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Einladung zur Polizei

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Einladung zur Polizei
By quattro (213.7.11.88) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 11:03:

Ich wurde mit dem Motorrad auf der Lanstraße geblitzt. Kein Nummernschild auf dem Foto. Durch den Helm ist nur sehr schlecht ein Gesicht zu erkennen, was nicht ausreichen dürfte mich zu identifizieren. Im Anhörungsboden hab ich nichts zugegeben, nur die Pflichtangaben ("zu Ihrer Person"). Nun soll ich im Polizeirevier vorstellig werden. Soll ich dort überhaupt hingehen? Die waren schon bei mir zu Hause, aber ich war nicht da. Was kann mir dort passieren? Was muß ich sagen, was sag ich besser nicht? Reicht ein Zeuge überhaupt aus, wenn kein Nummernschild auf dem Foto ist, und ich behaupte dort nie gefahren zu sein. Kann ich die Aussagen ganz verweigern? Was wird dann weiter passieren?

By farendil (217.80.147.114) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 11:21:

Soll ich dort überhaupt hingehen?
NEIN!!!
Auch nicht absagen - einfach nix machen.


Was kann mir dort passieren?
die bequatschen dich damit du die tat zugibst, oder dich "verplapperst".
glab mir, di verstehen was davon - irgend eine für dich negative aussage finden die schon.


und ich behaupte dort nie gefahren zu sein.
NEIN!
KEine angaben machen, niemals!
Kann ich die Aussagen ganz verweigern?
Wenn sie dich überhaupt erwischen, dann kannst du das und solltest das auch!
das einzige was du angeben mußt sind deine personalien (das was auf deinem personalausweis steht)

Wenn sie vor der tür stehen, fragst du:
"als was wollen sie mich vernehmen?"

Antwort A: Als beschuldigten
Deine Antw: "Ich verweigere die aussage" (sonst kein einziges wort!!!!)

Antwort B: Als Zeugen
Deine Antw: "Wenn mir der Staatsanwalt eine Vorladung schickt, komme ich selbstverständlich
-in begleitung meines anwalts"

By alfa (217.80.38.226) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 11:25:

@quattro
nein, hingehen nur nicht, es besteht keine Rechtsgrundlage das zu tun. Du musst noch ein bischen Katz und Maus spielen. Wenn du hingehst, vergleicht der Grüne dich mit dem Foto und macht seinen meist positiven Identifizierungsvermerk und dubekommst den Bg Bescheid. So werden die nach einiger Zeit zum Ordnungsamt gehen und dein Personalausweisfoto mit dem Blitzfoto vergleichen.
Die müssen dir nachweisen, dass du gefahren bist, helfen dabei musst du nicht.

By Alfred (62.227.94.249) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 11:28:

-Auf keinen Fall hingehen (1. Du brauchst nicht hingehen 2.Die wollen dich nur reinlegen)

-Wenn sie nochmal zu dir nach Hause kommen, nicht aufmachen.

-Überhaupt nichts sagen! Auch nicht "Ich weiss nicht wer gefahren ist" usw. Einfach nur Aussage verweigern.


Zwei Möglichkeiten gibt es. Entweder die stellen das Verfahren ein, oder die schicken einen BuGeb. Wenn auf den Bild wirklich schlecht jemand zu erkennen ist wird wohl eher nichts mehr kommen.

By Alberto (62.224.96.80) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 11:48:

@farendil
Wieder mal perfekt dargestellt. Genau so ist es!

By quattro (213.7.13.16) on Samstag, den 15. September, 2001 - 13:10:

Wie lange kann so ein Katz-und-Maus-Spiel denn gehen? Hat jemand Erfahrung damit? Ich hab den Eindruck die geben so schnell nicht auf. Meine Mutter traut sich schon nicht mehr ans Telefon zu gehen oder die Haustür aufzumachen. Ist die Sache irgendwann ganz verjährt?

By Greatblackbird (145.253.20.162) on Samstag, den 15. September, 2001 - 13:38:

Wenn Du 3 Monate nach dem Verstoß nicht ermittelt werden konntest, ist die Sache verjährt!

