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Bußgeldverfahren !!! Was soll ich bloß tun ???

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Bußgeldverfahren !!! Was soll ich bloß tun ???
By Stonedchiller (168.143.112.8) on Samstag, den 15. September, 2001 - 12:17:

Hi Leute,

gestern flatterte ein Anhörungsbescheid im Bußgeldverfahren bei uns ein.
Meiner Mutter wurde darin vorgeworfen, dass sie einem Bevorrechtigten nicht das überqueren der Fahrbahn ermöglichte, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte.

Doch nicht meine Mutter ist zu der Zeit gefahren, sondern ich (das Auto ist nur auf meine Mutter angemeldet). Ich erinnerte mich auch dierekt genau an den Vorfall. Zu der Zeit fuhr ich in einer 30er Zone. Ich fuhr auch max. nur 30, denn
in der Straße wurde oft geblizt. Dann sah ich an einem Zebrastreidfen einen Polizeibus.
Ich dachte mir die machen dort irgendwelche Kontrollen und fuhr noch vorsichtiger.
Auf der linken Seite, ca. 1,5 m vom Zebrastreifen, sah ich eine Frau stehen.
Ich beobachtete sie genau, ob sie vielleicht den Zebrastreifen überqueren wollte.
Sie blieb aber devinitiv die ganze Zeit an der Stelle stehen. So fuhr ich langsam über
den Fußgängerweg. Dann blickte ich nach rechts und sah die Polizisten irgendwas notieren.
Zu der Zeit habe ich mir aber noch nichts gedacht...

Und jetzt sowas. Die wolllen die Leute doch nur abzocken. Ich habe ja gar nichts ordnungs-
wiedriges begangen. Soll ich denn bei jedem Fußgänger anhalten, aussteigen, und fragen ob
er über die Straße will ?!?!?!?!?

Nun das eigentliche Problem :
Ich bin noch in der Probezeit. Das hätte dann harte Konsequenzen für mich. Wie soll ich
bzw. meine Mutter auf den Bescheid reagieren ? Soll meine Mutter die Tat einfach zugeben ?
Die Punkte wären da nicht so schlimm. Da besteht aber noch das Problem, dass meine Mutter
nur ein Automatikführerschein hat. Das Auto hat aber ein Schaltgetriebe. Demnach konnte sie
ja nicht gefahren sein (aber kommen die da auch hinter, oder wollen die nur Ihr Geld haben ? ).
Fotos habe die auch nicht, oder schreiben die mit ob der Fahrer eine Frau bzw. ein Mann war ?
Außerdem befindet sich mein Arbeitsplatz in der Stadt, in der es passierte, und nicht der
meiner Mutter.

Oder soll ich mich zu der Tat äußern und zugeben das ich gefahren bin. Aber ich habe keine
Beweise (Zeugen), dass ich die Fußgängerin nicht gefärdet habe bzw. sie eigentlich nicht über den
Zebrastreifen wollte. Die glauben wohl den zwei Polizeibeamten mehr als mir.

Also wie würdet Ihr in meiner Situation reagieren ?
Meinen Führerschein will bzw. kann ich auf keinen Fall abgeben (genauso wie ich keine Lust auf
eine Nachschulung habe) !!!

Ich bin für jede konstruktive Antwort dankbar.

Gruß
Stonedchiller

By traffic (62.134.73.153) on Samstag, den 15. September, 2001 - 12:22:

Das sieht doch alles recht gut aus. Deine Mutter kreuzt im Anhörungsbogen an, daß sie den Verstoß nicht zugibt, und macht sonst keine weiteren Angaben, auch in Zukunft nicht. Du hälst dich ganz aus der Sache heraus. Da die Gegenseite offenbar kein Beweisfoto hat, wird es unmöglich sein, den Fahrer zu ermitteln. Sie haben ja noch nicht einmal gemerkt, daß ein Mann am Steuer saß.

By Stonedchiller (217.1.61.144) on Samstag, den 15. September, 2001 - 13:29:

Hi traffic,

erstmal sorry das ich zweimal gepostet habe.

