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Ermittlungsverfahren?!?!?!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Ermittlungsverfahren?!?!?!
By Forrest (62.224.244.74) on Samstag, den 8. September, 2001 - 22:18:

Hideho...

ich hatte vor einige Tagen einen Unfall, bei dem ich durch Aquaplaning auf einen an der Ampel bremsenden (bei Orange) Wagen aufgrutscht bin... Ich habe meiner Meinung nach genug Abstand gehalten, nur hat mein Unfall-Gegner leider relativ schnell gebremst. Ich habe dann natürlich auch gebremst (es ist zwar gerade erst Orange geworden) aber irgendwie fing ich dann an zu rutschen an. Ich hatte vorher eine Geschwindigkeit von ca. 45-50Kmh drauf da es dort eh nicht schneller voran ging! Wie weit ich gerutscht bin konnte ich leider nicht nachprüfen...

Jetzt habe ich einen Brief bekommen in dem mir mitgeteilt wurde das ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft wegen "Verkehrsunfall mit Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung".

Was bedeutet das für mich (Probezeit) und was kann mir passieren. Habe leider so keine Ahnung davon.

Bitte antwortet mir was ihr so für Erfahrungen gemacht habt.. Ich weiss nicht was ich machen soll :-(((

Mfg.
Forrest

By farendil (217.0.227.82) on Samstag, den 8. September, 2001 - 23:42:

gröööl! sorry, aber dein posting ist zum schießen!

Ich habe meiner Meinung nach genug Abstand gehalten, nur hat mein Unfall-Gegner leider relativ schnell gebremst.

ROTFL!
Also, ich versuch es mal: wenn du auffährst hast du immer etwas falsch gemacht!! - selbst wenn dein vordermann den rettungsanker wirft.
entweder stimmte dein abstand nicht, oder du hast dich nicht aufs fahren konzentriert. - punkt!
nein, nicht das soetwas jedem mal passieren kann, nur sollte man seinen fehler auch einsehen und versuchen, daraus zu lernen.
nicht jedoch die schuld auf sonstetwas schieben....


durch Aquaplaning... hatte vorher eine Geschwindigkeit von ca. 45-50Kmh drauf
du weißt schon, daß sliks verboten sind??? :-)
also bei normalen bedingungen, (also wenn da z.b.: keine große pfütze vor dir ist, bekommst du erst bei über 80 aquaplaning)


Bitte antwortet mir was ihr so für Erfahrungen gemacht habt
tja, ich weiß nicht, wie viel du dann hier hören wirst....


wenn du so argumentierst, brauchst du dich nicht zu wundern, wenn deine strafe extra scharf ausfällt!
versuch mal den unfall zu analysieren und herauszufinden, wer schuld hat!


so, ganz kurz:
-ist ärgerlich, wenn manche zeitgenossen beim gelb sofort anfangen zu bremsen, aber gelb heißt "stop" und unsere gesetzgebung stellt sehr hohe anforderungen an den fahrer und hat drastische strafen, so daß mancher lieber früher als später bremst.
rechtlich wirst du nix machen können...
-keine bremsspuren - kein vorwurf einer evtl. geschwindigkeitsübertretung
-körperverletzung: schreib mal was näheres dazu - auch was deinem unfallgegner passiert ist. hat der einen strafantrag gestellt?
alles andere dazu kann man erst später sagen.
mach bitte vorerst keine aussage.

-unfall verursacht: geldstrafe + punkte, wahrsch. kein fahrverbot.
-probezeit: nachschulung + probezeitverlängerung auf 4 jahre

By ONROP (213.6.208.167) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 03:26:

"durch Aquaplaning... hatte vorher eine Geschwindigkeit von ca. 45-50Kmh drauf
du weißt schon, daß sliks verboten sind??? :-)
also bei normalen bedingungen, (also wenn da z.b.: keine große pfütze vor dir ist, bekommst du erst bei über 80 aquaplaning)"

Naja, farendil, zumindest hier muß ich dir wiedersprechen!! Du solltest eigentlich wissen, wie schnell man bei nasser Fahrbahn auch mit guten Reifen ins rutschen kommt! Klar hat dies wenig mit Aquaplaning zu tun, aber ich denke du weißt was ich meine.

By farendil (217.0.227.28) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 09:08:

@onrop: aquaplaning und die haftgrenze des reifens erreichen sind zwei grundverschiedene paar schuhe!

By Alfred (217.1.18.160) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 09:54:

@Forrest

Dein Unfallgegner hat bei der Polizei irgendeine Verletzung angegeben. Warscheinlich tut ihm der Hals weh (üblich in solchen Fällen) geht jetzt zum Arzt und lässt sich ein Attest für die Versicherung geben.
In solchen Fällen wird immer wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
Es reicht auch schon aus, wenn der Geschädigte sagt ihm tut ein Finger leicht weh.

Da du offensichtlich Schuld bist (von hinten drauf) geht das an die Staatsanwaltschaft und die Stellen das Verfahren gegen Zahlung von ein paar hundert Mark ein.

By alpak (217.88.175.53) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 10:16:

@farendil:

"wenn du auffährst hast du immer etwas falsch gemacht!"

Nein, nicht unbedingt. Sicherlich, in 98% der Fälle trifft das voll und ganz zu, aber eben doch nicht IMMER.
So gehen unsere Gerichte vom sog. "normalen Fahrer" aus, und dieser kann unter bestimmten Bedingungen durchaus nicht in der Lage sein, trotz normalen Sicherheitsabstandes und voller Aufmerksamkeit ein Auffahren zu verhindern.

