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Verzwickte Lage

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Verzwickte Lage
By Kevin (217.0.49.214) on Donnerstag, den 23. August, 2001 - 23:02:

Hallo zusammen.Habe da ein paar Probleme und bitte um Infos.Also mir ist was total Blödes passiert und ich weiß,dass ich daran selber Schuld bin.Bin innerorts geblizt worden.Erlaubt waren 60 und ich bin ca. 70 gefahren.Plötzlich blizt es rot aus einem Wagen herraus und da sah ich schon die Sheriffs drin sitzen.Vor dem Wagen war ein mit Warnblinklicht haltender Van mit Kindersymbol.Es war jedoch keine Bushaltestelle,sondern nur der normale Straßenrand wo er hielt.Dazu kommt jetzt meine erste Frage:Was erwartet mich nun für eine Strafe?Um sicher zu gehen,dass es wirklich eine mobile Blitze war drehte ich um und fuhr an der gleichen Stelle auf der Gegenfahrbahn mit ca.60 vorbei.Der Van und die Bullen waren immer noch dort.Kriege ich deswegen noch eine Strafe weil das ja dann auch kein Schrittempo war?

By farendil (217.0.227.7) on Donnerstag, den 23. August, 2001 - 23:06:

Die Strafe dürfte mit 30,- sehr gerimng ausfallen.

Sorry, aber ich habe kein Verständnis dafür, wenn ,man ein einem Haltenden KFZ mit Kindersymbol (ob nun berechtigt oder unberechtigt daran) so schnell (egal was erlabt war) vorbeifährt.

By alfa (195.124.135.6) on Freitag, den 24. August, 2001 - 08:30:

@farendil
ein saudummer Gedanke kommt mir da jetzt: Könnten die Sherifs nicht ein Bussgeldverfahren einleiten auf der Grundlage, dass die zul. Vmax mehr als 60 km/h überschritten wurde, weil wegen des "Kinderwagens" Schritttempo hätte gefahren werden müssen??
Oder hat gar die Bullerei da selbst so eine fiese Falle gebaut?

By Markus (134.176.84.79) on Freitag, den 24. August, 2001 - 08:59:

Also, meiner Meinung nach hätten Sie dann in beide Richtungen blitzen müssen. Immerhin gilt diese Warnblinkerregelung 1. für beide Richtungen und 2. nur an ausgewiesenen Haltestellen. Von daher würde ich sagen, war es wohl eher nur dummer Zufall, oder?

By farendil (217.0.227.89) on Freitag, den 24. August, 2001 - 09:50:

@alfa: ein van ist erkennbar ein pkw, die regelung gilt ausdrücklich für LINIENBUSSE und GEKENNEZEICHNETE SCHULBUSSE. dieses außerdem nur an haltestellen (zeichen 224 StVO).

@markus:in beide richtungen KANN bei der schulbusregelung geblitzt werden, es MUSS aber NICHT.

By Kevin (217.80.165.127) on Freitag, den 24. August, 2001 - 10:13:

Danke erst einmal.@farendil;Ich weiss dass es dumm war mit so einer Geschwindigkiet an dem Van vorbeizufahren,aber es ist halt passiert.Ich bin wirklich kein Raser.Doch nun eine Frage noch:Ist es richtig,dass dort dann keine Schrittgeschwindigkeit herrscht wenn es keine Bushaltestelle war?Ich verspreche,dass ich ab nun auf jeden Fall wesentlich langsamer an solchen Vans vorbeifahren werde.War halt wirklich dumm von mir.Gruß Kevin

By farendil (217.0.227.89) on Freitag, den 24. August, 2001 - 11:54:

@kevin: schrittgeschwindigkeit gilt nur, wenn:

-es ein linienbus oder ein gekennzeichneter schulbus war
UND
-es eine haltestelle (zeichen 224) war.

steht aber doch oben!

By Kevin (217.0.50.50) on Freitag, den 24. August, 2001 - 12:18:

Dann habe ich anscheinend nochmal Glück gehabt.Danke,das war mir echt eine Lehre.Gruß Kevin

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 24. August, 2001 - 13:58:

@farendil
Danke für die Klarstellung!! Sehr hilfreich! :-))


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