Jezt zu deiner Antwort :

Wenn meine Mutter die Tat nicht zugeben würde,
könnte es dazu kommen, das sie ein Fahrtenbuch
auferlegt bekommt, da die Polizei nicht weiß wer
das Fahrzeug gefahren hat. Wie das genau aussieht würde ich aber auch gerne wissen.
Wäre es da nicht besser einfach die Tat zuzugeben
oder einfach nicht auf den Bescheid zu antworten ?

Gruß
Stonedchiller

By traffic (62.134.73.153) on Samstag, den 15. September, 2001 - 13:33:

Hi! Nein, ein Fahrtenbuch bekäme deine Mutter nur, wenn sie sagt, sie wisse nicht, wer gefahren ist. Das sagt sie aber nicht. Sie sagt nur, sie ist nicht gefahren. Deshalb solltet ihr beide es unbedingt genau so machen wie oben geschildert.

By Stonedchiller (217.1.61.144) on Samstag, den 15. September, 2001 - 13:40:

Wenn sie sagt sie wäre nicht gefahren, wollen die
doch bestimmt wissen wer gefahren ist, und da
kann sie wohl schlecht sagen sie wüsste es nicht.
Da könnte ja jeder kommen und sagen er wäre nicht
gefahren...

Und was wäre wenn sie die Tat einfach zugeben würde ? Gäbe es eine Möglichkeit rauszufinden, dass ich gefahren bin ?
Oder wenn sie einfach nicht antwortet ?

By traffic (62.134.73.153) on Samstag, den 15. September, 2001 - 13:45:

Das sagte ich doch schon, letzteres ist richtig: Sie antwortet einfach nicht. Und in der Tat: Es kann jeder kommen und sagen, er ist nicht gefahren. Ihm muß schon das Gegenteil nachgewiesen werden. Und da haben sie bei euch offenbar schlechte Karten.

By Greatblackbird (145.253.20.170) on Samstag, den 15. September, 2001 - 13:46:

Da kann auch jeder kommen! Deine Mutter ist nicht verpflichtet, irgendwelche Angaben zu machen und noch dazu irgendjemanden zu beschuldigen. Niemand ist verpflichtet, die Fahrer seines Fahrzeugs zu nennen. Das heißt nicht, daß sie nicht weiß, wer gefahren ist. Sie macht einfach keine Angaben. Schon gar nicht ist man verpflichtet, bei der Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit behilflich zu sein! Das solltet ihr euch grundsätzlich immer vor Augen halten. Macht was draus.

By Stonedchiller (217.1.61.144) on Samstag, den 15. September, 2001 - 14:14:

Oh Mann ich bin jetzt ganz durcheinander...

Was sollen wir denn jetz devinitiv machen ???
Entweder gar nicht auf den Bescheid antworten,
oder den Bescheid zwar zurückschicken, aber
den Verstoß nicht zugeben, und nicht sagen wer
gefahren ist ?

Gehen wir damit auch keine Risiken ein (wegen Automatikführerschein), wenn meine Mutter die Sache nicht zugibt und den Bescheid zurückschickt ? Denn meiner Mutter wäre es lieber
die Punkte einfach anzunehmen und die Sache wäre
damit gegessen.

By traffic (62.134.73.55) on Samstag, den 15. September, 2001 - 14:37:

Dann noch mal ganz detailiert:
- Deine Mutter schickt den Bescheid zurück mit der Angabe: Ich gebe den Verstoß nicht zu.
- Weitere Auskünfte gibt sie nicht mehr, das gilt auch für zukünftige Rückfragen, grüne Einladungen oder Besuche.
- Du machst gar nichts.
- Auf den Führerschein wirkt sich das in keinster Weise aus. Das obige Verhalten ist absolut rechtsgemäß.
In der Regel werdet ihr dann nichts mehr hören, vielleicht kommt jemand bei deiner Mutter vorbei, aber wenn er auf Granit stößt, muß er unerledigter Dinge wieder abziehen. Und wenn deine Mutter eine Einladung ins Revier erhält, so nimmt sie diese einfach nicht wahr, denn ein Besuch dort ist absolut freiwillig.
Und jetzt mal im Klartext: Wollt ihr wirklich die mit dieser provozierten Aktion verbundenen "Strafen" einfach so akzeptieren? Das schreit doch förmlich nach Widerstand.

