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"Durchfahrt Verboten" Autobahn Ausfahrten

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: "Durchfahrt Verboten" Autobahn Ausfahrten
By Kenny (195.252.189.69) on Freitag, den 14. September, 2001 - 22:59:

Ich hätte mal eine allgemeine Frage zu "Durchfahrt Verboten" Schildern.
Ich bin geschäftlich viel mit dem Auto unterwegs und somit auch des öfteren im Stau.
Da sich dieser aber meißt in mir bekannten Gebieten befindet, nutze ich dann meißt solche Autobahn ein-/ausfahrten mit dem "Durchfahrt Verboten" Schild als Ausfahrt, welche in regelmäßigen Abständen für Baustellenfahrzeuge oder sonstiges an die Autobahn führen, um den Stau zu umfahren.
Meine Frage ist nun ob dies nur mit ein paar Mark geahndet wird, wie Beispielsweise ein Verstoß des "DV" auf Feldwegen, oder hängen die einem noch so einen Scheiß wie "Gefährdung" an, was ja im Stau nicht zutrifft!
MfG, Kenny

By Greatblackbird (145.253.20.170) on Samstag, den 15. September, 2001 - 09:46:

Ein ausfahren an Autobahnen außerhalb von Ein-und Ausfahrten kostet 50 DM, also nur ein Verwarnungsgeld.

By Polizist (217.88.36.126) on Samstag, den 15. September, 2001 - 16:09:

@greatblackbird: Nicht immer. Das Auffahren z.B. über die Lieferantenzufahrt einer Raststätte kostet nur 20 DM, weil sie nur mit Z. 250, sprich dem von Kenny erwähnten Durchfahtsverbot gesperrt sind.
Fährt man allerdings an sogenannten "schwarzen Auffahrten", die i.d.R. für die Rettungsdienste vorgesehen sind, rauf oder runter, kostet es 50 DM. Geregelt ist die Sache in § 18 StVO.

Viele Grüße,

ein Polizist

By DP (212.185.249.92) on Montag, den 17. September, 2001 - 21:54:

Können die einen denn wieder zurückschicken? Ansonsten sind die 20 DM ja u.U. eine sinnvolle Investition!


Grüße
DP

By NetGhost (193.159.137.21) on Montag, den 17. September, 2001 - 22:41:

Ja, die schicken dich eiskalt wieder in den Stau zurück. Das weiß ich aus Erfahrung ;-)

By Polizist (217.4.95.165) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 10:10:

Wenn du aber über das Verkehrszeichen schon drüber gefahren bist, würden sie dir ja eine erneute Owi anordnen, oder?
So würde ich zumindest argumentieren. Sicherlich können sie die Anordnung geben, da Weisungen von Polizeibeamten den Vz vorgehen, aber ein Versuch wäre es ja wert.

Viele Grüße,

ein Polizist

By NetGhost (62.224.12.83) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 10:27:

Wieso eine erneute Owi? Das ich eine Lieferantenzufahrt oder eine "schwarze Auffahrt" benutzt habe ist doch schon eine Owi. Ich habe das so verstanden: DP meine doch ob man dann weiterfahren könnte, nachdem man die Owi bezahlt hat, oder ob man in den Stau zurückgeschickt wird. Ich weiß nun aus eigener Erfahrung das man zurückgeschickt wird (musste allerdings nichts bezahlen).

By farendil (217.0.227.50) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 10:35:

@netghost: das verbotene abfahren ist eine owi.
das verbotene wiederauffahren wäre die 2. owi.

ich finde das auch unfair! wenn ich schon bezahle, dann will ich auch was davon haben...

By NetGhost (212.184.132.27) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 13:09:

@farendil

Ach so, jetzt verstehe ich. Das wäre ja fies... Aber da müsste man doch was machen können von wegen schon am Schild vorbei oder noch nicht vorbei??? Wenn man schon am Schild vorbei ist, seine Owi bezahlt hat und dann zurückgeschickt wird dann wäre das doch "Anstiftung zu einer Owi von einer Amtsperson" ;-) oder sehe ich das falsch?

Ich hab das zwar schon ein paar mal gemacht, bin aber nur einmal erwischt worden und konnte mich rausreden...

