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1/2 - 1 Fahrzeuglänge < 1sek?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: 1/2 - 1 Fahrzeuglänge < 1sek?
By someone (217.87.212.166) on Samstag, den 8. September, 2001 - 16:17:

Ich wurde letztens angehalten, da ich eine rote Ampel überfahren haben soll (die zwar noch gelb war...das jetzt aber mal aussen vor). Von dem Polizisten wurde mir hierbei zugesichert, dass es sich um einen Verstoss handeln würde, der 3 Punkte und 100 Mark nach sich zieht (also unter einer Sekunde).

Den Bussgeldbescheid habe ich noch nicht erhalten. Auf dem Ordnungswidrigkeitenbescheid, den ich unterschreiben musste ist als Tatbestand 3424 (Rotlichtmissachtung) und als Text " Rotlicht nicht beachtet (1/2 - 1 Fahrzeuglänge)" vermerkt. Nun frage ich mich, ob der Polizist auch mir gegenüber hat andere Angaben machen können als er dies letztendlich festgehalten hat. Können TBNR 3424 und 1/2 - 1 Fahrzeuglänge als "über eine Sekunde" gewertet werden?

By Greatblackbird (145.253.20.170) on Samstag, den 8. September, 2001 - 17:58:

Grundsätzlich muß Du gar nichts unterschreiben. Da Du dies jedoch getan hast, hast Du der Vorwurf anerkannt und es ist jetzt sehr schwierig, dagegen vorzugehen, da dieser Beleg als Beweismittel im Verfahren herangezogen wird. Besser wäre gewesen, Du hättest außer Deinen Personalien gar nichts zur Sache ausgesagt und auf die Schreiben der Verwaltungsbehörde gewartet. Wie es aussieht, wird es auf einen unqualifizierten Rotlichtverstoß hinauslaufen. Gibt es vielleicht Zeugen (Beifahrer o.ä.)?

By someone (217.87.213.107) on Samstag, den 8. September, 2001 - 18:25:

Zeugen gibt es nicht...

Die Sache zu unterschreiben war sicherlich nicht sehr geschickt.

Mich würde halt nur interessieren ob TBNR 3424 und die Dauer der Rotlichtmissachtung (1/2 - 1 Fahrzeuglänge) evtl. zu einem qualifizierten Rotlichtverstoss führen können.

Zu der anderen Sache nochmal. Wenn ich die Bestätigung nicht unterschrieben hätte, wäre es doch auf das Selbe rausgelaufen. So wie ich das verstanden habe, wiegt die Aussage eine "Hochheitsbeamten" eh mehr als die eines "normalsterblichen" Autofahrers. Ist natürlich total die Willkür und ob es wirklich rot war oder noch gelb letztendlich völlig unerheblich. Liegt da von Seiten der Polizei nicht eine Beweispflicht (Foto, Video)vor oder ist die Aussage eines Beamten dann doch Beweis genug?

By Greatblackbird (145.253.20.170) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 14:24:

Die Beweis des Beamten ist seine Aussage, weil er es gesehen hat. In den meisten Fällen wiegt diese Aussage wirklich mehr als die des Betroffenen. Durch die Unterschrift hast Du ganz klar den Rotlichtverstoß zugegeben. Das stärkt die Aussage des Beamten noch mehr. Hättest Du nichts unterschrieben und auch nichts ausgesagt, stände Aussage gegen Aussage und man hätte rechtlich noch eine kleine Chance.
Zu der Tatbestandsnummer kann ich nichts sagen. Warte auf den Bußgeldbescheid, dort wird die laufende Nummer den Bußgeldkataloges aufgeführt sein.

By Goose (62.180.187.32) on Montag, den 10. September, 2001 - 06:59:

Die TBNR 3424 ist eine folgenlose Rotlichtfahrt unter einer Sekunde.
Eine photografische Dokumentation des Verstoßes muß nicht vorliegen.

Gruß
Goose


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