Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Stimmt das?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Stimmt das?
By Steve (213.7.67.66) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 21:25:

Mit 110 Stundenkilometern raste ein 31-Jähriger gestern Nacht die Bergstraße entlang. Die Polizei blitzte den Seat um 2.10 Uhr. Der Raser muss mit einem Bußgeld von 350 Mark (179 Euro), vier Punkten in der Verkehrssünderkartei und zehn Monaten Fahrverbot rechnen.

Habe das in ner Zeitung gelesen? Stimmt das mit dem Fahrverbot oder ist das n Schreibfehler?
MfG

By traffic (149.225.37.26) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 21:30:

@Steve: Sieht eher nach einer Ente aus. Gibt es ein Vergehen mit mehr als 4 Monaten Fahrverbot? Ich meine, danach käme der Entzug der Fahrerlaubnis.

By farendil (217.0.227.9) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 23:57:

stand heute auf seite 9 der "dresdner neuesten nachrichten" (DNN)

dein artikel scheint aus der sz zu sein.
in der dnn stand der richtige wert - 2 monate.
(war die dnn ausnahmsweise mal besser)


wir wissen ja, wie große teile der bergstraße aussehen und daß dieses eine ausfallstraße ist.
die bergstraße ist teil der b170 (E55) nach Prag, eine große ausfallstraße, zu weiten teilen 4 spurig, allerdings ist der fahrbahnbelag stellenweise nicht so ganz toll (vorsichtig ausgedrückt).
ansonsten wird diese straße DER autobahnzubringer für dresden zur A17 nach prag.


Wens interessiert:
Mit 110 km/h auf 50er Strecke

Auf der Bergstraße hat die Polizei in der Nacht zum Montag einen PKW-Fahrer "geblitzt", der mit 110 km/h unterwegs war. Erlaubt sind dort maximal 50 Stundenkilometer. Der 31-jährige Raser muss jetzt mit einem Bußgeld von 350 Mark, vier Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei und zwei Monaten Fahrverbot rechnen.



@traffic: max. 3Monate Fahrverbot, allesandere ist ein Führerscheinentzug.

By Alberto (62.224.100.88) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 14:13:

Führerscheinentzug kann bei nur zu schnellem Fahren aber nicht verhängt werden!

Das maximale Risiko ist also:
850 DM und 3 Monate Fahrverbot und 4 Punkte! Ende.

By farendil (217.0.227.70) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 14:52:

@alberto:Führerscheinentzug kann bei nur zu schnellem Fahren aber nicht verhängt werden!
das ist so nicht richtig.
ich weiß von mindestens einem fall, wo der führerschein an ort und stelle einbehalten wurde.
(waren so um die 150 im ort)

denn in diesem fall stellte die folgenlose geschwindigkeitsüberschreitung eine straftat dar.

By Alberto (62.224.100.88) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 15:04:

Gut, farendil, das mag sein, weil im Ort vermutlich eine Straßenverkehrsgefährdung angenommen werden kann....

Aber daran habe ich nicht so gedacht, weil ich so etwas auch nie machen würde.

Ich denke da an die leere Autobahn sonntags morgens - nix los und 120 beschränkt.

Da kann man ja schon mal auch die Höchstgeschwindigkeit des Autos ausprobieren - viel sicherer, als auf freigegebener Strecke bei viel Verkehr!
Wenn es dann blitzt, ist das Risiko eben max. 3 Monate! Richtig?

By farendil (217.0.227.70) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 15:10:

jupp, richtig!

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 15:37:

@farendil
der Alberto ist eben ein praxisnah und aufrichtig denkender Mensch -der würde nie was zum Verkehrsjuristen taugen. *grins*

By farendil (217.0.227.70) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 16:00:

@alfa: na danke für die freundliche unterstellung gegenüber meiner person!

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 16:17:

@farendil
hatte dich bisher als ausgewiesenen erstklassigen VerkehrsEXPERTEN gesehen, nicht als Verkehrs-Juristen.
Aber mal Joke beiseite, ich hatte mal ne Zeit sehr viel mit Juristen auf kollegialer Ebene zu tun und habe deren systematische Denke in manchen gemeinsamen Sitzungen schätzen gelernt und kenne auch nicht nur einen Verkehrsrechtsanwalt der praxisnah und aufrichtig ist, aber... wenn man so manche Verkehrsrichter sieht, die weltentrückt praxisferne Urteile sprechen, dann spritzt einem die Tinte schon mal vor Wut aus der Nase raus!

By farendil (217.0.227.70) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 16:22:

@alfa: schon gut! ist doch o.k. - ich merke ja manchmal selber, wie man so gewisse unlogische denkschemata übernimmt, wenn man sich zu sehr damit beschäftigt.


deiner meinung kann ich mich grundsätzlich auch anschließen, und möchte noch anmerken, daß es nirgendwo so viele fachidioten gibt, wie unter den juristen.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 17:21:

@farendil
ich könnte mir denken, dass das daran liegt, dass die Juristen nach dem 2. Examen zusehr in ihren Laufbahnen fixiert sind, wenn sie zu Vater Staat gehen. Der junge Referendar entscheidet sich z.b. für das Verwaltungsrecht oder für das Strafrecht, dann bleibt der doch in aller Regel entweder im Behördenlaufweg oder in einem Gerichtszug hängen.
Da könnten Reformen Wunder tuen, ich meine sowas Ähnliches wie Job-Rotation (bei uns in einem multinationalen Konzern üblich, sogar die Bundeswehr macht das). Ein Strafrichter, der mal als eine Zeit als Gold-Stern Bulle gearbeitet hat und auch mal ein grosses umweltrechtliches Genehmigungsverfahren "gemanagt" hat, hat einen weiteren Blick als der 50 jährige Amtsrichter, der nichts Anderes gemacht hat, als Tausende Verkehrssünder abzuurteilen und Mangels Sichtkreis die dann schon als den Abschaum der Menschheit ansieht.

By farendil (217.0.227.70) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 17:30:

@alfa: ob die "job rotation" was bringt, wage ich zu bezweifeln!
dann wird selbstherrlich etwas entschieden, was gar nicht den geltenden rechtsnormen entspricht.
(und da es einen haufen anwälte gibt, die das nicht mal bemerken, kannst du dir vorstellen, was da los ist)

Auf keinen fall aber job rotation bei anwälten! wenn ich sehe, wie oft von sog. fachanwälten schon falsche (nein, nicht unterschiedliche auslegungen, sondern wirklich FALSCHE) antworten kommen, dann kannst du dir vorstellen, wie das bei einem anderen fachgebiet ist.

ps: es ist rein rechtlich kein 2. examen, sondern der 2.Teil EINES Examens. :-)


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