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Fotovorlage nach Privatanzeige wg. Rechtsüberholen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Fotovorlage nach Privatanzeige wg. Rechtsüberholen
By Joseph_K (168.143.112.8) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 10:47:

Ein Mitbürger hat das Kennzeichen meines Firmenwagens notiert und angezeigt wg. angeblichen Rechtsüberholens mit Gefährdung. Meine Firma hat mich als Firmenwagenberechtigten genannt, woraufhin ein Polizist anrief. Habe mich nicht weiter geäussert. Polizist hat nun Passfoto angefordert zwecks Vorlage beim Anzeigenerstatter. Das Foto soll ich Anfang nächster Woche vorlegen.

1. Soll ich das Fotospielchen mitmachen? Polizist rief wohl beim Anz.-Erstatter an, der meinte, mich identifizieren zu können. AE hat auch mein Alter richtig geschätzt, so dass wohl gewisse Gefahr besteht, dass er mich zwischen 18-jährigen Bubis und 70-jährigen Opas herausfindet.

2. Kann man auf Zeit spielen wg. 3-Monatsfrist? Habe keinen schriftlichen Anhörungsbogen bekommen. Seit der "Tat" sind nun rund 10 Wochen vergangen.

3. Soll ich sagen, dass ich zwar gefahren bin, aber "Tat" nicht begangen habe (ggf. Beifahrer/Zeuge vorhanden)?

4. Muss ich Anwalt einschalten?

Danke für alle Hinweise.

Joe

By wayko (212.80.58.148) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 11:45:

Eigener Gedanke zum Foto: Wie wäre es, ein falsches Foto zu schicken?
Hintergrund: der Anzeigenerstatter schwört Stein und Bein, daß Du der Täter warst (siehe Foto), und Du bist aus dem Schneider.

Würde ich aber auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt absprechen.

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 12:09:

Würde auch guten Verkehrsrechtsanwalt empfehlen. Denn die werden dem Anzeigenden mehr glauben als dem Beschuldigten.

By Veritas (62.224.144.115) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 13:11:

@ Joseph
Du mußt gar nichts machen. Kein Gesetz zwingt Dich, Deine eigene Strafverfolgung aktiv zu unterstützen.
Aber: Wenn Du das Foto nicht schickst, dann wird die Polizei sicherlich versuchen, ein Bild von Dir über das Einwohner-Meldeamt (dort hinterlegtes Paßbild) zu bekommen, oder man wird Dir persönlich auf die pelle rücken (abendlicher Hausbesuch, etc.).

Viel Glück

Veritas

By Alberto (62.224.97.152) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 13:13:

Das Spiel haben sie mit mir auch mal gemacht - und ich bin dummerweise darauf eingegangen.

Ich selbst hätte mich auf diesem Foto nicht erkannt (ich habe mich um etwa 10 Jahre älter gemacht) - aber der Anzeigeerstatter hat mich total identifizieren wollen.

War ja klar - der Porsche gehörte mir - warum also sollte jemand anders am Steuer gesessen sein?

Also - ich weiß heute, daß dieses Verfahren absolut ungerecht ist - ich würde dies immer ablehnen.

Wenn schon, dann bitte, wie bei Straftaten auch - eine Gegenüberstellung mit 5 etwa gleichaltrigen Leuten - und ich mitten drin.

Dann muß er nämlich Farbe bekennen, was sicher schwer fällt.

By Mc Fly (53.122.34.114) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 13:32:

Also ich würde auch ein Foto von jemand anderen der etwas Ähnlichkeit mit mir hat schicken. Wenn der Typ dich erkennt hat er total verloren. Aber wie schon wayko sagt zuvor zum Anwalt. Weil wenn die dein Foto aus dem Melderegister holen hast du keine Change wer weiß ob die dem überhaupt mehrere Fotos hinlegen. Für die Idee mit dem Beifahrer brauchst du jemand der echt gut ist und beim Verhör sich nicht verplappert, die Karte kann man immernoch etwas später Spielen.

By Polizist (217.4.94.56) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 13:57:

Das mit dem Bild halte ich für eine wacklige Geschichte. Normalerweise vergleichen wir bei den Halterprüfungen ein Bild (das von der Radarmessung) mit dem anderen (z.B. vom EMA).
Hier liegt allerdings kein Bild zum vergleichen vor, sondern nur die Aussage eines Zeugen, der noch dazu "Opfer" des rechtsüberholens war. Die Aussagekraft von Zeugenaussagen muss sehr differenziert betrachtet werden. Nicht selten beschreiben 2 Zeugen ein und denselben Sachverhalt ganz anders.
Hier wird der Anzeigeerstatter auch einem gewissen Druck unterliegen. Wenn nämlich die Polizei mit einem Lichtbild kommt, könnte der AE ja davon ausgehen, dass dies der "Täter" sei, der von der Polizei ermittelt wurde. Allzu leicht will er dann eine Person wieder erkennen, die es vielleicht doch gar nicht ist.

Nicht zuletzt deshalb wird im Strafverfahren das Procedere der Wahlgegenüberstellung bzw. der Wahllichtbildvorlage nach ganz strengen Regularien durchgeführt.

Zusammengefasst: Ich bezweifle, dass nur ein Erkennen auf dem Passbild für eine Verurteilung vor einem Richter genügt.

Viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.80.147.22) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 14:04:

@polizist: hier muß ich dir ganz entschieden wiedersprechen!

