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DRINGEND: 2 vorfälle in probezeit

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: DRINGEND: 2 vorfälle in probezeit
By carsten312 (172.178.4.78) on Samstag, den 15. September, 2001 - 02:17:

hi! bitte antwortet mir schnell mal. bin vor einem jahr in ne abstandmessung gekommen, muss nachschulung machen. diese ist nächsten monat. heute bin ich geblitzt worden, mit 24 km/h in der ortschaft zu schnell (toleranz schon abgezogen). muss ich nur das bußgeld (100 dm?) bezahlen? eine 2. nachschulung machen? oder sogar den führerschein abgeben??

By farendil (217.0.227.83) on Samstag, den 15. September, 2001 - 12:15:

nein, du bekommst eine verwarnung und die EMPFEHLUNG eine verkehrspsycholog. beratung zu machen.
du brauchst daran nicht teilnehmen - hast auch keine nachteile dadurch.


aber: wenn du drei monate nach der empfehlung (ob nun den kurs besucht oder nicht ist egal) -bis zum ende deiner probezeit, die ja auf 4 jahre verlängert wurde - noch einmal einen schwereren verstoß (ampel, mehr als +20 zu schell) begehst, ist der lappen definitiv weg!

By allesabzocker (172.176.199.169) on Samstag, den 15. September, 2001 - 13:46:

für wielange ist der lappen beim nächsten mal dann weg? und wie lange ist nun meine probezeit? die wurde ja beim letzten mal schon um 2 jahre verlängert. also jetzt von diesem fall an noch 2 jahre?

By farendil (217.0.227.83) on Sonntag, den 16. September, 2001 - 00:04:

die probezeit aknn icht länger als insgesamt 4 jahre werden.

im falle des 3. verstoßes ist der alppen entdgültig!! weg!
ob es eine sperrfrist gibt, weiß ich nicht, auf jeden fsall darfst du dann zur mpu (idiotentest)

By allesabzocker (172.178.187.187) on Sonntag, den 16. September, 2001 - 18:53:

nehmen wir an ich würde nochmal geblitzt werden...is der lappen dann direkt weg oder nur wenn ich mehr als 20 km/h zu schnell war?und wielange wäre er dann weg?

By ONROP (213.6.26.208) on Montag, den 17. September, 2001 - 00:31:

Er hat die Nachschulung doch noch nicht angetreten! IMHO wird der Verstoß keine Konsequenzen nach sich ziehen, da allesabzocker (Bist du Pole?) als "noch nicht therapiert" gilt. Erst der nächste Verstoß nach absolvierter Nachschulung ziht IMHO deine beschriebenen Folgen nach.

By farendil (217.0.227.104) on Montag, den 17. September, 2001 - 01:53:

@onrop: wenn dem so ist -richtig!

By allesabzocker (172.176.181.67) on Montag, den 17. September, 2001 - 19:31:

und was heißt das für mich im moment? muss ich also nur vom 1. fall die nachschulung machen und für dieses mal,wo ich geblitzt worden bin, das bußgeld bezahlen?und ne freiwillige einladung zur mpu?

By hoschi (195.30.20.162) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 17:19:

du musst jetz nur die nachschulung vom 1. vergehen machen.
natürlich musst du auch bußgeld und punkte vom zweiten vergehen kassieren, diese haben aber keine bedeutung für dich, da du ja noch keine nachschulung absolviert hast.

im fall, dass du nochmal geblitzt werden solltest, wird dir nahegelegt an einem medizinisch psychologichen gespräch teilzunehmen...(wude oben sch beschrieben...)

grüße!

By allesabzocker (172.178.86.248) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 18:07:

das heißt beim nächsten mal würde ich ja noch garnicht direkt den führerschein verlieren! cool! vielen dank für eure antworten!!!


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