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Erwischt bei Fahrverbot!?!?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Erwischt bei Fahrverbot!?!?
By Uwe (213.7.75.241) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 21:29:

Leute ,sagt mal was für ne Strafe erwartet einen wenn man während des Fahrverbotes trotzdem am Steuer erwischt wird? War mein erstes Fahrverbot und das erste mal ohne Schein gefahren. Dumme Kommentare bitte ersparen, ich weiß selbst dass das dumm war!! Ich weiß was von so 6 Punkten oder so. Wie siehts mit Fahrverbot und Geldstrafe aus?
Danke.
Uwe

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 31. August, 2001 - 08:34:

Fahren ohne Führerschein ist keine Ordnungswidrigkeit wie z.B. das zu schnelle Fahren, das ist eine Straftat. Es wird eine Verhandlung geben und du bist vorbestraft.

By Polizist (217.88.38.4) on Freitag, den 31. August, 2001 - 10:39:

@alfa: Nicht gleich übertreiben: Richtig ist, dass es sich bei dem Delikt um eine Straftat handelt, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden kann.
Allerdings wird es nicht gleich zu einer Verhandlung kommen, da solche Kleinigkeiten im Strafbefehlsverfahren abgewickelt werden. Und vorbestraft ist man dann auch nicht gleich, sondern erst dann, wenn die Tagessatzanzahl 90 oder mehr beträgt.
@Uwe: Ich würde mich nicht mehr allzu oft erwischen lassen, da dir bei solchen Taten relativ problemlos das Auto beschlagnahmt, bzw. eingezogen werden kann. Die exakte Punktezahl kann ich dir nicht sagen, irgendwo zwischen 5 und 7 wird sie liegen. Diese Punkte bleiben dir 5 Jahre erhalten. Möglich ist natürlich auch, dass dein derzeitiges Fahrverbot verlängert wird, oder sogar ein Entzug der FE daraus wird, weil du dich "als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen" hast. Ist juristendeutsch und wird bei Entügen meistens so begründet. Wobei ungeeignet nicht bedeutet, das du etwa zu doof bist, den ersten Gang einzulegen, es hebt vielmehr auch auf die charakterliche Eignung ab.


Viele Grüße,

ein Polizist

By Turbo (212.18.198.35) on Samstag, den 1. September, 2001 - 12:21:

Und im Schadensfalle hast du keinen Versicherungsschutz...

By Alberto (62.224.96.52) on Samstag, den 1. September, 2001 - 15:06:

Stimmt nicht ganz.... aber man hat dann 5000 DM Selbstbeteiligung.

By Turbo (212.18.198.35) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 09:00:

@Alberto

Das ist dann aber sicher von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Normalerweise haben doch Leute ohne "gültige" Fahrerlaubnis keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung bezahlt zwar im Schadensfalle aber du musst normalerweise alles zurückzahlen. Kann aber durchaus sein das ich mich irre.

By Bandit137 (217.225.13.238) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 10:48:

@Turbo

Soweit ich weiß kann die Versicherung maximal 10.000,-- DM zurückfordern.

Gruß Bandit137

By Alberto (62.224.96.80) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 11:44:

Kann sein, daß es jetzt 10000 DM sind, aber in jedem Falle besteht der Schutz für das Auto - auch wenn es jemand unbefugt benutzt - und sogar ein Besoffener hat nur dieses Maximal-Risiko - für einen Haftpflichtschaden.
Bei Kasko ist das anders. Der Eigenschaden wird dann nicht ersetzt.

By Frank (217.82.179.175) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 21:03:

Werden die Personendaten bei Fahrverbot in einer
zentralen Erfassungsstelle gespeichert und wie wird die Einhaltung des Fahrverbotes von der Polizei kontrolliert.

Danke für eine Rückantwort

By farendil (217.0.227.56) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 22:24:

@frank: nein. werden sie nicht.

By Frank (217.228.68.124) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 07:07:

Speichern Personendaten bei Fahrverbot.


Wenn ich meinen Führerschein als verloren melde und einen neuen ausgestellt bekomme.
warum kann es dann sein, daß die Polizei bei Personenkontrollen feststellt ob der Führerschein eingezogen wurde??????

By farendil (217.0.226.252) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 09:17:

@frank: es gibt kein zentrales regster, wohl aber viele dezentrale.
du mußt bei verlust angeben, wo dein fs ausgestellt wurde.

By Polizist (193.196.186.253) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 17:48:

Ein verlorengegangener FS wird bei uns in der Fahndung ausgeschrieben.Wenn der Kollege dies bei der Kontrolle überprüft, bekommst du Ärger.
Für die Ausstellung eines neuen musst du bei der Behörde eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Wenn dann irgendwann mal bei dir zwei Führerscheine gefunden werden, nämlich der angeblich verlorene und der neue, bist du wegen falscher Versicherung an Eides Statt dabei.

Fahrverbot wird AFAIK nicht bei uns in Dateien gespeichert, gleichwohl bekommt die Heimatdienststelle von der FS-Behörde eine schriftliche Mitteilung.
FE-Entzug wird bei uns in einer Datei gespeichert und kann Tag und Nacht über Funk abgefragt werden.

Viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.0.226.200) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 20:19:

@polizist: Fahrverbot wird AFAIK nicht bei uns in Dateien gespeichert, gleichwohl bekommt die Heimatdienststelle von der FS-Behörde eine schriftliche Mitteilung.
GENAU DAS meinte ich! du hast es nur besser und ausführlicher formuliert.

