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Infrarotmesslasergerät, Einsatz+Auswirkungen f.d. Betroffenen.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Infrarotmesslasergerät, Einsatz+Auswirkungen f.d. Betroffenen.
By quick (149.225.98.121) on Donnerstag, den 23. August, 2001 - 11:57:

Hallo, auch mir ist eine Ordnungswidrigkeit in´s Haus geflattert.(Land Hessen)
Istzustand:
Messstelle außerorts an einem Sonntagmorgen, 09:00 Uhr ohne großen Fahrzeugverkehr.
Gemessen netto 126km/h bei ausgewiesenen 100km/h.
Auswirkungen:
Bußgeldbescheid, mein Einspruch, Ladung zum Termin 29.08.01
Einschaltung eines RA´s, Akteneinsicht, meine Entscheidung "Rücknahme des Einspruchs, obwohl ich nach wie vor Bauchschmerzen habe über die Willkür.
Fragen:
Welche Kosten entstehen eigentlich, wenn man sich selbst vor Gericht vertritt. Bis zu welchem Zeitpunkt können an das Gericht klärende Fragen gestellt werden ?
Anm.: Ich unterstelle der aufnehmenden Person, dass sie am Sonntagmorgen in der Freizeit Verkehrsüberwachung ausübte, und an der Überwachungsstelle kein Unfallschwerpunkt bekannt ist.
Wer hat ähnliches schon erlebt, und wie hat das Gericht entschieden ? Mir ist aus "Radarfalle" nur unter "Urteil17" aus Lingen/Ems bekannt, wie folgt: Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung muss dann kein Regelfahrverbot zur Folge haben, wenn die Straße leer und deshalb die Gefährdungslage gering war. weiter ff.
Danke für eine Mitteilung
-.-.-

By KJK (194.138.37.41) on Donnerstag, den 23. August, 2001 - 13:38:

1. Welche Willkür bereitet Dir Bauchschmerzen?
2. Wie kommst Du darauf, daß es sich um Freizeitvergnügen des Meßpersonals handelte?
3. Wie bist Du gemessen worden?
4. Ich weiß nicht, wie es innerhalb der Probezeit aussieht. Außerhalb gibt es für +26km/h außerorts nur dann ein Fahrverbot, wenn es sich um den 2. Verstoß > +20 in 1 Jahr handelt.

By dagegen (213.54.97.107) on Donnerstag, den 23. August, 2001 - 13:38:

Du kannst noch in der Gerichtsverhandlung ohne weitere Kosten den Einspruch zurückziehen. Manchmal hat man Glück, und der Richter macht vorher schon eindeutige Andeutungen, sodass man sich das Urteil sparen kann und den Einspruch zurücknimmt.

By quick (149.225.98.180) on Donnerstag, den 23. August, 2001 - 14:38:

Die technischen Möglichkeiten bei dem Produkt von LEIVTEC zweifle ich nicht an. Auch nicht die Bedienung, da man garnichts falsch machen kann. Nur mein Fahrzeug wurde nicht von vorn, sondern im Böschungsbereich seitlich in ca. 5,00m Höhe bis zum Gerät gemessen. Bei noch höheren Geschwindigkeiten ergeben sich Auswertungsprobleme, da sich das Fahrzeug immer mehr einem rechten Winkel zu bewegt.
Bin das erstemal aufgefallen. War also punktefrei.
Jetzt steht an: 132,00DM + 3 Punkte.
-.-.-

By quick (149.225.98.180) on Donnerstag, den 23. August, 2001 - 14:46:

Apropos Willkür und meine Bauchschmerzen. Wie lange kann man wohl im schrägen Böschungsbereich so unbequem verharren ?
-.-.-

By quick (149.225.94.247) on Donnerstag, den 23. August, 2001 - 15:41:

Apropos Freizeit. Kann man nicht vermuten, dass die Person (Polizei) ohne Dienstanzug an einem Sonntagmorgen um 09:00 Uhr tätig war an einer Stelle ohne Unfallgefahrenpunkt. (2-spurige Bundesstraße).
-.-.-

By KJK (194.138.37.41) on Donnerstag, den 23. August, 2001 - 15:46:

Frage an die Experten: ist eine Lasermessung durch einen einzelnen Beamten überhaupt statthaft?

By quick (149.225.179.192) on Freitag, den 24. August, 2001 - 18:44:

Hallo KJK,
die Infrarotlasermessgeräte sind technisch nicht zu beanstanden, da sie sicher und beweiskräftig einsetzbar sind, sogar mit Zusatzgerät bei Nacht. Die Geräte werden nur von einer Person bedient. Bei der Auswertung hat der Betroffene nur darauf zu achten, dass die Aufnahme einen Messfeldrahmen mit den aufgenommenen Daten zeigt. Fehlt der Messfeldrahmen, ist Vorsicht geboten. Außerden besitzen die Geräte alle eine PTB-Zulassung für Deutschland oder anderes entsprechend den Vorschriften anderer Länder.
-.-.-


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