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Zu früh, also schon bei Rot-Gelb gefahren.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Zu früh, also schon bei Rot-Gelb gefahren.
By Mastergizmo (217.85.208.81) on Dienstag, den 11. September, 2001 - 23:58:

So ein Rotz,
Wir haben bei uns eine tolle Ampel die immer das gleiche timing gat. Also die Ampel für die Linksabbieger wird grün und sofort springt die Ampel für die geradeausfahrer auf gelb-rot und dann auf grün.

Jetzt ist mir folgendes passiert: Da ich dieses verhalten kannte rollte ich langsam auf die Ampel zu (rot) und als ich an der linie war sprang die ampel auch auf gelb-rot um und ich beschleunigte wieder langsam. Doch leider blitzte es zwei mal.
Als ich auf der Kreuzung war, war es höhstwahrscheinlich schon grün.
Da heute so ein Anhörungsschreiben gekommen ist frage ich mich jetzt was ich denen schreiben soll.
Hab ich ne chance wenigstens den Monat Fahrverbot zu umgehen, oder was meint ihr dazu.

Ich hab mal die reine rot-zeit der Ampel gestoppt
und komme auf 45 sekunden. Ich wurde aber bei 45,61 sekunden rotlicht nach toleranzabzug geblitzt.
:-(((((((((

By Mastergizmo (217.85.208.81) on Mittwoch, den 12. September, 2001 - 05:57:

- die Ampel blitzt immer 2 mal, auch wenn man direkt hinter der Haltelinie stehen bleibt
- hatte noch einen Zeugen im Auto

By Greatblackbird (213.7.144.248) on Mittwoch, den 12. September, 2001 - 07:12:

Es ist überprüfbar, ob die Ampel bei rot-gelbem Licht noch blitzt. Wenn das so ist, dürfte ein Einspruch Aussicht auf Erfolg haben.

By Mastergizmo (217.85.214.33) on Mittwoch, den 12. September, 2001 - 15:56:

Da ich leider keinen Rechtschutz habe, will ich
keinen Gutachter beauftragen der das überprüft.
Das kostet am Ende noch mehr als es bringt.

Aber ich glaube schon daß die Ampel bei "gelb-rot"
blitzt. Es brennen ja beide Licher gleichzeitig: rot und gelb.

Ist ja nicht so wie wenn die Ampel von grün auf rot umspringt. Da leuchtet ja jeweils nur ein licht: grün, gelb oder rot

Also bin ich zwar bei "gelb-rot"="rot" über die Linie gefahren, aber als ich die Kreuzung überquerte war es ja schon grün (die "rot-gelb" Phase ist ja sehr kurz)

Vielleich reicht auch nur ein Widerspruch und
ich bekomme nur einen unqualifizierten Rotlichverstoß aufgebrummt. 100 DM und 3 Punkte würden mich schon freuen.

By Greatblackbird (213.7.143.177) on Mittwoch, den 12. September, 2001 - 22:14:

Wenn Du bei gelb die Linie überquert hast, liegt kein Verstoß vor. Wie es aussieht, ist der Blitzer solange scharf, wie das rote Licht leuchtet und auch sind die Induktionsschleifen nicht wie eigentlich üblich hinter dem geschützten Kreuzungsbereich, also weiter hinter der Haltelinie angebracht. Wenn Dein Zeuge nicht aus Deinem Verwandtenkreis kommt, ist das sehr von Vorteil. Du solltest auf jeden Fall Einspruch einlegen, wenn Du einen Bußgeldbescheid erhälst. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot würde ich nicht kampflos hinnehmen. Man kann auch eine Menge ohne Anwalt erreichen. Wenn der Zeuge Deine Angaben bestätigen kann, dann muß die Behörde den Nachweis erbringen, daß die Rotlichtüberwachung korrekt funktioniert.

By Mastergizmo (217.85.214.33) on Mittwoch, den 12. September, 2001 - 23:11:

Die Induktionsschleifen sind direkt 20-30 cm hinter der Haltelinie angebracht.
Was soll ich nun auf dem Anhörungsbogen schreiben.
Einfach Nein ankreuzen und Begründung schreiben oder gar nix ankreuzen oder persönlich bei der Behörde vorbeischauen und vielleicht auf ein schlechtes Foto hoffen (es war 22:30 ==> dunkel)
oder mit denen schwätzen.

-Danke schonmal für deine Hilfe Greatblackbird

By Mc Fly (53.122.34.112) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 13:55:

Test doch mal ohne vorderes Kennzeichen und mit Sturmhaube ob das ding noch bei gelb rot noch blitz wenn ja kannste gutachten machen lassen.

