Diskussions-Müll gelöscht, Thread geschlossen.

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