By quattro (129.206.202.101) on Sonntag, den 16. September, 2001 - 14:36:

Stimmt das? Der Verstoß war am 1. Juni. Letzter Anruf der Polizei am 7. September, also schon mehr als 3 Monate danach. Was wollen die dann noch?

By Greatblackbird (145.253.20.162) on Sonntag, den 16. September, 2001 - 17:27:

Wenn auf dem Foto wirklich nichts zu erkennen ist, wovon man eigentlich ausgehen kann, wirst Du sowiso nicht ermittelt werden können.
Aus dem Schneider bist Du endgültig, wenn Du 3 Monate ab dem Datum, an dem Du den A-Bogen erhalten hast, keinen Bußgeldbescheid bekommst.

By quattro (129.206.202.120) on Sonntag, den 16. September, 2001 - 18:06:

Das war gestern. Supi! Danke!!!

By quattro (213.7.15.203) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 09:35:

Heute morgen um 8 Uhr war die Polizei tatsächlich schon wieder bei mir an der Tür. Hab gedacht nach 3 Monaten ist das verjährt??? Anhörungsbogen ist datiert 15.Juni.
Meine Mutter hat gesagt ich bin im Urlaub. Was ich "verbrochen" habe, wurde ihr nicht gesagt. Sie haben dann gesagt sie würden mich zur Fahndung geben. Das ist doch auch nur Panikmache, oder? Es geht übrigens um eine Geschwindigkeitsüberschreitung netto von 28km/h außerorts. Ich kann mich nicht erinnern, sonst noch irgendwo geblitzt worden zu sein, und wenn hätte ich doch auch erst einen Anhörungsbogen bekommen. Ist das wirklich nach 3 Monaten verjährt oder fängt mit jedem Anruf oder jedem Besuch der Polizei bei mir die Verjährungesfrist neu an?

By traffic (172.178.180.90) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 10:52:

@quattro: Das mit der "Ausschreibung zur Fahndung" ist totaler Quatsch. Nur, weil Du ihrer "Einladung" nicht gefolgt bist? Die Verjährung tritt dennoch ein; wenn noch ein Bescheid kommt, legst du einfach mit dieser Begründung Widerspruch ein. Was mich nur wundert, ist, daß die Polizei ihre Zeit mit solchen, überflüssigen Spielchen verplempert.

By Alberto (62.224.97.31) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 11:10:

Das ist kein "Verplempern"...
Was glaubt ihr, wie viele angesichts des Auftretens der Polizei - doch noch die Tat zugeben, - dann ist nichts - mit Verjährung!

Das klappt bestimmt in 80% der Fälle.
Ich habe viele intelligente Leute im Bekanntenkreis - aber auch die glauben mir nicht, wenn ich sage, daß man dann einfach "keine Aussage" macht - und alles ist erledigt.

Da kommen dann so Sprüche, wie... Das ist doch alles nicht so schlimmm. oder... kann man da gar nichts machen, ich war doch so in Eile...
Das ist ein Eingeständnis, daß man sich daran erinnert - und schon ist es passiert.

By traffic (172.176.126.229) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 11:17:

@Alberto: Klar, vielleicht hatten sie mit der Masche bisher immer Erfolg. Nur: Ist nicht selbst das Geständnis in diesem Fall wirkungslos? Die Verjährung ist doch schon davor eingetreten.

By Alberto (62.224.97.31) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 11:30:

Die Verjährung wurde nicht angemahnt - vom Betroffenen - also gilt sie auch nicht.

Wenn eine rechnung verjährt ist (meistens nach 2 vollen Jahren) - und du bezahlst sie nach 3 Jahren - ja dann ist das ein rechtskräftiger Vorgang - dann wird wohl kaum ein Lieferant sagen: Das geld steht mir nicht mehr zu, wg. verjährung! - oder?

Verjährung - ist ein Schutz für den "Schuldner" - nimmt er ihn nicht wahr - selbst schuld!

By dagegen (213.54.97.54) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 11:36:

So isses.
Auf Verjährung muss sich der Betroffene selbst berufen. Sie wird nicht von Amts wegen berücksichtigt.