Solche Bedingungen wären z.B. Funktionsausfall der Bremsleuchten des Vordermannes (nach AUffahren schwer zu überprüfen... daher bedeutungslos), oder ein besonders grob fahrlässiges Verhalten des Vordermannes (z.B. heftiges herumschleudern nach vorangegangenem Unfall).
Bei solchen Fällen kommt es dann i.d.R. zu einem Gutachterprozess. Dieser ergibt dann, ob der Auffahrende oder seitlich "Reinfahrende" überhaupt eine zumutbare Chance hatte, den Unfall als "normaler Fahrer" zu verhindern.
Selten, aber nicht unmöglich.

By farendil (217.0.227.28) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 10:37:

@alpak: gut - das sind aber spezialfälle!

wenn das auto vor dir auf ein stehendes hindernis auffährt ist es das gleiche.


übrigens ist eine beispielm gar nicht so unrealististisch:
nach AUffahren schwer zu überprüfen... daher bedeutungslos)
dann können die splitter aufgesammelt werden - brannte das bremslicht beim aufprall sind einige glasscherben der glühlampe durch den extrem heißen glühdraht im inneren angeschmolzen.

By Forrest (62.224.247.133) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 12:11:

Hallo...

nungut, ich weiss ich bin aus irgendeinem Grund aufgefahren, sei es nun Abstand (wieviel Abstand hält man in der Stadt im Berufsverkehr) oder unachtsamkeit... Es waren tiefe Spurrillen vor der Ampel, dadurch bin ich wohl ins Rutschen gekommen...

Nur...Was sollte ich jetzt machen? Soll ich die Aussage verweigern? Oder soll ich besser aussagen. Natürlich anders formuliert als oben :-)

Darum geht es mir doch nur... Ich suche doch keinen Schuldigen für diesen Unfall oder ähnliches... Ich möchte nur wissen was jetzt so auf mich zukommt, was das für Wege nimmt / nehmen kann und wohin das führen kann (Verwarnungsgeld? Bußgeld? Fahrverbot?) Wie können/wollen die mir denn was vorwerfen? Wie wollen die feststellen ob ich zu schnell war oder ob ich zu wenig Abstand hatte...???

Vielleicht kann mir jemand Tips geben wie ich weiter zu verfahren habe..

Mfg.
Forrest

P.S.: Und so Posting nach dem Motte "Boah, was bist du blöd) bitte ich zu unterlassen!

By Alberto (62.224.96.156) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 17:44:

In jedem Fall mal keine Aussage machen!
Anklage, bzw. BuGeBe abwarten, dann entweder akzeptieren und zahlen oder, wenn er zu hoch ist, Anwalt einschalten.

Dann aber irgendwann um den Verletzten kümmern, ihn fragen, wie es ihm geht, sich mal entschuldigen usw.

By Polizist (217.4.94.89) on Montag, den 10. September, 2001 - 17:44:

@Forrest: So wie ich den Sachverhalt sehe, handelt es sich hier um einen "Pillepalle Unfall". Das soll jetzt keine subjektive Wertung von mir sein, sondern ein Wertung der Fakten. Du bist hinten drauf, weil dein Abstand nicht gestimmt hat - solche Unfälle passieren täglich massig). Wie lang der im Berufsverkehr zu sein hat, kann man pauschal nicht sagen, hängt immer von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Wenn´s kleppert, war es in 98% der Fälle (siehe alpaks Posting)zu wenig Abstand. Erschwerend kommt dazu das es nass war und der Unfallgegner offensichtlich verletzt wurde. Wobei die Formulierung "...Verdacht der fahrl. KV" auch den Schluss zulassen kann, dass er nicht verletzt ist.
Die häufigste Verletzung bei solchen Unfällen ist ein Hals-Wirbel-Schleudertrauma (HWS-Trauma).
Meine Erfahrung ist die, dass die Staatsanwaltschaft solche Verfahren einstellt, sie muss allerdings nicht und kann auch einen Strafbefehl erlassen. Theoretisch drohen für diese Tat Geld- oder Freiheitsstrafe. Es hängt auch wesentlich davon ab, ob der Unfallgegener Strafantrag stellt und damit bekundet, dass er will das du bestraft wirst. Habe ich bisher aber ganz ganz selten erlebt. Den meisten geht es nur um das Schmerzensgeld und das hat mit dem Strafantrag nichts zu tun. Im übrigen gibt es auch schon Urteile, wo bei HWS kein Schmerzensgeld zuerkannt wurde.

Gehen wir davon aus, dass der Sta das Verfahren einstellt, wird es an die Bußgeldstelle abgegeben, welche die Ordnungswidrigkeit die von dir begangen wurde, verfolgt. In deinem Fall wird es entweder auf Unachtsamkeit (75 DM) oder auf nicht angepasste Geschwindigkeit bei witterungsbedingtem schlechten Straßenzustand (120 DM + Gebühren, Punkte, Nachschulung)(oder so ähnlich - auf gut deutsch: zu schnell auf nasser Straße).
Das hängt auch davon ab, ob du eine Aussage gemacht hast und was du gesagt hast. Wenn du sagst du hättest kurz nicht aufgepasst - Unachtsamkeit. Sich in eine Owi reinquatschen wegen der nassen Straße grenzt an Dummheit, ist also fast nicht möglich. Ich wüsste grad nicht wie, ohne mich der absoluten Dummheit preiszugeben).
Wenn du nichts sagst, können die Polizisten auf Grund der Spurenlage eventl. auch zu letzterem Ergebnis kommen - nass, gebremst, hat nicht gelangt --> zu schnell bei Nässe.
Es kann also durchaus mal nützlich sein, eine Aussage zu machen. Nur wohl überlegt sollte sie sein...

War jetzt viel, aber ich hoffe ich habe alles drinne und konnte dir helfen.

Viele Grüße,

ein Polizist


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