Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Mit 41km/h zuviel innerorts...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Mit 41km/h zuviel innerorts...
By Tom (193.159.123.72) on Sonntag, den 26. August, 2001 - 18:51:

hallo, wisst ihr rat?

ich habe heut den a-bogen bekommen. ich wurde mit 41 zuviel geblitzt - innerorts. das gibt ja - ich habe den fs auf probe - 250.-, 4 punkte und 1 monat fahrverbot. ich brauche den fs aber, da ich am 3.9. meine zivi-stelle antrete und da halt auto fahren muß. gibt es eine möglichkeit das fahrverbot zu umgehen, bzw. 10 monate herauszuschieben? - auch ohne anwalt?
wie fordere ich am besten das foto, das auf dem a-bogen fehlt, an? ich möchte sicher gehen, dass man mich auch wirklich erkennt - ich war's zwar, aber ich trau den behörden nicht ganz. vielleicht sieht man mein gesicht ja gar nicht richtig.
ok - danke für eure hilfe.
tom

By dagegen (134.147.7.8) on Sonntag, den 26. August, 2001 - 19:19:

Wenn du Einspruch gegen den noch kommenden Bußgeldbescheid einlegst, kannst du das schon ein paar Monate hinausschieben. Bis zur Gerichtsverhandlung kann schon mal ein halbes Jahr vergehen. Und danach kannst du dir beim Erstvergehen innerhalb von 4 Monaten den Antritt des Fahrverbotes aussuchen.
Aber fordere erst mal das Foto an.

By Tom (193.159.123.72) on Sonntag, den 26. August, 2001 - 19:32:

ok - danke für die info. aber für ein gerichtsverfahren brauch man ja wieder einen anwalt. (wieviel kostet der eigentlich?)
wenn ich einspruch einlege, welche konsequenzen hat das für mich? (stellen die dann weitere untersuchungen an oder so ähnl.?)

By dagegen (134.147.7.84) on Sonntag, den 26. August, 2001 - 22:11:

Wenn du Einspruch einlegst, werden sie nochmal alles überprüfen und wie üblich feststellen, dass alles seine Richtigkeit hat und dir das dann mitteilen und dann an das Amtsgericht abgeben.
Es besteht kein Anwaltszwang. Wenn du also keinen juristischen Rat brauchst, kommst du auch ohne aus. Hast du vielleicht eine Verkehrs-Rechtsschutz? (Gibt's schon für 89 DM im Jahr)

By Tom (62.224.179.180) on Montag, den 27. August, 2001 - 10:28:

nein hab ich noch nicht - nützt das etwas noch schnell eine abzuschließen oder bringt das nichts mehr? was ist, wenn ich das verfahren verliere - trage ich dann auch die gerichtskosten?

By traffic (172.178.12.223) on Montag, den 27. August, 2001 - 11:49:

@Tom: Nein, das geht nicht (das Datum des Deliktes und nicht das der Beantragung der Leistung ist entscheidend). Fast alle Versicherer haben sogar eine dreimontige Sperrfrist, d.h. du darfst ihre Unterstützung erst bei Delikten, die 3 Monate nach Antragannahme geschehen sind, in Anspruch nehmen.

By Tom (62.224.178.30) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 15:49:

@traffic:

danke. ich werde zwar das foto anfordern, aber auf eine gerichtsverhandlung werde ich es nicht ankommen lassen. wo muß ich anfragen, um evtl. das fahrverbot in ein höheres bußgeld umzuwandeln? wird es dann doppelt so teuer? ich habe zur zeit null punkte in flensburg.

By traffic (172.178.26.202) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 16:28:

Wende dich am besten direkt an den zuständigen Sachbeabeiter der Bußgeldstelle. In der Regel wird bei null Flensburg-Punkten ohne Probleme auf das Fahrverbot gegen Verdoppelung der Geldbuße verzichtet.

By Tom (62.224.181.119) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 18:36:

@traffic:

gut danke - da wäre ja alles bestens. na ja gut bis auf das 500 fluppen futsch sind. aber ich bin ja selbst schuld...

By farendil (217.0.227.9) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 18:43:

@traffic: also je nach bußgeldstelle/sachbearbeiter solltest du schon gute bis sehr gute argumente dafür haben.

daß fahrverbot muß eine außergewöhnliche härte darstellen: - z.B.:
-verlust der existenz
-eigentlicher fahrer wird nicht bestaft, aber andere, z.b pflegebedürftige angehörige

By Tom (62.224.179.61) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 16:25:

@farendil

na ja ich muß halt beim zivildienst alte, sehbehinderte leute zum arzt fahren usw.
ich denke mal, das ist ein grund. oder?

By farendil (217.0.227.70) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 16:31:

@tom: und - was passiert, wenn du keinen fs mehr hast?
wirst du dann woanders hin versetzt oder verlierst du deinen job?

ich denke doch ersteres.


nein, das ist kein guter grund! - es sei denn, dein chef bestätigt dir, daß du dringend beruflich auf den lappen angewiesen bist.

ansonsten pflegebedürftige angehörige...

in deinem fall würde ich mal im forum nach der alberto-methode suchen.
wühl dich mal durch die beiträge, und wenns dann noch detailfragen gibt, kannst du sie ja hier stellen.

By Tom (193.159.96.170) on Freitag, den 31. August, 2001 - 20:48:

@farendil: nun, sie haben halt keinen mehr, der die alten, sehbehinderten leute zum arzt fährt. da können die mich versetzen wie die wollen - ich fehle dann den monat.

nun alberto methode funktioniert denke ich mal nicht - weil: mietwagen, ich einziger, eingetragener fahrer für das fahrzeug. pech gehabt.

By farendil (217.80.147.7) on Samstag, den 1. September, 2001 - 10:33:

@tom: und was wäre wenn du plötzlich krank wirst oder urlaub nimmst?
müssen die alten sehbehinderten leute dann so lange warten, bis sie wieder zum arzt kommen??

By Tom (193.159.96.163) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 16:01:

@farendil: hmm mist, du hast recht. na ja - ich kann's ja auf jeden fall mal probieren. vielleicht klappt's ja doch. ansonsten: 1 monat ist zwar lang, aber noch auszuhalten.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page