Zusammengefasst: Ich bezweifle, dass nur ein Erkennen auf dem Passbild für eine Verurteilung vor einem Richter genügt.
wenn die lichtbildvorlage gut gemacht ist (alle personen auf den bildern entsprechen etwa der beschreibung, bilder nicht durch äußere merkmale voneinander zu unterscheiden) ist eine verurteilung so gut wie sicher!


ps: daß eine zeugenaussage das schlechteste beweismittel ist, weiß ich auch, und man müßte meinen auch die richter - allerdings sehen die praktischen entscheidungen eben anders aus.

By Polizist (217.4.94.56) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 14:14:

@farendil: Ich meinte den konkreten Fall von Joseph K. Da entstand bei mir der Eindruck, dass dem AE nur ein Bild vorgelegt wird, zusammen mit der Frage "wars der?" Da denke ich, wird ein Richter schon gut überlegen, ob er verurteilt.

Zweifellos recht hast du, was die Wahllichtbildvorlage bzw. die Gegenüberstellung anbelangt. Dies habe ich aber nicht gemeint.

Viele Grüße,

ein Polizist

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 18:57:

@Polizist

Kannst Du kurz Genaueres zu den Vorschriften für die angesprochene Lichtbildvorlage bzw. Gegenüberstellung sagen? Wie viele Bilder von Personen, die nach Alter und Aussehen dem Beschuldigten ähnlich sind, müssen insbesondere zum Vergleich vorgelegt werden?

Gruß

By Polizist (217.4.96.140) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 20:42:

@N.N. ohne jetzt genauers nachgeschaut zu haben, sage ich mal mindestens 3 Bilder, wobei 5 glaub ich der Standard ist. Wenn du es aber genauer wissen willst, melde dich nochmal. Dann schau ich mal nach.

viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.80.147.22) on Freitag, den 14. September, 2001 - 00:21:

@polizist: sorry, dann war es ein mißverständnis!

zu den regeln der lichtbildvorlage:
hierbei handelt es sich doch IMHO nur um eine interne dienstanweisung/arbeitsvorschrift und um keine gesetzlich einklagbare grundlage.
ob die lichtbildvorlage im zweifelsfall eine objektive und unabhängige erkennung des tatverdächtigen zuließ, entscheidt im zweifelsfall sowieso der richter.

By Goose (62.180.145.69) on Freitag, den 14. September, 2001 - 16:01:

@farendil: das ist richtig, nur "versaust" du die Glaubwürdigkeit jedes Zeugen, wenn du nur ein einziges Lichtbild vorlegst oder ihm den Beschuldigten / Betroffenen alleine vor die Nase setzt und ihn auch noch fragst "War der das??".
Hat der Zeuge einmal Zeit, sich das Gesicht der Person in Ruhe einzuprägen, wird er ihn später immer "erkennen".

Gruß
Goose

By farendil (217.0.227.83) on Samstag, den 15. September, 2001 - 12:18:

@goose: es geht hier ja auch um soclhe sahen wie z.b.:
-ein foto weicht im format etwas von den anderen ab.
-ein foto ist von der machart her anders.
-nur ein foto passt von der beschreibung her etwa auf die beschreibung
etc.

Hat der Zeuge einmal Zeit, sich das Gesicht der Person in Ruhe einzuprägen, wird er ihn später immer "erkennen".
versuch das besser nicht mit mir!
ich habe ein sauschlechtes gesichtsgedächtnis...

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 17. September, 2001 - 10:09:

@farendil
dann leih´mir mal einen grossen Braunen, ich wette mein Gesicht wird längere Zeit in deinem Gehirn on-line verfügbar sein! ;-)

By Joseph_K (62.153.18.204) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 11:09:

O.K., Danke für die Hinweise.

Ich habe bislang auf die telefonische Aufforderung des ermittelnden Polizeibeamten , ein Foto zwecks Fotovorlage beim Anzeigenerstatter zu liefern, nicht reagiert.

Dazu noch 2 Fragen:

- am kmd. Montag ist mein angebl. Vergehen drei Monate her. Ist die Verjahrungsfrist durch den Anruf des Polizisten bei mir unterbrochen?

- wenn nein, wird sich der Polizist ja vermutlich beim EWA ein Foto besorgen. Wie soll ich mich da verhalten? Das EWA an meinem Wohnort dürfte gar kein Foto haben, da ich mich hier nur umgemeldet habe.

Danke für weitere Ratschläge!

Joe

By farendil (217.80.147.103) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 11:43:

@joseph: wenn es ist eine straftat ist, so beträgt die verjährungsfrist sowieso mehrere jahre.

wenne s nur um eine owi geht, ist die verjährung 3 monate - allerdings wurde gegen dich ermittelt. das dürfte schon reichen, um die verjährung zu unterbrechen.

wenn das ewma an deinem wohnort kein foto hat - um so besser!
da dauert es noch länger.
die zeit spielt insofern für dich, daß die erinnerung des zeugen naturgemäß auch etwas schlechter wird.

->nix machen - einfach abwarten bis etwas passiert...

By Joseph_K (62.158.206.193) on Dienstag, den 30. Oktober, 2001 - 08:57:

hi,

wenn's interessiert, was daraus geworden ist:

- habe mich zur sache nicht geäussert

- habe auf aufforderung zur fotovorlage nicht reagiert

- brauchte keinen anwalt einschalten

- resultat: nichts mehr von der sache gehört!

Fazit: hier werden sie geholfen - 1000 dank für die tips!

joe

By farendil (217.0.227.56) on Dienstag, den 30. Oktober, 2001 - 17:35:

@joseph: schön zu hören, aber wie gesagt - wenn es eine straftat ist, so kannst du dir noch lange nicht sicher sein, daß es ausgestanden ist.


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