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Zahlungsaufforderung durch RP nach Rücknahme "Einspruch".

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Zahlungsaufforderung durch RP nach Rücknahme "Einspruch".
By quick (149.225.98.249) on Dienstag, den 11. September, 2001 - 10:47:

Hallo, habe durch meinen RA den Einspruch vor dem Amtsgericht zurückgezogen, und nichts mehr gehört. Nunmehr die Zahlungsaufforderung DM 136,00 innerhalb 2 Wochen zu zahlen.
Frage:
Soll der Aufforderung gefolgt werden, oder gibt das Amtsgericht noch einen Bescheid ?
Danke
-.-.-

By HarryB (203.198.120.107) on Dienstag, den 11. September, 2001 - 11:30:

Ich denke mal, dass mit Ruecknahme des Einspruchs der BGBescheid rechtskraeftig wurde, und Du daher der Zahlungsaufforderung Folge leisten solltest (musst?). Vom AG wird kein weiterer Bescheid erlassen....

By Smith (131.188.243.66) on Dienstag, den 11. September, 2001 - 11:57:

Richtig!

By quick (149.225.132.51) on Dienstag, den 11. September, 2001 - 13:49:

Vielen Dank für die Klarheit "HarryB + Smith".
Werde bei einer Wiederholung keinen RA nehmen und lieber die Infos "Radarfalle" benutzen, mich selber vertreten. War mit RA leider unzufrieden.
Danke !!!


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