By Polizist (217.88.36.126) on Samstag, den 15. September, 2001 - 16:20:

@greatblackbird:Ich finde du übertreibst: Niemand ist verpflichtet, die Fahrer seines Fahrzeugs zu nennen. Das kann man so nicht stehen lassen. Aus den Zeugenpflichten kann man nur unter bestimmten Bedingungen entlassen werden. Dies ist z.B. bei bestimmten Berufsgruppen oder Verwandten möglich. Letzteres trifft bei stonedchiller zu. Die Mama muss den Sohn nicht angeben.
Ansonsten besteht grundsätzlich die Verpflichtung auch im Owi-Verfahren. Nur mit Zwang durchsetzen ist halt nicht möglich. Außer Beugehaft im Strafverfahren. Aber das gilt hier ja nicht.


Viele Grüße,

ein Polizist

By ypa (217.88.254.226) on Samstag, den 15. September, 2001 - 17:58:

Hi Leute!

Ich bin vor kurzem auch über Rot gefahren und geblitzt worden. Bin noch in der Probezeit, weiblich, und möchte unbedingt die Nachschulung umgehen. Bitte deshalb um Hilfe!
Der Wagen läuft auf meiner Mutter (hat aber kein Führerschein). In der Familie hat noch mein Vater Führerschein. Wir haben den Anhörungsbogen bekommen (aber ohne Foto). Was soll ich tun?
Soll meine Mutter das Foto anfordern?
Wir haben gedacht, wenn das Foto schlecht wird (aber es sonniger Tag, hatte keine Sonnenblende, etc. runter, d.h. das Foto müsste eigentlich doch gut sein), dann könnte mein Vater für mich einspringen. Aber werden die Polizisten weiter nach forschen?
Und was passiert, wenn meine Mutter die Aussage verweigert? Wird die Polizei dann bei uns aufkreuzen? Wir haben ein Betrieb in der Nähe einer Polizeistation und ich bin sehr oft im Betrieb. Wenn sie herkommen, treffen sie mich höchstwahrscheinlich und ich muss dann wahrscheilich auch gestehen. Ich will aber die Nachschlung vermeiden. Überhaupt find ich es unverschämt, für kurz über Rot fahren (unter 1 sec) so eine harte Strafe einzulegen!
Ach, noch eine Frage, da die Polizei kein Foto mitgeschickt, kann es dann sein, dass das Foto schlecht und vielleicht sogar kaum jemand erkennen kann?
Bitte hilf mir und antworte schnell, ich muus den A-Bogen in 3 Tagen abschicken!

Vorab schon mal ein dickes Dankeschön!!!

P.S. ich weiss, das Thema mit dem A-Bogen wurden schon oft angesprochen, habe die Beiträge auch gelesen, ich fühl mich in meiner Situation jedoch sehr unsicher und weiss einfach nicht, was ich machen soll, möchte schließlich auch nichts falsch machen.

By jotrocken (213.7.93.119) on Samstag, den 15. September, 2001 - 18:54:

@ypa

Hmm...sieht nach der Alberto-Methode aus... Deine Mutter kann den Verstoß ja eh nicht auf sich nehmen, da sie keinen FSch hat... aber für die A.-Meth. brauchst Du eine weibliche Person (Kollegin, Freundin?).

Das Foto wird nicht überall automatisch mitgeschickt... das heißt also nicht, dass es nicht gelungen ist. Unter den Voraussetzungen (Wetter) siehts eh eher nach nem gelungenen Foto aus.

Deine Mutter muss erst einmal ankreuzen "Verstoß wird nicht zugegeben". Keine weiteren Angaben auf dem Bogen.

