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28 km/h zuviel ausserorts ???

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 28 km/h zuviel ausserorts ???
By viagra29 (62.67.68.153) on Samstag, den 1. September, 2001 - 10:59:

hallo zusammen ,

ich bin am sagen wir mal 22.05.01 auf einer bundesstrasse mit angeblich 28km/h nach abzug toleranz geblizt worden .
da ich nicht halter bin kkam auch kein Ab zu mir.
das problem:
1.bin ich mir unsicher ab die nicht vor dem 70km/h schild geblitzt haben (meine errinerung zurfolge)
2.bekam ich jetzt einen Ab mit dem austellungsdatum , sagen wir mal 28.08. ist das nicht schon verjährt???

wie soll ich nach eurer meinung jetzt weiter vorgehen ?

gruss & thx viagra

By farendil (217.80.147.7) on Samstag, den 1. September, 2001 - 11:17:

wann wurdest du wie identifiziert? - irgendwie müssen die ja deinen namen+adresse herausbekommen haben.

By Alberto (62.224.96.52) on Samstag, den 1. September, 2001 - 15:14:

@farendil
Die - heimliche Identifikation - spielt dabei aber keine Rolle, denn der Täter wurde noch nicht mit der Tat konfrontiert.
Die Verjährung ist somit eingetreten, wenn das Ausstelldatum des AB stimmt.

By viagra29 (62.67.69.58) on Samstag, den 1. September, 2001 - 15:30:

@alberto
na wenn das stimmt kann ich mich ja freuen ! :-)))
auf dem AB steht klar und deutlich 28.08 !

@farendil
wann die das rausgefunden haben weiss ich nicht , es ist aber das erste was ICH von denen höre !

was soll ich nun tun ?
soll ich scheiben das es verjährt ist oder zum rechstanwalt , oder gar nix..

By Alberto (62.224.96.52) on Samstag, den 1. September, 2001 - 15:53:

Gar nix....
Warten, ob ein BuGeBe kommt - dann Einspruch, wg. verjährung.
Ich glaube, es kommt nichts mehr.

By viagra29 (62.67.164.45) on Samstag, den 1. September, 2001 - 16:27:

das geht ja hier wie schmitz katze ;-)

ich freu mich und warte !
mal sehn ob was kommt.

danke !
gruss viagra

By farendil (217.80.147.7) on Samstag, den 1. September, 2001 - 19:37:

@alberto: theoretisch können aber verjährungsunterbrechende maßnahmen stattgefunden haben.

aus diesem fall sollte man die akte einsehen.

By Alberto (62.224.96.80) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 11:53:

Na ja, farendil, es handelt sich hier um eine OWi.
Der Sinn der kurzen Verjährung ist doch vordergründig der, daß man einem Autofahrer nicht zumuten kann, nach mehr als 3 Monaten sich zu einem geäußerten Tatvorwurf noch zu erinnern und somit richtig zu verteidigen.

Wenn die nun still irgendetwas ermitteln, so mag dies für Straftaten ausreichen, aber für eine OWi allemal nicht.

Wenn ich nichts davon erfahren habe, weiß ich gar nicht, daß ich mir Gedanken über diesen Tattag machen mußte, also kann ich mich nicht mehr erinnern und nicht mehr optimal verteidigen.

Mir könnten schließlich wichtige Entlastungsargumente nicht mehr einfallen, weil es zu lange her ist.

Die sollen gefälligst schneller ermitteln, sonst gibt es eben kein Geld!


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