Wie würden denn unsere Polizisten das handhaben?

By Polizist (217.4.95.50) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 13:32:

Da ich selber öfters die BAB an der Raststätte verlasse, würde ich dort gar nicht einschreiten. Das verlassen der BAB ist dort ja vollkommen ungefährlich.
An schwarzen Ausfahrten würde ich eventl.einschreiten, da dort die Gefährdung wesentlicher höher ist. Daher würde es sich auch verbieten, den Betroffenen wieder auf die Bahn zurück zu schicken.
Aber Anstiftung zu einer Owi ist nicht strafbar. Und wie ich bereits erwähnte, gehen Anordnungen von Polizeibeamten den Verkehrszeichen vor. Ist ja bei einer roten Ampel auch so: Wenn der Polizist durchwinkt, darf man fahren.
Interessant würde es werden, wenn man einen auf die Bahn zurückschickt und er dadurch beim Einfahren einen VU baut. Da muss der Polizist schon gut begründen, warum er ihn dorthin zurückgeschickt hat.

Viele Grüße,

ein Polizist

By DP (212.185.249.188) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 20:00:

Also in Münster hatten die sich damals offensichtlich gezielt dahingestellt. War ein armer Motoradfahrer, der im Regen stehen mußte, und aufgrund eines großen Staus auf der A1 wohl dort ein "paar Mark" verdienen durfte.

Hat zwar 20 DM gekostet, wir durften aber weiterfahren, und darauf kam es uns ja an!

By Gustav (212.243.188.164) on Mittwoch, den 19. September, 2001 - 12:34:

Am Arlbergpass ist mir sowas ähnliches passiert. Super Strasse, Fahrverbot mit Anhänger über 400 kg. Klar, die wollen ja die 190.- ATS für den Tunnel kassieren. Ich also mit meinem 450-kg-Hänger frech drüber gefahren, kurz vor der Passhöhe steht die Bullerei. Haben 300.- Strafe kassiert und wollten mich zurück runter und durch den Tunnel schicken, dabei war ich ja schon fast oben. Die sind mir sogar noch mitgefahren (aber glücklicherweise voraus) um zu schauen, ob ich auch runterfahre. Konnte die dann bei einer Baustelle austricksen, da die Ampel grade rot wurde. Umgedreht und wieder drüber *g*. Will nur anmerken, hier ist der Hänger wirklich keine Behinderung, Busse dürfen drüber. Und am Gerlospass kann man legal, auch mit Hänger, die Mautstrasse umfahren und die "kostenlose" Strecke ist dort wirklich katastrophal eng. Hier geht's wirklich nur ums Geld.

By DP (212.185.249.182) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 10:04:

Das erinnert mich daran, wie ich im Reichstag schon mal von der Polizei "eskortiert" wurde, weil ich eine "Einbahnstraße" für Fußgänger nicht beachtet habe *gg*

By Angie (195.252.169.109) on Samstag, den 22. September, 2001 - 07:43:

Hi guys,

ich wohne in der Nähe einer Raststation und fahre gern mal dort ab. Vor 1 Jahr ist mich leider gegen 22.15 Uhr die Polizei entgegengekommen... die wollten DM 50 haben mich dann aber mit einem "Du, du, du...!" weiterfahren lassen. (Wenn ich schon im Job als Frau schlechtere Karten hab, dann wenigstens auch den Frauenbonus einstreichen).
Jetzt überrascht mich die DM 20 Aussage.

Könnte ich denn, gesetzt dem Fall die erwischen mich wieder und wollen DM 50 irgendwie argumentieren, dass das nur DM 20 sind?

By Greatblackbird (145.254.143.195) on Samstag, den 22. September, 2001 - 19:39:

Das Abfahren kostet 50 DM, das Auffahren kostet 20 DM!

By traffic (62.134.73.94) on Samstag, den 22. September, 2001 - 19:43:

Ich habe es so verstanden, daß das direkte Ab- und Auffahren an Behelfsabfahrten 50 DM kostet, das indirekte (also z.B. über Raststätten) nur 20 DM. Bei normalen Durchfahrverboten gilt ja auch nur der Satz von 20 DM.