Evtl. würde ich da auch einen Anwalt einschalten.

By Greatblackbird (145.253.20.170) on Samstag, den 15. September, 2001 - 23:08:

@Polizist
Stimmt. Als Zeuge müßte der Fahrer benannt werden. Vor der Polizei braucht man aber keine Zeugenaussage machen. Aber trotzdem: Hier könnte man immer noch sagen, man könne sich nicht erinnern, wer gefahren ist. Wenn zwischen Tat und Erhalt des Zeugenfragebogens aber mehr als zwei Wochen liegen, und das ist meistens so, wäre eine Fahrtenbuchauflage unzulässig und man kann das Verfahren problemlos in die Verjährung ziehen.

By farendil (217.0.227.83) on Sonntag, den 16. September, 2001 - 00:22:

@polizist: naja also zunächst einmal ist die mutter die beschuldigte.
der beschuldigte kann IMMER ohne angabe von gründen die aussage verweigern.


wenn sie den beschuldigten jetzt zum zeugen "ernennen" (geht erst, wenn festgestellt wurde, daß der besch. die tat nicht begangen hat) kann man immer noch die aussage verweigern, auch wenn es sich um nicht eine schützenswerte person handelt.
dieses allerdings nur bis zur vorladung vor den staatsanwalt.
bis dahin ist die sache aber längst verjährt.

also: mutter soll den a-bogen gar nicht zurückschicken (gewinnt zeit!!)

jetzt kann dreierlei passieren:
1: verfahren wird eingestellt - o.k.!
2: grüne männchen kommen zu besuch: einfach gar nichts sagen, komplett die aussage verweigern, nicht einmal mehr angeben, daß man den verstoß nicht zugibt.
3: es kommt ein bußgeldbescheid (kann auch nach2. passieren) - erst jetzt einspruch einlegen - ohne begründung.

By Polizist (217.88.37.187) on Sonntag, den 16. September, 2001 - 10:06:

Guten Morgen ihr Haarespalter :-) Greatblackbird, wo steht den, dass man bei der Polizei keine Zeugenaussage machen muss? Es ist doch nur so, dass wir keine Zwangsmittel zur Herbeiführung einer Aussage anwenden können (welche auch). Insofern ist die Verpflichtung halt ne unausgegorene Sache...
@farendil: Ich will jetzt auch mal pingelig sein:ist die mutter die beschuldigte.
. Ne, isse nich. Sie ist Betroffene, Beschuldigter ist man im Strafverfahren ;-) Greatblackbird schrieb aber Niemand ist verpflichtet, die Fahrer seines Fahrzeugs zu nennen. Und das ist so zu pauschal. Das die Mutter Betroffene ist, stand ja nicht zur Diskussion.

So, jetzt hab ich auch mal Haare gespaltet :-)

Viele Grüße,

ein Polizist

By Stonedchiller (193.159.119.254) on Sonntag, den 16. September, 2001 - 14:39:

Hi Leute,

erstmal wollte ich mich für Eure zahlreichen konstruktiven Antworten bedanken. Also DANKE
für Eure Mühe.

Da ich mein Problem mal in mehreren Foren gepostet habe (das Radarforum war aber mit Abstand das Beste), habe ich jetzt ein Resümee gezogen.
Doch ich bin mir immer noch nicht ganz sicher,
was ich tun soll.
Soll ich den Bescheid nicht zurückschicken, und
warten bis es zum Bußgeldbescheid kommt, und gegen den dan Einspruch einlegen ?
Oder zurückschicken und die Tat nicht zugeben und abwarten was passiert ?

@traffic : Deine Stellung zu dem Problem kenne ich ja schon...

Wie sieht es eigentlich mit der Verjährungsfrist aus ? Soll ich das zurückschicken des A-Bogfen noch herauszögern ?

