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Abbau des Punktekontos

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Abbau des Punktekontos
By Steffen (213.7.74.181) on Montag, den 27. August, 2001 - 21:48:

Hallo, ich will demnächst ein paar Punkte abbauen. Wer kann mir sagen wie viel DM genau so was kostet.
Sind solche Sitzungen bei allen Fahrschulen gleich teuer? Wie funktioniert das denn so im einzelnen? Danke für jede Information.
Gruß Steffen

By farendil (217.80.147.79) on Montag, den 27. August, 2001 - 22:11:

der preis kann von der fahrschule frei kalkuliert werden. daher gibt es in der praxis große abweichungen.

am besten vom fahrlehrerverband eine list der zum punkteabbau-seminar berechtigten fs angeben.

weiterhin ist zu beachten: punkteabbau ist nur ein mal innerhalb von 5 jahren möglich.

ablauf: sind halt gespräche, wo du deine fehler einsehen sollst und lösungen finden, damit du in zukunft weniger punkte kassierst.
außerdem glaub ich auch eine fahrprobe. deren ergebnis hat aber keinen einfluß auf dein "bestehen".
ein bestehen gibt es in dem sinne nicht, du bekommst nur ein zertifikat, daß du den kurs besucht hast.

By Mr.T (62.134.51.95) on Samstag, den 15. September, 2001 - 03:11:

@farendil
Also wenn das wirklich so abläuft, dann ist das wieder so eine sinnfreie Regelung. Wahrscheinlich wurden die Bestimmungen vom Wirtschaftsminister unter Mithilfe des Fahrlehrerverbandes erstellt, um den Fahrschulen eine ordentliche Finanzspritze zu geben.

By farendil (217.0.227.83) on Samstag, den 15. September, 2001 - 12:10:

@mrt: daß nur einige (wenige) fahrschulen daß durchführen dürfen, liegt daran, daß man als fahrschule eine art lizenz benötigt, um solche kurse anbieten zu können.

diese ist wohl auch nicht so billig

By UTE (217.82.176.23) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 20:04:

Nach dem Aufbauseminar möchte ich sofort bei der
Führerscheinstelle meine Teilnahmebestätigung zum streichen von Punkten vorlegen.
Wie lange dauert es, bis Punkte in Flensburg gelöscht werden????

By farendil (217.0.226.200) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 23:38:

@ute: maßgeblich ist das einreichen. wenn die behörde dazu länger braucht, mußt du so gestellt werden, als seien die punkte rechtzeitig gelöscht worden.

By Gerd (194.123.184.2) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 07:37:

Die tatsächliche Löschung wird erst nach drei
Monaten durchgeführt, da ja noch irgendwelche
Gerichtsbeschlüße usw. unterwegs sein könnten.
Während dieser Zeit ist lediglich ein Vermerk in
Deinem Punktekonto. Du wirst allerdings so
gestellt als wären die Punkte bereits gelöscht.

By piranha (194.95.176.28) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 08:26:

@Mr.T:

>"Also wenn das wirklich so abläuft, dann ist das wieder so eine sinnfreie Regelung."

Lieber "Mr.T": Wie soll denn nach Deiner werten Meinung eine SINNVOLLE Regelung zum FREIWILLIGEN Abbau von Punkten im Unterschied zum gängigen ASP aussehen?? Da bin ich jetzt aber mal auf Deine fachliche Meinung gespannt!

By farendil (217.0.227.86) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 09:56:

@gerd: sie DÜRFEN nicht länger als die 3 monate überliegefrist aufbewahrt werden.
gelöscht werden dürfen sie sofort.

By Mr.T (62.134.50.151) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 16:44:

@piranha
Du wirst doch sicher zugeben, dass niemand dieses Training freiwillig macht (auch wenns so genannt wird). Habe noch von Niemandem gehört, dass er einen solchen Kurs OHNE Punkte gemacht hätte.
Für jeden normalen Autofahrer ist der Kurs also nicht das Geld wert, weil zu wenig Gegenwert und Praxisnutzen da ist. Maximale Ausbeutung bei minimalem Nutzen für die Allgemeinheit nenne ich das.

Fahrsicherheitstrainings dagegen werden immer beliebter, weil man da tatsächlich was lernt, manch einer wird dadurch auch sensibler für Geschwindigkeiten und seine täglichen Fahrfehler.

Warum wird sowas nicht anerkannt? Hier wünsche ich mir mehr Flexibilität seitens der Behörden.
Kosten tun diese Kurse auch, aber da wär das Geld wenigstens gut angelegt.

By traffic (172.176.125.99) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 17:48:

@Mr. T: Einige Versicherungen belohnen die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining mit einem Rabatt.

By Gerd (194.123.184.2) on Freitag, den 16. November, 2001 - 15:20:

@farendil
So stehts es auf der HomePage (www.kba.de) vom KraftfahrtBundesAmt:

Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von drei Monaten gelöscht. Die Tilgungsfristen betragen zwei, fünf oder zehn Jahre

By farendil (217.0.227.40) on Freitag, den 16. November, 2001 - 17:20:

@gerd: lauf gesetz dürfen sie eher gelöscht werden!
ab dem datum, wo sie zur löschung anstehen, dürfen sie nicht mehr gegen denjenigen verwendet werden!

By Mr.T (62.134.50.168) on Freitag, den 16. November, 2001 - 21:46:

@traffic
Das zeigt doch, dass diese Kurse wirklich was bringen.

Wenn sogar schon die knauserigen Versicherungen das erkannt haben, dann müsste nach etwas längerer Bedenkzeit doch auch beim Staat was zu machen sein. Dafür könnte z.B. der ADAC sorgen (wenn er denn wollte).

By traffic (172.179.16.48) on Freitag, den 16. November, 2001 - 23:17:

@Mr.T: Der ADAC wirbt schon kräftig dafür (ich meine, er veranstaltet selbst solche Kurse), aber bis in die Politik scheint sich das noch nicht herumgesprochen zu haben. Ich fände so einen Kurs für Führerscheinneulinge wesentlich nutzbringender als z.B. die von einigen hier vorgeschlagenen regelmäßigen Führerschein-Erneuerungsprüfungen, die meiner Meinung nach nur zu einer neuen Abzocke ausarten würden, aus die man gut verzichten kann.

By Mr.T (62.134.50.165) on Samstag, den 17. November, 2001 - 00:08:

@traffic
Volle Zustimmung!
Ich hab das Gefühl, der ADAC ist nicht an derartigen Regelungen interessiert, sondern wirbt nur für sich selbst bzw. möchte auch ein Stück vom Kurs-Kuchen haben.

Man könnte ruhig drei oder vier dieser öden Pflichtstunden beim FS (Überland- und Nachtfahrt z.B.) für ein Sicherheitstraining verwenden. Solls doch was Kosten, bei den Preisen für einen FS macht das auch nicht mehr viel aus, bringt aber Sicherheit.
Kann ja auch 6 Monate oder so nach bestandener Fahrprüfung stattfinden, damit die Neulinge erst noch Praxiserfahrung sammeln können und nicht gleich in der dritten Fahrstunde das Abfangen beim Schleudern üben müssen.


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