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Geschwindigkeitstrichter bei Kontrollen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geschwindigkeitstrichter bei Kontrollen
By Polizist (217.88.38.4) on Freitag, den 31. August, 2001 - 10:51:

Hallo Forum,

weil ich ganz einfach zu faul zum Suchen bin, möchte ich mal folgendes an euch loswerden. Ein Bekannter von mir befuhr die BAB auf einem Teilstück ohne Geschwindigkeitlimit, lediglich 100 bei Nässe war ausgeschildert. An dem Tag war es trocken. In ca. 200 Metern Entfernung vor einem größeren Parkplatz war dann am rechten Fahbahnrand eine Beschränkung auf 80km/h, die dort sonst nicht ist. Links gegenüber war das Zeichen "Lkw-Überholverbot". In dem nachfolgenden Parkplatz führte die BAG eine Lkw-Kontrolle durch, zu deren Zweck wohl auch das allgemeine Tempolimit angeordnet wurde. Es war nicht nur auf Lkw beschränkt.
Mein Nachbar ist dort dann am Parkplatz recht zügig vorbei und wurde geblitzt. Ca. 60 km/h zu schnell. Er fragt nun, ob die Beschilderung so vorschriftsmäßig war. Ich sage mal aus dem Bauch heraus, nein. AFAIK muss da ein Geschwindigkeitstrichter eingerichtet werden und der Zusatz Lkw-Kontrolle sollte erscheinen. So kenne ich es auch von den sonstigen Kontrollstellen.
Wer von euch kann mir dazu näheres sagen? Ich werd trotzdem mal, sofern vorhanden, bei mir in der VwV Verkehrskontrollen nachschlagen.

Viele Grüße,

ein Polizist

By officer (213.187.67.86) on Freitag, den 31. August, 2001 - 11:24:

@Polizist

also ich hab mal in unserem sächsischen Vü-ERlaß nachgelesen und da steht nix konkretes drin. Nur daß wenn eine Beschilderung notwendig wird, dann die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde einzuholen ist. Wenn bei uns auf der BAB Kontrollen durchgeführt werden, werden die Klappschilder durch die ABM aufgemacht und es besteht dann ein Geschwindigkeitstrichter. Eine Verkehrsrechtliche Anordnung ist vorhanden!

Alle Schilder stehen rechts und links. Soweit mir bekannt ist, müssen auf mehrspurigen Straßen die Schilder rechts und links stehen damit keiner Sagen kann daß er gerade einen LKW überholt hat und so das nur rechts stehende Schild nicht sehen konnte. Auch steht auf unseren Schildern "Verkehrskontrolle" und nicht LKW oder ZOLL Kontrolle. Ich denke das ist wichtig, sonst würden die PKW-Fahrer sagen daß sie gedacht haben die Schilder gelten nur für LKW oder so. Da gäb es dann schon wieder einen Streitpunkt.

Ich weiß ja nicht, wo Dein Bekannter in Höhe des Schildes gefahren ist, war er linke und rechts gerade ein LKW? Wenn die vorne im Blitzauto saßen, werden die wohl nicht daruaf geachtet haben, so sie das Schild überhaupt im Blickfeld hatten.

Die große Frage die sich mir da wieder mit Verwunderung stellt ist: Warum blitzen mit im Recht erfahrene Beamte an so einer Stelle überhaupt???? Das würde mir nie im Traum einfallen. Ich messe auch im Geschwindigkeitstrichter, aber der ist eben ordentlich beschildert und angeordnet!

Bei fehlen der Anordnung könnte man sich ja noch streiten, ob die Schilder beachtet werden müssen oder nicht, da gibt es ja auch die unterschiedlichsten Rechtsauslegungen.

By farendil (217.80.147.78) on Freitag, den 31. August, 2001 - 11:48:

@polizist: ein schild, warum die begrenzung ist, muß nicht da sein.

jedoch ist eine beschränkung auf 80 aus unbegrenzt definitiv NICHT erlaubt.

so weit ich weiß, sind die maximalen schritte der beschränkung innerorts 20 und außerorts 30 km/h.


wie dem auch sei, jetzt ist es wichtig, wie weit die messung hinter dem schild war.
je kürzer, um so besser.
dann müssen wegen des fehlenden trichters nämlich sehr große abzüge gemacht werden.
diese kann man aber wohl nur individuell mit dem richter aushandeln, sie sind jedoch abhängig von der entfernung der messung hinter dem schild.

By Alberto (62.224.100.71) on Freitag, den 31. August, 2001 - 17:45:

@farendil - Volle Zustimmung - aber der sicherere Weg, da rauszukommen ist wohl der, daß sich offensichtlich links eben kein Schild befand.
Beidseitig ist wirklich vorgeschrieben - und dann noch ohne Trichter.
Wenn dann ein PKW, der theoretisch wenigstens 220 km/h läuft - und dies auch fahren durfte - aufgrund eines einzigen Schildes vollbremsen müsste, so schafft er es nicht mal bis auf 140 - und so viel war es ja wohl....

Hoffentlich hat der Freund vom Polizist auch Beweise, daß eben kein 2. Schild links stand und eben kein Trichter da war.

Der Grund für die Beschränkung ist aber in der Tat unwichtig.

By Polizist (217.4.95.254) on Samstag, den 1. September, 2001 - 14:11:

@alle: Vielen Dank schonmal für eure Hilfe. Sie bestätigt eigentlich das, was ich auch vermutete.

Den Grund der Kontrolle bezweifle ich ja gar nicht, das Limit war mitunter gerechtfertigt. Lediglich die Beschilderung zweifle ich an.

Das war auf der BAB 81 zwischen Möckmühl und Osterburken am Ende einer sehr langen Gerade. So wie sie für den V-Fall vorgehalten werden. Wer die Strecke kennt, weiß das man dort gut Gas geben kann. Mein Bekannter hat einen A6 2.5 TDI, also auch nicht gerade langsam.

Wenn mir jetzt noch einer die Paragraphen nennen könnte, währe ich ihm ewig dankbar....

viele Grüße,

ein Polizist

By Alberto (62.224.96.52) on Samstag, den 1. September, 2001 - 15:11:

@Polizist
Leider bin ich in der Benennung von Paragraphen nicht so gut....
Im Notfall aber wüßte ich in Stuttgart einen guten - nämlich meinen - Anwalt, der könnte das schon regeln.....
Bei "Rechtsschutz" - ohnedies kein Problem.
Zur Verhandlung dürfte es dann gar nicht kommen - sondern gleich zur Einstellung.


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