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Wie lange/ wie weit gilt ein Halteverbot-Schild?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Wie lange/ wie weit gilt ein Halteverbot-Schild?
By Matschek (149.225.93.103) on Donnerstag, den 6. September, 2001 - 22:00:

hat mich doch gestern einer aufgeschrieben!! um 22:00!! (hat die polizei nichts besseres mehr zu tun, als nachts knöllchen zu verteilen?)
naja, ich bin zumindest der meinung: zu unrecht!

situation:


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-+ +-------AAAA---------------BB-B-BB-B----S--

-+ +------------------------------------------
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so in etwa. mein auto = [AAAA], parkte auf der straße in fahrtrichtung. links davon: kein schild bis zur kreuzung. (abstand davon im übrigen etwa 30m) als ich den strafzettel bekam, schaute ich mich um und entdickte etwa 150(!) m weiter rechts, nach einer leichten kurve, hinter ein paar bäumen [BBBB] ein schild [S]. eingeschränktes halteverbot nach links, also in meine richtung. nicht sichtbar vom parkplatz aus!!
frage: müssen diese schilder nich alle soviel meter wiederholt werden? kann doch nicht sein, dass 'man mal eben so' in beide richtungen laufen muss, wenn man parkt, nur weil irgendwo da hinten ein schild stehen könnte?!
schönen abend noch,
matschek

By KJK (194.138.37.41) on Freitag, den 7. September, 2001 - 22:39:

War zwischen dem Schild und Deinem Auto eine Einmündung? Sieht nach der Skizze nicht so aus. Wärest Du aus der Richtung gekommen, in der Du geparkt hast, hättest Du also am Schild vorbeikommen müssen. Wenn Du gewendet hast, mußt Du Dich tatsächlich vergewissern, daß Parken dort erlaubt ist. Das heißt notfalls, bis zur nächsten Einmündung zu marschieren.

By Matschek (149.225.41.116) on Montag, den 10. September, 2001 - 09:02:

Da ist keine Einmündung, das stimmt, und ich habe auch gewendet, zwischen dem Parkplatz und dem Schild war nämlich ein HL, bei dem ich eingekauft hab. Klingt nach deiner Aussage ja nicht sehr gut für mich. wie sicher bist du dir bei deinen Aussagen, von wegen bis zur nächsten Einmündung laufen? Oder gibt's denn da kein Limit, sowas wie "bis zur nächsten Kreuzung, aber maximal 100m"??
thnx,
Matschek

By traffic (172.176.59.55) on Mittwoch, den 12. September, 2001 - 11:30:

Lag die Einfahrt zum HL-Parkplatz auf der gegenüberliegenden Seite? Andernfalls könnte sie das Verbot ebenfalls aufheben.

By Matschek (149.225.37.6) on Mittwoch, den 12. September, 2001 - 19:00:

Habe quasi vor dem Zaun vom Parkplatz vom HL geparkt, die Ein/Ausfahrt zum Parkplatz war also auf der Seite, auf der ich dann geparkt hab. (Oder einfach nochmal zeitlich: nach obiger skizze richtung osten unterwegs. dann nach links auf HL-parkplatz abgebogen, eingekauft, aus der einfahrt raus, nach rechts auf die straße wieder drauf, und ein paar meter weiter geparkt)

By traffic (172.178.26.164) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 10:42:

Wenn ich das richtig sehe, liegt also zwischen dem Schild und dem Verstoß die Einfahrt. Dann argumentiere doch, du hast vermutet, daß es sich um eine Einmündung eines öffentlichen Weges handelt und mangels Verbotsschild des Parken für erlaubt gehalten. Die Erfolgsaussichten dürften dann von der Gestaltung der Einfahrt abhängen.


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