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Lasermessung - wurde aber nicht angehalten

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Lasermessung - wurde aber nicht angehalten
By Alex (217.1.178.107) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 07:05:

Hi Leute,

ich wurde beim letzten Östereichurlaub auf der Autobahn mit einer Laserpistole gemessen. Ich hatte das auch bemerkt, wurde aber an der Kontrollstelle nicht gestoppt. (Man war schon mit einem anderen Fahrzeuge beschäftigt) Das war im Juni. Jetzt kam ein Brief (Anonymenverfügung) mit Zahlschein.
Wie sind denn die Gesetzte in Östereich muß ich angeben wer gefahren ist? Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Vito-Transporter, es könn also 3 verschiedene Personen gefahren sein. Gibt es das Aussageverweigerungsrecht zu Verwanten auch in Östereich?


Alex

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 08:55:

@alex
zum Ersten: In Ösiland gilt die sog. Halterhaftung, der Halter muss also den Fahrer nennen oder selbst zahlen.
Zum Zweiten: Ösi BG Bescheide werden in Deutschland vollstreckt.
Bei dir ist das aber ein Grenzfall, da die Halterhaftung in diesem Bereich in Deutschland unzulässig ist. (M.E. ist es auch eine wenig rechtsstaatliche Balkanmethode)
Würde mich da mal bei einem FAchmann schlau machen. Obwohl ich zu Fuss nach Ösiland wandern könnte, fühl ich mich hier nicht sicher in einer Aussage. Sollte Euer Landratsamt den Ösi Bescheid nicht vollstrecken, musst du halt mit einem anderen Auto nach Ösiland fahren, oder du hast ein hohes Risiko von einer Zivilstreife gekrallt zu werden.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 11:58:

@alex
mir ist da noch was gekommen: Wenn der Wagen in D auf dich zugelassen ist und du mit Verwandten unterwegs warst; haben die dich als Halter angeschrieben. Da würde ich die dt. Behörde bitten, mir nachzuweisen wer gefahren ist. Du musst denen (deutsche Vollstreckungsbehörde) nicht den Fahrer nennen und könntest abstreiten gefahren zu sein!!. Ein Foto werden die grauen Autobahnratten nicht gemacht haben eben wegen der Halterhaftung. Aber die gibt es in Deutschland nicht und der rot-weiss-rote Bescheid wäre evtl unvollstreckbar .

By Alex (217.1.157.109) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 13:39:

Das Fahrzeug mit dem wir in A waren ist ein Firmenfahrzeug meines Freundes, der auch mit in A war. Es wurde dir Firma meines Freundes angeschrieben, sie sollen die Strafe bis 14.09. zahlen, oder: "Es wird gegen den Lenker des Fahrzeuges, den Sie uns nennen müssen, ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet." Der Lenker war im Moment der Messung ich. Aber das weis ja keiner oder?


Alex

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 14:02:

@alex
Das hört sich nach Standard-Ösi-Amtsdeutsch an.
In D muss keiner den Lenker des Fahrzeugs nennen. Den Ösi Behörden gleich garnicht, weil das Fahrzeug nicht in Ö zugelassen ist und der Halter dort nicht seinen Wohnsitz hat. Dreht den Spiess doch rum und schreibt denen, sie mögen doch die Beweismittel aus denen der Fahrer erkennbar ist zusenden damit er benannt werden kann von Euch. Problematisch ist es manchmal mit Firmen weil bekanntermassen ein Fahrtenbuch geführt wird. Aber da steht meist einer drin für eine Dienstfahrt, auch wenn drei sich beim Fahren abgewechselt haben.
Bei uns ist notwendig, dass der Täter eindeutig feststeht, bevor er bestraft werden kann, in Ösiland reicht die Tatsache, dass jemand Autohalter ist, oder auch die evtl.unzutreffende Aussage eines Autohalters, dass XYZ gefahren sei, um bestraft zu werden.

By Smith (131.188.243.66) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 14:04:

Also ganz einfach: Niemanden benennen! Von wegen "den Sie uns nennen müssen". Das kann niemand erzwingen!

Und in Zukunft: Meide dieses Land! Es gibt in Ösiland nichts, was es bei uns nicht auch gäbe.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 15:58:

Das Wesentliche ist, dass die Fa von Alex´ Freund der deutschen Behörde, die später den Ösibescheid gegen den Halter zu vollstrecken hat, klar macht dass der Halter nicht der in Frage kommende Täter sei und übrigens ein Nachweis der Täterschaft nicht beigebracht wurde und deshalb keiner bestraft werden könne.
Es wäre schon ganz gut wenn die Touristenzahlen noch weiter zurückgingen denn davon lebt das Land, da sind die empfindlich zu treffen. Aber leider würde es die Falschen treffen, nämlich die die sich viel Mühe geben und von dem Geschäft leben müssen.Untersuchungen über den Urlauberrückgang werden regelmässig angestellt und regelmässig wird von Wien darauf hingewiesen, dass die Gendarmerie natürlich angewiesen wäre usw. usw. Aber machen tuen die das was die immer getan haben.


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