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Gelasert : Im BG - Bescheid aber falsches Kennzeichen aufgeführt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Gelasert : Im BG - Bescheid aber falsches Kennzeichen aufgeführt
By micha007 (212.224.50.44) on Donnerstag, den 6. September, 2001 - 16:04:

Hallo!

Ich wurde neulich mit 114 km/h auf einer 80-iger Strecke gelasert und auch gleich rausgewunken.
Jetzt kam der Bußgeldbescheid: 136 DM und 3 Punkte.
ABER:
1. Im BG - Bescheid ist ein ganz anderes Kennzeichen aufgeführt.
2. Es wurde als Zeuge der 2.Beamte genannt, doch der saß im Polizeiwagen und war mit jemandem, den sie vor mir rausgezogen hatten beschäftigt.
Jetzt meine Frage:Lohnt es sich Einspruch einzulegen??
Wäre dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet!!

By micha007 (212.224.4.161) on Donnerstag, den 6. September, 2001 - 16:39:

PS: Muß ich den Einspruch begründen??

Micha

By Bandit137 (217.225.12.100) on Donnerstag, den 6. September, 2001 - 16:55:

@micha007

Ich kenne mich da auch nicht so aus aber Du kannst zwei Dinge machen.

1) Einspruch einlegen ohne Begründung und die Begründung erst später nachliefern.

2) Einspuch einlegen mit der Begründung, daß die Tat oder der Tathergang falsch ist, dessen Du beschuldigt wirst.

Oder daß Du das Vergehen nicht begangen hast, daß Dir im BG vorgeworfen wird. Laß die Sache mit dem falschen Kennzeichen aber nicht zu früh aus dem Sack.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du mit so einem Fehler überhaupt verurteilt werden kannst.

Gruß Bandit137

By micha007 (212.224.4.161) on Donnerstag, den 6. September, 2001 - 17:03:

@bandit

Werde ich dann aufgefordert, die Begründung nachzureichen?

By Bandit137 (217.225.12.100) on Donnerstag, den 6. September, 2001 - 17:32:

@micha007

Das weiß ich leider selbst nicht so genau.

Bist Du in einer Rechtschutz ? Dann gehe auf jeden Fall zum Anwalt. Wenn Du keine Rechtschutz hast, dann gehe wenigstens zum Anwalt wegen eines Beratungstermines (kostet max. 440 DM).

Der wird Dir dann die genaue Vorgehensweise erklären und vor allem, wann Du entsprechende Aussagen machen mußt.

Wie gesagt, ich kenne mich da auch nicht so aus aber ich würde erst einmal folgenden Zweizeiler loslassen :

" Hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, da die gegen mich erhobenen Anschuldigungen nicht den Tatsachen entsprechen. "

Und erst einmal nichts anderes.

Stöbere auch nochmal bei radarfalle.de etwas rum. Ich glaube die hatten auch etwas über die Vorgehensweise.

Oder Suche mal bei www.google.de nach Bußgeldbescheid, Strafzettel, usw. ,da findest Du sicher was, vor allem, ob es gleich zum Richter geht, es nur nochmal geprüft wird oder ob sie dir einen zweiten Anhörungsbogen schicken.

Gruß Bandit137

By Kackvogel (217.81.253.117) on Donnerstag, den 6. September, 2001 - 20:30:

@micha007

Immer Einspruch einlegen !!!

Selbst wenn du nicht im Rechtschutz bist, kann deine Sache vor Gericht nur Erfolg haben, da es sich hierbei offensichtlich um einen Verfahrensfehler handelt und die Sache dann eingestellt wird. Lasse dich aufjedenfall durch einen Anwalt beraten.

By farendil (217.0.227.2) on Donnerstag, den 6. September, 2001 - 21:56:

@micha: also kleinere mängel am bg-bescheid sind heilbar.

ob das auch für ein falsches kennzeichen gilt, weiß ich nicht.

du kansnt natürlich hinschreiben:
"an dem tag bin ich gar nicht mit dem auto gefahren"

By Goose (62.180.184.148) on Donnerstag, den 6. September, 2001 - 23:18:

Asche auf mein Haupt, auch ich hatte mal den Fehler gemacht, in eine OWi-Anzeige ein falsches Kennzeichen einzutragen (Tippfehler, N statt M).
Der Betroffene hat Einspruch eingelegt, der BG-Bescheid wurde geändert, erneuter Einspruch wg. Verfahrensfehler, es kam vor Gericht, hier entschied der Richter zu Ungunsten des Betroffenen.

Gruß
Goose

By Smith (131.188.243.66) on Freitag, den 7. September, 2001 - 09:56:

@Goose
Das leuchtet voll ein. Ein solch "kleines" Mißgeschick kann immer mal passieren (N statt M). Dann ist der BGB leicht "zu heilen". Was aber ist, wenn ein ganz anderes Kennzeichen auftaucht, wie das bei micha der Fall war. Hier wäre der BGB doch nur dann überhaupt korrekturfähig, wenn man im Nachhinein, d. h. im Zweifel Wochen später, den richtigen Täter dem richtigen Auto zuordnen könnte. Oder sehe ich das falsch?

By Goose (62.180.145.108) on Freitag, den 7. September, 2001 - 11:54:

Das hängt von den Beweismitteln ab. Kann der Kollege sich noch an den Vorfall erinnern und durch Einsicht in seine Unterlagen den Fehrer erkennen und korrigieren, so kann ein neuer BG erstellt werden. Bei einer Laserkontrolle werden Protokolle geführt. Ist er nun beim Fertigen der Anzeigen beim Kennzeichen nur in der Zeile verrutscht, so läßt sich dem Betroffenen durchaus noch das richtige Fahrzeug zuordnen.

Gruß
Goose

By Smith (131.188.243.66) on Freitag, den 7. September, 2001 - 12:11:

@Goose
Vielen Dank, alles klar!


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