Gruß
Stonedchiller

By Greatblackbird (213.6.69.169) on Sonntag, den 16. September, 2001 - 19:29:

@Stonedchiller
Ich würde gar nicht reagieren. Wenn Diene Mutter einen Bußgeldbescheid erhalten sollte, hast Du gewonnen. Einfach nach der Alberto-Methode vorgehen.

@Polizist
Es steht nirgendwo, daß man vor der Polizei keine Aussage machen muß. Ich meinte eigentlich, daß man sich zumindest so rausreden kann, wenn man z.B. sagt, daß man nur vor dem Staatsanwalt aussagt.
- Ende der Haarspalterei - :)

By farendil (217.0.227.104) on Sonntag, den 16. September, 2001 - 19:44:

@gb: keine alberto-methode! aussage verweigern reicht zu!
alles andere wären kanonen auf spatzen

By Greatblackbird (213.7.144.70) on Sonntag, den 16. September, 2001 - 20:02:

@farendil
Okay, kann man machen. Aber die Richter sind doch meistens der Meinung, durch einen Helm oder auch bei unscharfen Fotos den Fahrer/ die Fahrerin erkennen zu können. Ist ein Urteil erstmal gefällt, ist es schwierig, es zu widerrufen.

By farendil (217.0.227.104) on Sonntag, den 16. September, 2001 - 20:08:

@gb: richtig! nur OHNE personenbeschreibung/foto, wo man die wohl um einige jahre ältere mutter beschuldigt hat, aber der sohn gefahren ist, wird kein richter so verrückt sein und nur nach dem kennzeichen den halter veruteilen.

dort gibts nämlich dann ein verfahren wegen rechtsbeugung hinterher!


ps:
bei einer anderen situation als der hier dargestellen, wo es z.b. um ein unschafes foto gehen würde hättest du recht.

By Piranha (217.1.144.152) on Sonntag, den 16. September, 2001 - 21:05:

@StonedChiller:

>@gb: "Ich würde gar nicht reagieren. Wenn Diene Mutter einen Bußgeldbescheid erhalten sollte, hast Du gewonnen..."

Genau so ist es. In vielen Verwaltungsbehörden ist "Land unter". Die Mitarbeiter kämpfen darum, "ihre" Vorgänge schnellstmöglich abschließen zu können. Ein vom Halter (z.B. Mutter) in der Sache unbeantworteter Anhörungsbogen wird meist mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides gegen den Halter (z.B. Mutter) beantwortet. Der Halter ist im Bußgeldverfahren nicht verpflichtet, Einlassungen zur Sache abzugeben, die Rücksendung eines nur mit Angaben zur Person versehenen Anhörungsbogens ist somit rechtlich nicht zu beanstanden.

Kann sich der Halter nicht mehr an den tatsächlichen Fahrzeugführer erinnern oder unterliegt ihm ein Irrtum, z.B. in der Annahme er sei ("damals") selbst gefahren, könnte im Einzelfall eine Situation eintreten, dass ein Halter die im Bußgeldbescheid ausgesprochene Sanktion (Bußgeld, Punkte...) ohne Widerspruch akzeptiert und zahlt. Die Angelegenheit für die (überlasteten) Verfolgungsbehörden ist damit abgeschlossen...

>@farendil: "alles andere wären kanonen auf spatzen"

So isses. Zum jetzigen Zeitpunkt gilt nur eine Devise: So wenig Einlassungen zur Sache wie möglich - am besten gar keine! Der AB ist sozusagen "Testballon" - kommt der BGB gegen die Mutter, ist die Sache zumindest für @StonedChiller (...Nachschulung!...) fast vom Tisch...

By Greatblackbird (213.6.153.7) on Sonntag, den 16. September, 2001 - 21:16:

@farendil
Oh Mist! Ich habe da einen Thread verwechselt. Sorry.

By ypa (217.88.247.98) on Montag, den 17. September, 2001 - 10:29:

@jotrocken:

Meinst du, es wird nicht klappen, dass mein Vater für mich einspringt und zugibt, er wäre gefahren?

