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Kontrolliert uns bald die Bundeswehr ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Kontrolliert uns bald die Bundeswehr ?
By dyken (149.225.98.131) on Freitag, den 14. September, 2001 - 22:35:

Haben wir bald vermehrt Kontrollen an allen Autobahnparkplätzen durch Bundeswehr oder NATO-Einheiten mit Durchsuchung aller Fahrzeuge zu erwarten ? Ab wann darf das ? Wie ist die Rechtslage ??

By traffic (62.134.73.153) on Samstag, den 15. September, 2001 - 11:46:

Wo hast du denn das her? Meines Wissens darf die Bundeswehr solche Maßnahmen im Friedensfall generell nicht durchführen. Und ein Krieg ist völkerrechtlich verbindlich nicht erklärt worden, gegen wen auch?

By niliqb (62.27.229.40) on Samstag, den 15. September, 2001 - 15:02:

Korrekt. Die Bw dürfte sowas nur machen, wenn sich Deutschland im V-Fall befände.

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 17. September, 2001 - 10:05:

Stimmt, allerdings ist den verkehrsregelnden Anweisungen der Feldjäger Folge zu leisten, auch wenn die Bundeswehrler nur mal einen etwas grösseren Ausflug machen.

By michael (62.227.9.108) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 22:22:

@alfa:

Jagusch/Hentschel, § 36 StVO Rz. 17: "BW-Feldjäger üben keine verkehrsregelnde Funktion aus und haben keine Weisungsbefugnis im zivilen StrV. Das gleiche gilt für ausländische MilitärPol, auch in überwiegend oder ausschließlich von Angehörigen der Truppe und ihren Familien bewohnten Gebieten außerhalb militärischer Bereiche; jedoch empfiehlt sich die Beachtung von Warnsignalen und Hinweisen bei StrBenutzung durch Militär-FzKolonnen sowie bei Unfällen und Gefahr."

Sagt eigentlich alles, denke ich...

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 19. September, 2001 - 08:24:

@michael
Danke, jetzt weiss ich es exakt! Das heisst aber in Praxis, dass man deren Anweisungen beachten sollte, denn bei einem Unfall würde einem der letzte Halbsatz nach dem Semikolon bei der Klärung der Haftungsfrage entgegengehalten werden...könnte ich mir denken.

By N.N. (195.37.128.1) on Mittwoch, den 19. September, 2001 - 10:52:

Das ist interessant. Oftmals kommt es ja vor, daß Militärpolizei (Feldjäger) den Verkehr bei der Durchfahrt von Fahrzeugkolonnen regelt, also z.B. Kreuzungen in eine Richtung sperrt und die Kolonne geschlossen durchwinkt. Das hieße also, daß zwar das generelle Vorrecht "geschlossener Verbände" laut StVO besteht, die Zeichen der Militärpolizei gegenüber zivilen Verkehrsteilneher lediglich unverbindliche Empfehlungen darstellen. Das wäre der Situation vergleichbar, wo an einer Unfallstelle die Feuerwehr, Bauarbeiter oder sonstige Zivilpersonen den Verkehr regeln.

Ich würde die Frage aber gerne mal erweitern. Wer (außer der Polizei) hat im Straßenverkehr überhaupt das Recht, normalen Verkehrsteilnehmern verbindliche Weisungen zu erteilen? Insbesondere Bundesgrenzschutz, Zoll, BAG (oder wie dieser Verein heißt, der Lkw-Kontrollen durchführt) usw.?

By NetGhost (62.158.233.147) on Mittwoch, den 19. September, 2001 - 14:27:

Das würde mich auch mal interessieren. Besonders welche Verbindlichkeit die Fragen dann haben.

"Dürfen wir mal in Ihren Kofferraum schauen?"

hat ja bei der Polizei keine Verbindlichkeit und kann mit "Nein" erledigt werden. Aber wie sieht das beim BGS oder Zoll aus? Wenn der Zoll nicht ins Auto schauen dürfte dann wäre der Job ja sinnlos...

By Mr.T (62.134.51.97) on Mittwoch, den 19. September, 2001 - 17:45:

Dazu hatte ich schon in einem anderen Thread gepostet und eine leichte Rechtsunsicherheit seitens der Polizei festgestellt, verbindlich war da keine Antwort. Im bayerischen PAG steht jedenfalls etwas von Staatsanwaltschaft und ihren Hilfsbeamten, das können also alle Staatsdiener sein, nicht nur Cops. Die Durchsuchung des Kofferraums ist auf Orte beschränkt, die von der organisierten internationalen Kriminalität genutzt werden, üblicherweise BABs und Bundesstraßen, natürlich auch Grenzübergänge gen Osten, Flughäfen und Bahnhöfe. Das Raster scheint auf Drogen- und Menschenhandel ausgerichtet zu sein (inzwischen wohl auch auf Terrorismus, wie auch immer man das rastern soll). Ansonsten ist das Öffnen des Kofferraums nur bei begründeten TATSACHEN (nicht bloßer Verdacht oder ähnlich fadenscheinige Unterstellungen) möglich. Da ich anscheinend voll auf ein mir unbekanntes Raster zutreffe, weigere ich mich regelmäßig, biete der Polizei aber an, mein Fz. zu beschlagnahmen. Dann zeigt sich meist schnell, ob echter Aufklärungswille oder nur groteske Schikane im Spiel sind. Angesichts der neuen politischen Situation hätte aber auch ich Verständnis für mehr Kontrollen. Ich bezweifle aber, dass dadurch echte Verbrecher erwischt werden, denn die achten ja extra darauf in kein Raster zu fallen (warum sonst konnten die Hamburger Terroristen jahrelang unerkannt hier "schlafen"?).

By Mr. Spock (217.2.4.138) on Freitag, den 21. September, 2001 - 23:09:

Die Bundeswehr??? Die macht gar nix, solange es keinen Krieg gibt. Der von Dir beschriebene Sachverhalt würde ein heilloses Chaos verursachen.
Soviele Soldaten gibt es nicht, um derartig massive Durchsuchungsaktionen durchzuführen.
Die Bundeswehr könnte mit der Bewachung wichtiger und sensibler Objekte beauftragt werden (Flughäfen, Kraftwerke, Regierungsgebäude usw.). Da muss man Durchsuchungen aus Sicherheitsgründen akzeptieren, wenn man derartig bewachte Objekte betreten bzw. nutzen will.


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