By Rennfahrer (217.228.173.58) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 13:19:

Mal so zwischendurch,
als Beschuldigter hat man ja das Recht zu luegen, also KOENNTE man sich doch auch wieder rausreden, wenn man bei den Bullen war und sich "verplappert" hat, oder ??

By farendil (217.0.226.243) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 13:51:

@rennfahrer: nein! das was gegen einen spricht, wird grundsätzlich geglaubt....

By Rennfahrer (217.228.173.58) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 14:03:

Naja, mir ist ja sowieso klar, das ich mit den BUllen nichts zu reden hab, ausser Personalien, schliesslich sind die nur die Exekutive ("Ausfuehrende"), leider ueberschaetzen viele diese Gewalt.

Rennfahrer

By Polizist (217.4.95.209) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 14:09:

@alberto: Das klappt bestimmt in 80% der Fälle Wenn ihr hier im Forum so weiter macht, wird sich das sicher bald ändern. Lasst uns doch noch ab und zu ein kleines Erfolgserlebnis :-)

@quattro: Das mit der Ausschreibung zur Fahndung ist natürlich Quatsch. Wobei ich mir gerade die Situation vorstelle, wie du in eine Verkehrskontrolle gerätst und die Kollegen die Ausschreibung feststellen.... :-))

@Rennfahrer: Natürlich kannst du Aussagen vor der Polizei auch dort wieder zurücknehmen und das Gegenteil behaupten. Wir haben über die Glaubwürdigkeit ja nicht zu entscheiden, sondern die Bußgeldstelle bzw. das Gericht. Aber das man dies nicht falsch versteht. Wir sind nicht die Schreibstube für irgendwelche Widersprüche. Der Widerruf der Aussage bringt nur solange etwas, wie der Vorgang von uns noch nicht abgegeben wurde.

Viele Grüße,

ein Polizist

By quattro (213.7.21.125) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 14:24:

Also geh ich zur Polizei und sag die Sache ist verjährt. Dann hab ich mich ja darauf berufen. Oder wie soll das weitergehen?

By Alberto (62.224.97.175) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 15:09:

@Polizist - man sollte wirklich meinen, daß schwere zeiten für die Polizei anbrechen, wenn man hier im Forum aktiv tätig ist.

Das dumme ist nur.... hier im Forum bewegen sich nicht mal 0,01% der tätglich irgendwie "erwischten" Autofahrer.
Also - dürfte Euerem "Erfolg" noch lange kein Ende beschert sein.

Übrigens... ich habe im Wahlprogramm der "Schill-Partei gelesen, daß etwa 7 Mio. Führerscheinbesitzer in FL mit Punkten eingetragen sind, - davon aber ganze 500000 - also weniger als 10% - mit mehr als 1 eintargungspflichtigen Owi. (1 - 3 Punkte)

Das heißt, daß jeder noch so brave Bürger irgendwann einmal erwischt wird, und dann nahezu - mittels der Punkte - kriminalisiert wird.(Das merkt er spätestens, wenn er mal - mit Punkten - vor Gericht steht.)

Schill ist dafür, diese Einmaleinträge gesondert zu behandeln. Das halte ich auch für korrekt.

Ähnlich ist es ja im Strafregister: Nur schwerere Taten werden eingetragen!

By quattro (213.7.20.98) on Freitag, den 28. September, 2001 - 08:32:

Die machen jetzt ernst, gestern abend hatte ich schon wieder Besuch, war nicht da und hab wieder ne Einladung bekommen. Jetzt mal Klartext. Eigentlich kann mir ja nichts mehr passieren. Bei wem beruf ich mich denn auf die Verjährung? Bei der Polizei (sollten die wider erwarten mich als Fahrer indentifizieren) oder erst wenn ich einen Bußgeldbescheid bekomme? Ich würd das jetzt endlich gerne aus der Welt schaffen.

By Polizist (217.4.94.28) on Freitag, den 28. September, 2001 - 10:02:

Wenns denn wirklich verjährt ist, dann lad doch die Kollegen beim nächsten Besuch zu einem Kaffee ein und teil ihnen bei der Gelgenheit schön freundlich mit, dass die Sache verjährt ist. Ich versteh es ehrlich auch nicht das die dir noch so hinterher rennen, wenn die Sache doch schon gegessen ist.

Viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.0.227.110) on Freitag, den 28. September, 2001 - 10:47:

also ich mach mir langsam sorgen, daß die irgend eine verjährungsunterbrechende maßnahme in die akte "geschmuggelt" haben.

und nun drängt die zeit...

By quattro (213.7.15.35) on Freitag, den 28. September, 2001 - 12:27:

@farendil:
Kann das sein? Was denn zum Beispiel?

By Alberto (62.224.100.9) on Freitag, den 28. September, 2001 - 12:36:

Irgendwie scheinen die sich sehr sicher zu sein, - ich neige auch dazu, daß sie z.B. bei Nachbarn noch rechtzeitig eine Identifizierung vorgenommen haben.

Aber - da die Konfrontation mit der Tat zu spät erfolgte, ist die Verjährung vermutlich dennoch eingetreten.

Ich würde denen notfalls die Tür aufmachen, um endlich Ruhe zu haben - und dann schlichtweg erklären, daß ich von meinem Aussagerecht Gebrauch mache.

Das schließt die Verjährung ein, und sie müssen so - oder so - wieder abziehen.

By quattro (213.7.21.184) on Freitag, den 28. September, 2001 - 22:28:

@Polizist:
Der Verstoß war ca. 350km weg von hier, d.h. die Polizei hier ermittelt sozusagen im Auftrag einer anderen Dienststelle. Macht es das dann für die schwerer die Sache zu den Akten zu legen nach dem Motto "Fahrer nicht ermittelbar"? Ist das evtl. nur der besondere Ehrgeiz den Kollegen zu zeigen daß sie mich kriegen? Wie läuft sowas genau ab?

By Polizist (217.4.95.33) on Samstag, den 29. September, 2001 - 13:17:

Nö, eigentlich nicht. Wir ermitteln ja immer für eine andere Stelle. Meistens halt für die Bußgeldstelle. Also abgeben müssen wir den Fall auf jeden Fall.
Meine Erfahrung ist eigentlich die, dass solche Vorgänge bei den Kollegen eher unbeliebt sind. Wegen 20DM Owis muss man mitunter mehrmals dorthin fahren...
Allerdings, wenn der Betroffene besonders starke Energien entfaltet um nicht gefunden zu werden, können das manche Polizisten mitunter auch :-)

Viele Grüße,

ein Polizist

By Alfred (62.158.25.106) on Samstag, den 29. September, 2001 - 13:46:

Ich habs glaub ich schon mal irgendwo geschrieben, bei uns ist die Polizei auch mal in den Betrieb gekommen mit einem Bild von einem Kollegen der auch anwesend war, man konnte ihn auf dem Bild recht gut erkennen. Wir haben alle gelogen und angegeben das wir die Person auf dem Bild nicht kennen. Sie sind wieder abgezogen und wir haben nie wieder was gehört.

2.Beispiel: Die haben meinen Bruder besucht, ihm sein Foto unter die Nase gehalten. Er hat sich nicht Einschüchtern lassen und hat abgestritten das er das auf dem Foto ist. Verfahren eingestellt.

Was lernen wir daraus.
Die Polizei will die Sache immer "Wasserdicht" machen, das heisst die wollen das man es zugibt oder sich Verplappert, damit sie den Sack 100% zumachen können.
Ist das nicht der Fall schreiben die lieber "Fahrer konnte nicht Ermittelt werden".
Wahrscheinlich wäre die Blamage hinterher zu groß, wenn es zu Beispiel doch der Zwilligsbruder war.

Also fazit: Lügen das sich die Balken biegen, auch wenn das Foto noch so Scharf ist "Abstreiten" nichts zugeben.

Dazu gehört natürlich eine gute Protion Selbstbewustsein wenn zwei Uniformierte vor einem stehen und einen unter Druck setzen. Da hat Alberto vollkommen Recht, wenn er schreibt das da 80% umfallen und es zugeben.

