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Jäger und Sammler

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Jäger und Sammler
By Mr.T (62.134.51.92) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 03:15:

Meine Mama hat es tatsächlich geschafft, in 10 Jahren 7 oder 8 Punkte anzusammeln, sogar die Polizisten haben grinsend zugegeben, dass sie sowas noch nicht hatten. Anscheinend ist sie mit schöner Regelmäßigkeit alle zwei Jahre in eine typische Falle geraten, so dass alte Punkte nicht gelöscht wurden. Kann sie dagegen was machen?
Am Ende gibts sogar noch Zinsen ... :-)

By farendil (217.0.227.28) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 09:12:

moment! normale punkte haben eine maximale liegefrist von 5 jahren. dann sind sie verjährt, auch wenn neue dazukommen.

deine mutter soll sich mal einen auszug ihres punktekontos aus flensburg schicken lassen.

By Alberto (62.224.100.84) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 18:31:

Stimmt nicht, farendil.

Wenn man alle 1,9 Jahre einen Punkt bekommt, werden die alten Punkte nie gelöscht!

Würde deine Theorie stimmen, dann könnte man ja irgendwann mal die 5-Jahresfrist erreichen, was dazu führt, daß hinten immer was wegfällt, was ich vorne dazubekomme. Dann wäre ich aus dem Schneider und könnte - sagen wir mal - jedes Jahr 2 Punkte holen - das wären dann 10 in fünf Jahren - ab da würde es immer bei 10 bleiben, weil ja hinten jährlich die 2 Punkte wegfielen.

Das ist aber nicht so.

By me (217.85.64.220) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 18:48:

http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/flensburg.php

By farendil (217.0.227.73) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 19:26:

@me: danke!

@alberto: das was unter radarfalle.de steht, hier noch mal im juristendeutsch des § 29 VI StVG:
(6) Sind im Register mehrere Entscheidungen nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 über eine Person eingetragen, so ist die Tilgung einer Eintragung vorbehaltlich der Regelungen in den Sätzen 2 bis 5 erst zulässig, wenn für alle betreffenden Eintragungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen. Eintragungen von Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten hindern nur die Tilgung von Entscheidungen wegen anderer Ordnungswidrigkeiten. Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit - mit Ausnahme von Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a - wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt. Die Tilgung einer Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Falle so lange, wie der Betroffene im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert ist. Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war.

By Mr.T (62.134.51.94) on Montag, den 10. September, 2001 - 02:28:

@alle
Ich kapiere es immer noch nicht. Zumindest die ganz alten Punkte (> 5J.) müssten wegfallen.
Klar ist nur, dass nach 2 Jahren ohne Vorkommnis alle Punkte auf einmal gelöscht werden würden.
Muss die Umstände nochmal genau checken und werd euch dann berichten.

By Alberto (62.224.97.56) on Montag, den 10. September, 2001 - 12:08:

Wenn das so wäre, - dann könnte man sich, wie von mir beschrieben - so jedes Jahr mal 2 Punkte leisten.

Nach 5 Jahren hätte man dann 10 Punkte.
Im 6. Jahr kämen dann weitere 2 dazu - aber es fielen dann auch die ersten 2 Punkte weg.

Somit lent man ab da relativ gelassen - und kann sich jedes Jahr eine Owi leisten - mit ca. 3 Punkten, richtig??

By Mr.T (62.134.51.111) on Samstag, den 15. September, 2001 - 00:18:

Hab meine Mama nochmal gefragt. 10 Jahre war wohl übertrieben, die ältesten Punkte sind um die 5 Jahre alt (was dafür sprechen würde, dass Punkte nach 5 Jahren endgültig verjähren). Gestimmt hat aber, dass sie immer kurz vor der Verjährung in eine Falle getappt ist, anscheinend auch deftig (> 1 Punkt). Leider hat sie immer gezahlt, ohne Einspruch einzulegen oder zu prüfen, ob sie als Halter auch tatsächlich gefahren ist. Das erübrigt sich bei uns aber meistens, denn in Bayern wird man oft an Ort und Stelle rausgewunken. Klappstuhlindianer gibt's auch nicht, Radarfallen dürfen hier nur Polizisten machen (wenigstens was).
Der neueste BG wird ja bald kommen, da wird wohl der aktuelle Punktestand drin stehen, wenn sie an der kritischen Grenze ist.

By farendil (217.0.227.83) on Samstag, den 15. September, 2001 - 12:20:

@mrt: na dann einfach mal ein flensburg abfrage machen und notfalls so lange herauszögern, bis der rest der anderen punkte verjährt ist!


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