By Greatblackbird (213.6.146.249) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 21:50:

Trage Deine Personalien in den Anhörungsbogen ein und kreuze "Nein" an und bitte um die Zusendung des Fotos, um den Fahrer benennen zu können. Das klappt eventuell. Bevor Du einen Bußgeldbescheid erhalten hast, kannst Du sowiso nicht agieren. Auf keinen Fall solltest Du in die "Höhle des Löwen" gehen, um das Foto zu besichtigen.

By Mastergizmo (217.228.166.17) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 22:31:

Ich hab die jetzt runtergehandelt von
250 DM, 4 Punkte, 1 Monat Lappen weg
auf
100 DM und 3 punkte

Auf dem Foto war ich klar erkennbar :-(
Das haben die schon mitgeschickt gehabt

Ich bin laut Foto 0,04 Sekunden zu früh losgefahren.

und dann ziehen die noch 0,3 Sek Toleranz ab.
Also bin ich nach denen 0,34 zu früh losgefahren.
In dem Fall arbeitet die Toleranz gegen mich, wo bleibt da die Logik.
Aber das haben die nicht gerafft.


lol

By farendil (217.80.147.22) on Freitag, den 14. September, 2001 - 00:18:

@masterquizmo: mhh, nicht schlecht dein runterhandeln, jedoch:

als rotlichtverstoß bestrafbar ist nur das einfahren in den geschützten kreuzungsbereich. (schnittkanten der querstraßen)

solange daß nicht bewiesen werden kann, daß es schon grün war, als du in den gesch. kreuzungsbereich eingefahren bist, sind es nur 20,- wegen versehentlichem überfahren der haltelinie.

By Mastergizmo (217.228.173.145) on Freitag, den 14. September, 2001 - 13:38:

du meinst doch sicher rot, oder?

ich guck mir das zweite photo am montag nochmal bei der Behörde an.
Wenn ich auf dem zweitem Bild nicht im geschütztem Bereich der Kreuzung bin, werde ich es weiter versuchen.

Vielleicht enkomme ich noch den Punkten.

Eines ist mir schon komisch vorgekommen.
Auf dem ersten Bild steht die Zeit der Rotlichtphase oben auf dem bild, also
00:45,96 auf dem zweiten Bild steht keine Zeit mehr
nur --:--,--

Die Sachbearbeiterin hat mir aber gesagt, das ist immer so. Kommt mir aber suspekt vor.

Kennt ihr das auch so??

By Mastergizmo (217.228.173.145) on Freitag, den 14. September, 2001 - 14:18:

@Farendil

kann man deinen Text irgendwo im gesetz finden:

"...als Rotlichtverstoß bestrafbar ist nur das Einfahren in den geschützten Kreuzungsbereich."
??

würde mir sehr helfen

By Greatblackbird (213.7.145.217) on Freitag, den 14. September, 2001 - 19:38:

@Mastergizmo
Da ist irgendwas faul.

Ob es den Text irgendwo im Gesetz gibt, weiß ich nicht. Auf jeden Fall gibt es Urteile darüber. Außerdem wird ein Verstoß wegen Einfahren in eine Kreuzung (o.ä.) geahndet und nicht das Überfahren einer Halteline!

By Greatblackbird (213.7.144.246) on Freitag, den 14. September, 2001 - 20:29:

Habe hier noch etwas gefunden:
Entscheidend für die Berechnung der Rotlichtzeit ist der Zeitpunkt, in dem der Kraftfahrer in der von der Ampel gesicherten Bereich einfährt. Dies ist nach der jetzt wohl herrschenden Meinung die Haltelinie. Das OLG Oldenburg meint allerdings, daß die sogenannte Fluchtlinie, bei zusätzlicher Sicherung von Fußgängerverkehr das Überqueren der Quermarkierung der Furt, maßgeblich ist.

Quelle: Fehlerquellen bei polizeilichen Meßverfahren von Beck/Löhle, 3. Auflage 1996

By Mastergizmo (217.228.173.145) on Freitag, den 14. September, 2001 - 20:31:

Die müssen mir beweisen daß ich bei rot bzw. gelb-rot in den geschützten bereich der Kreuzung eingedrungen bin.

Oder muss ich denen beweisen daß es schon grün war als ich in den Bereich reingefahren bin?

By Greatblackbird (213.7.144.246) on Freitag, den 14. September, 2001 - 20:59:

Im Klartext: Die Behauptung kannst Du ohne weiteres aufstellen. Das Gegenteil muß Dir bewiesen werden. Das wird aber nur in einer Hauptverhandlung vor Gericht möglich sein, weil Behörden einfach zu stur sind. Das Gericht kann die Protokolle anfordern, in denen die Schaltzeiten der Ampel vermerkt sein müssen und mit Deinem Zeugen und den einleuchtenden Argumenten wird es nicht sehr schwierig sein, einen Richter zu überzeugen.


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