By Greatblackbird (213.6.73.220) on Samstag, den 29. September, 2001 - 18:50:

@Alberto
Die Identifizierung, die nicht durch persönliches Antreffen des Betroffenen erfolgt, unterbricht die Verjährung NICHT! Erst die Kenntnis des Betroffenen davon, daß gegen ihn ermittelt wird, wirkt verjährungsunterbrechend. Widersprüchlich ist dabei nur, daß ein Anhörungsbogen innerhalb der Verjährung erstellt, nicht aber bei dem Betroffenen angekommen sein muß. Dies müßte man jetzt durch Akteneinsicht überprüfen.

By quattro (129.206.202.149) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 09:43:

Wenn also meine Mutter mir sagt, daß die Polizei da war, und beim nächsten Besuch denen sagt, daß sie es mir ausgerichtet hat, dann hab ich also Kenntniss davon daß gegen mich ermittelt wird und die Verjährung ist unterbrochen?

By Alberto (62.224.97.161) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 12:13:

Richtig, das darf sie nicht sagen....

@Greatblackbird
Natürlich meinte ich damit, daß - nach der Identifizierung durch Nachbarn vermutlich ein Anhörungsbogen erlassen wird.
Das datum dieses Erlasses könnte noch innerhalb der Verjährungsfrist liegen, somit wäre diese unterbrochen, ohne, daß man es weiß.

Das ist ja das Schlimme daran...

By Greatblackbird (145.254.146.1) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 12:14:

Ja, so gesehen schon. Aber Du mußt denen ja nicht auf die Nase binden, daß Deine Mutter mit Dir darüber gesprochen hat. Sie sagt natürlich auch nicht, daß sie es Dir erzählt hat.

By quattro (129.206.202.158) on Mittwoch, den 3. Oktober, 2001 - 13:33:

Ist das auch so, wenn die Polizei nie gesagt hat, warum gegen mich ermittelt wird?

By quattro (129.206.202.125) on Sonntag, den 7. Oktober, 2001 - 10:16:

Können mir eigentlich Ermittlungskosten aufgebrummt werden, falls es doch noch zu einem Bußgeldbescheid kommen sollte? Immerhin war die Polizei jetzt schon 4mal mit 2 Mann bei mir zu Hause...

By farendil (217.0.227.33) on Sonntag, den 7. Oktober, 2001 - 10:42:

nein, können sie nicht!

By quattro (129.206.202.119) on Sonntag, den 14. Oktober, 2001 - 18:36:

Ist die Verjährung jetzt für mich unterbrochen oder nicht?

By Greatblackbird (145.254.144.212) on Sonntag, den 14. Oktober, 2001 - 20:52:

Deinen Beschreibungen nach ist die Verjährung für Dich definitiv eingetreten. Wenn Dir nicht mitgeteilt wird, warum man Dich oder Deine Mutter belästigt, dann wirkt das natürlich auch nicht verjährungsunterbrechend. Wie farendil aber schon schrieb, müßte man durch Akteneinsicht prüfen, ob nicht doch eine unterbrechende Maßnahme durchgeführt wurde. Das wäre z.B., vorsichtig ausgedrückt, die Verfügungsanordnung über die Erstellung eines Anhörungsbogens innerhalb der Verjährungsfrist.

By quattro (129.206.202.111) on Sonntag, den 14. Oktober, 2001 - 22:52:

Was heißt Verfügungsanordnung über die Erstellung eines Anhörungsbogens???
Ich hab am 18.Juni einen Anhörungsbogen bekommen und nichts außer die Pflichtangaben ("zu Ihrer Person") ausgefüllt und ca. 10 Tage später wieder zurückgeschickt.

By Greatblackbird (145.254.145.251) on Sonntag, den 14. Oktober, 2001 - 23:14:

Verfügungsanordnung heißt, daß angeordnet wird, einen Anhörungsbogen zu erstellen. Anordnungs- und Erstellungsdatum müssen nicht unbedingt identisch sein. Lediglich die Anordnung unterbricht die Verjährung. Wenn Du am 18.Juni einen A-Bogen erhalten hast und bisher kein Bußgeldbescheid erlassen wurde, dürftest Du aus dem Schneider sein.


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