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Parken im eingeschränkten oder absolutem Halteverbot!!??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Parken im eingeschränkten oder absolutem Halteverbot!!??
By Björn (217.3.19.156) on Mittwoch, den 12. September, 2001 - 10:36:

Hallo,

was erwartet mich, wenn ich im eingeschränkten oder absolutem Halteverbot geparkt habe?

Gibts da irgendwelche Punkte, oder kostet mich das nur was?

Danke schon mal

Björn

By Kenny (195.252.189.50) on Montag, den 17. September, 2001 - 21:25:

Hi Björn,
sollange Du nicht auf der Autobahn parkst (80DM & 2 Punkte) ist das Parken und Halten bei einem GROßEN Geldbäutel kein Problem. Sogar auf einem Behinderten Parkplatz oder einer Feuerwehrzufahrt kommst Du mit 75DM knapp an der Punktegrenze vorbei, sollange Dir kein Feuerwehrfahrzeug im Einsatz Dein Auto Platt macht ;-)

Die Zuwiederhandlung wird ganz unterschiedlich bestraft. Mindestens 20DM bei einfachen Halteverbot missachten und Parkzeitüberschreitung bis 1Std. Je nachdem, ob Du jemand behinderst, wo und wie lange Du Parkst, kostet es in der Regel zwischen 20 & 60 DM, wenn Du nicht abgeschleppt wurdest :-)
Also, kann sich durchaus lohnen, anstatt über 5DM in der Stunde fürs Parkhaus zu zahlen ;-)

Gruß, Kenny

By sven triebandt (213.6.1.135) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 22:59:

Hallo,
gibt es für die Zustellung eines Bussgeldbescheides eine Frist die das Ordnungsamt einhalten muss? Ich habe heute (15.10.01) einen Bescheid über einmal Falschparken vom 14.06.01 erhalten. Ist dieser noch gültig oder bereits verjährt?

Danke für die Hilfe

Sven

By farendil (217.80.147.36) on Dienstag, den 16. Oktober, 2001 - 02:27:

wenn es zwischendurch keinen anhörungsbogen, verwarngeldbescheid oder ähnliche verjährungsunterbrechende maßnahmen gab, ist der spass nach 3 monaten verjährt.


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