Würden die Polizei es wirklich so sehr überprüfen ? Ich mein, hauptsache, es gab ein Geständnis und es wird gezahlt?!

Und was passiert dann, wenn meine Mutter "Verstoß wird nicht zugegeben" ankreuzt. Wir haben kein Rechtsschutz und möchten unsere Kosten so minimal wie möglich halten.
Wird dann die Polizei nach Hause kommen? Dann bin ich verloren! (Oder werden sie irgendwann aufgeben?-meine allergrößte Hoffnung)

Danke nochmals-Ciao ypa

By Greatblackbird (172.178.7.229) on Montag, den 17. September, 2001 - 11:45:

Die werden aufgeben müssen, wenn alle, aber auch wirklich alle die Aussage verweigern. Warum soll Dein Vater die Tat auf sich nehmen? Rechtschutz braucht ihr dafür nun wirklich nicht, ihr solltet aber für die Zukunft den Abschluß einer solchen Versicherung in Erwägung ziehen.

By ypa (217.88.245.96) on Montag, den 17. September, 2001 - 18:44:

@ Greatblackbird:

Können die Polizei nicht einfach sagen, dass aufgrund des Fotos in ihren Augen auf jeden Fall feststeht, dass ich es war und mich dann "verurteillt". Ich mein, auch wenn wir alle die Aussage verweigern, irgendjemand! muss ja mit dem wagen von meiner Mutter über Rot gefahren sein, auch wenn keiner von uns zugibt.

Das kommt mir so einfach vor. Wärs doch nicht besser, wenn mein Vater die sache auf sich nimmt? Dann müssen wir "nur" die Strafen bezahlen, aber keine Nachschulung.
Oder warum bist du dir sicher, dass die "aufgeben müssen"?

Gruß ypa

By farendil (217.80.147.117) on Montag, den 17. September, 2001 - 19:52:

@ypa: och mensch! vertrau uns doch mal - oder riskier mal einen kurzen blick auf unser rechtssystem...

Oder warum bist du dir sicher, dass die "aufgeben müssen"?
weil nun mal nur der fahrer veruteilt werden kann! den zu findenist einzig und allein sache unserer exekutive.
jemand anderes kann niocht dafür bestraft werden, auch nicht, weil er nicht beim auffinden des fahrers mitgeholfen hat.

klar ist irgendjemand gefahren - nur das ist egal, solange der herr irgendjemand sich nicht innerhalb der verjährung ermitteln läßt!

By ypa (217.88.247.175) on Mittwoch, den 19. September, 2001 - 16:48:

Hallo!
Ich hab dringend noch eine Frage.

Meine Mutter kreuzt jetzt "Verstoß wird nicht zugegeben". Aber sie hat gar kein Führerschein. Ist es nicht besser, wenn meine Mutter nur die Pflichtangaben macht?
Und wie wahrscheinlich ist es, dass die Polizei kommt. Denn wenn sie zu uns kommen, dann werden sie mich wirklich gleich finden, weil wir einen Betrieb haben(wo ich IMMER arbeite) und wir grad obendrüber wohnen.
Kann ich denn einfach dann sagen, dass ich es nicht war?(Obwohl Foto vorliegt, das auch noch gut ist)Kann die Polizei einfach dann festsetzen, dass ich es wirklich war?
Ich hab imgrunde immer nur Bedenken, dass die Polizei aufkreuzt und mich dann identifiziert. Daher hab ich und mein Dad gehofft, dass die Sache sich erledigt, wenn mein Vater zugibt. Oder meint ihr, die Polizei wird nach einem Geständnis immer noch hartnäckig nachforschen?

By traffic (172.178.13.44) on Mittwoch, den 19. September, 2001 - 17:02:

@ypa: Es besteht keine Verpflichtung, die Polizei in den Betrieb zur Identifizierung hereinzulassen. Es kann dann einfach immer jemand anderes aufmachen und sagen, er weiß nicht, wo du gerade bist oder ähnliches. Gefährlich wird es nur, wenn die Polizei dir selbst begegnet.


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