By officer (213.187.66.42) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 09:51:

Vergeßt nicht, daß das Fahrverbot in Form der Bußgeldmitteilung in Flensburg gespeichert ist. Man brauch sich nur einen VZR-Auszug besorgen und schon sieht man ob Fahrverbot vorliegt und von welcher Bußgeldstelle. Das kann man zwar nicht bei der Kontrolle vor Ort überprüfen, aber im weiteren Verfahren ist so schon mancher aufgeflogen!

By Frank (217.228.74.169) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 20:35:

Was heißt im weiteren Verfahren??????
( also wird doch intensiv kontrolliert)

By farendil (217.0.227.86) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 20:54:

@frank: heißt, daß der auszug z.b. angefordert wird, wenn eine straftat begangen wurde oder eine owi zu ahnden ist.

die bußgeldstelle (und staatsanwaltschaft) fordert diesen auszug immer an, weil wiederholungstäter i.d.R. strenger bestraft werden.

das angesprochene "weitere verfahren" findet also nicht bei einer normalen verkehrskontrolle statt.

By Goose (62.180.187.36) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 22:36:

Kann jemand bei einer Verkehrskontrolle z.B. keinen Führerschein vorweisen, so wird meist eine Ausweisbestätigung ausgestellt. Von dieser bekommt der Betroffene einen Durchschlag und wird nun gebeten, mit den entsprechenden Dokumenten und diesem Durchschlag binnen einer Woche bei der Polizeidienststelle seines Vertrauens zu erscheinen. Von dort wird nach Einsicht in die Dokumente die Ausweisbestätigung zur Sachbearbeitung geschickt und von dort bekommt der ausstellende Beamte dann beide Karten (Kopie & Original).
Geht die Kopie nicht fristgerecht bei der Sachbearbeitung ein, werden irgendwann Ermittlungen bei den entsprechenden Stellen durchgeführt.
Und im Schnitt 2-3 Mal im Jahr bekomme ich dann von der Sachbearbeitung einen Zettel mit dem Hinweis, daß der Übelwicht mich bei der Kontrolle angelogen hat. Dann schreibe ich die Verkehrsvergehensanzeige und wenn er den Strafbefehl nicht zahlt, sehe ich den Lügenbold dann einige Monate später beim Amtsgericht.

Gruß
Goose

By Klaus - Dieter (217.228.79.79) on Dienstag, den 20. November, 2001 - 17:14:

Wie stehen die Chancen, ohne FS erwischt zu werden?????

By farendil (217.0.227.97) on Dienstag, den 20. November, 2001 - 18:50:

@k-d: nicht sehr hoch, solange du nicht polizeibekannt bist.

wenns aber doch "klappt" ist es eine straftat!

By Adam (62.226.138.79) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 22:49:

Hi Farendil,
d.h. wenn man z.b. für einen Monat Fahrverbot hätte wegen über rotfahren, hätte man gute Chancen eigentlich nicht erwischt zu werden?
Bin bisher nur einmal um meinen FS gebeten worden, da ich auf einem Waldweg entlang gefahren bin und nicht wusste, daß dies hier in Deutschland verboten ist (Kriege da wohl noch ne 20.- DM Rechnung von denen, meinten die Polizisten).
Gruß,
Adam

By farendil (217.80.147.77) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 23:46:

@adam: nach der wahrscheinlichkeitsrechnung schon...
dennoch kann ich nur dringend davon abraten!

By Grobi (217.228.102.245) on Freitag, den 23. November, 2001 - 15:38:

@Adam: Ich würde dir auch davon abraten! Denk an Murphy`s Gesetz! Die Folgen sind übrigens weitaus schlimmer als ein Monat zu Fuß!!

By Alberto (62.224.96.33) on Samstag, den 24. November, 2001 - 11:28:

@Goose
Mal dazu ne Frage....
Habe ich richtig gelesen, ihr macht auf alle Fälle eine schlüssige Personenkontrolle?
Und gebt dann vor, mit diesem namen und dem gültigen Führerschein zur Dienststelle zu kommen?

D.h. im Umkehrschluß - die früher geübte Praxis - man gibt die Daten eines Freundes an - Ausweismitführpflicht hat man ja in D nicht - und somit wird über Computer überprüft, ob dieser einen FS hat und ob die angegebene Adresse stimmt - dann kann man weiterfahren. Nötigenfalls muß dieser Freund dann seinen Führerschein noch vorzeigen - ..... das geht dann ja wohl nicht mehr, wenn die Polizei immer an Ort und Stelle auf die Identifizierung der angetreoffenen Person besteht.

Kannst du das nochmal präzisieren, ist es so?

By farendil (217.0.226.243) on Samstag, den 24. November, 2001 - 11:34:

@alberto: goose wird sich wohl hüten, das zu präsisieren.

auf jeden fall hat diese methode in der praxis schon funktioniert.

By Alberto (62.224.96.99) on Samstag, den 24. November, 2001 - 14:15:

Na, vielleicht sagt er es ja trotzdem, denn in der Tat - ich teste es dann eben selber.... habe eben keinen FS dabei und auch keinen Paß, was nun?

Ich gebe meinen - richtigen - Namen und die Adresse an.... sind sie zufrieden, könnte ich ja auch ein ganz anderer gewesen sein.

Deshalb - das kann Goose ruhig aussagen, wie es läuft, oder?

By Adam (62.153.39.41) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 21:47:

@farendil:
hatte und habe ich gar nicht vor. fand das nur komisch.....
gruß,
adam


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