By Greatblackbird (145.254.143.94) on Samstag, den 22. September, 2001 - 21:22:

@traffic
Hast Recht, ich war mal wieder etwas geblendet.

By Alberto (62.224.100.95) on Sonntag, den 23. September, 2001 - 12:27:

Fast jede Doppel-Raststätte auf beiden Seiten) hat eine gegenseitige Zufahrtmöglichkeit für das Personal und für Versorgungsfahrzeuge.
(Wunnenstein-Hockenheim etc.)

Wenn ich nun mit Kollegen mich treffe, um gemeinsam eine lange Fahrt zu machen - müssen wir ein oder gar zwei Autos sicher wo abstellen.
Das machen wir immer auf solchen Raststätten.
Wohl wissend, wenn wir zurückkommen, müssen wir auf die andere Seite rüber.... - leider geht das nur über die Versorgungsstraße.

Ich bin noch nie angehalten worden - aber, wenn, dann sage ich einfach, daß ich eine Werbekampagne für diese Raststätte vorbereite, und deshalb mit beiden Geschäftsführern - hüben und drüben - sprechen muß. Das wird mich wohl zur Durchfahrt berechtigen, oder?
Ungefährlich ist es allemal.

By indy (195.226.96.177) on Sonntag, den 23. September, 2001 - 13:45:

Hockenheim gibts ne Ausfahrt am Rasthof? Alberto, kannst Du beschreiben, wo das ungefähr ist, denn ab und zu würde das Abfahren und durch die Stadt fahren schon Zeit sparen...?

By Alberto (62.224.100.52) on Montag, den 24. September, 2001 - 10:32:

Kann ich...
Wenn du durch die Tankstelle durchfährst - von Heilbronn kommend - dann ist ganz hinten, bevor es wieder auf die Autobahn geht - eine kleine Straße - mit Schild "Durchfahrt verboten" - die in den Wald hineinführt. Diese fährst du raus und sie macht dann mitten im Wald eine Linkskurve - diese führt über die Brücke, die direkt über die Autobahn geht.
Unmittelbar am Ende der Brücke mußt du scharf (spitzer Winkel) wieder rechts abbiegen in den Waldweg hinein (ist aber leicht geteert) - dann landest du auf der anderen Raststätte auf der anderen Seite.

Übrigens... dies ist auch die beliebte, weil viel kürzere Zufahrt zum Hockenheimring...
Fährst du nämlich über die Brücke und nicht den spitzen Winkel, sondern nach etwa weiteren 50 m rechts rein, dann landest du in einem Wohngebiet (30er-Zone) - dort noch etwa 200m - praktisch parallell zur Autobahn - dann rechts ab, wiederum über eine Autobahnbrücke rüber - unmittelbar nach der Brücke ist die Schranke zur Ring-Einfahrt.

PS: Natürluch geht das auch umgekehrt...
Aus Mannheim - rechts die Raststätte liegen lassen, dann rechts raus in den Wald - dann spitzer Winkel links - über die kleine Brücke und auf der anderen Seite wieder raus.

Viel Spaß!

By indy (195.226.96.180) on Montag, den 24. September, 2001 - 17:56:

Den werd ich haben! So lässt sich mancher Stau umgehen. Nur nicht erwischen lassen.

Ach ja: beim letzten Formel 1-Rennen wurde glaube ich sogar dazu aufgerufen, am Rasthof abzufahren, statt bis Schwetzingen/Hockenheim weiterzufahren.
Fiel mir gerade so ein, wenn ich schon drüber nachdenke. Ich hab nämlich noch überlegt, als ich das letzte mal über die Brücke, die Du als zweites erwähnst, gefahren bin (am Ring joggt es sich wunderbar!), daß da keine Ausfahrt ist und dachte, die haben sich geirrt. Jetzt wird mir einiges klar.

By m3 (217.2.192.65) on Freitag, den 5. Oktober, 2001 - 22:25:

genau, bei Großveranstaltung ist diese Abfahrt am Rasthof ein üblicher Weg. Bei Motorradveranstaltungen stehen dann an der "Kehre" zur Brücke weisse Mäuse mit Geräuschmessungsutensilien, ist natürlich ideal um offene Ducs&Co rauszuholen. War so zumindestens vor einigen Jahren.


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