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Anwohnerparken ohne Beschilderung zulässig?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Anwohnerparken ohne Beschilderung zulässig?
By traffic (145.254.224.197) on Montag, den 20. August, 2001 - 21:10:

Folgendes ist mir in Koblenz aufgefallen: Dort gibt es Wohngebiete mit Parkscheinautomaten. Die Anwohner haben jedoch statt der Parkscheine Anwohnerparkausweise in ihren Autos liegen. Auf den Schildern steht jedoch nur: Parken mit Parkschein, und auf den Automaten steht dann die gebührenpflichtige Zeit und die Maximalparkdauer. Da stellt sich natürlich die Frage, inwieweit überhaupt eine Anwohnerparkregelung ohne Ausschilderung zulässig ist. Weiß das jemand?

By michael (62.227.3.90) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 00:20:

Ich schätze mal, das ist nicht zulässig.
Denn: Wie soll ein Verwaltungsakt gegenüber dem Bürger wirksam werden, wenn dieser (= der Bürger) nie Kenntnis von dem Verwaltungsakt mangels Schilder nehmen kann?!

By traffic (172.179.72.128) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 12:41:

@michael: Dadurch würde aber nur die Anordnung des Anwohnerparkens unwirksam, nicht die Parkscheinregelung, oder? Und das erst ab Antrag eines Betroffenen, oder rückwirkend zum Zeitpunkt der Anordnung?

By michael (62.227.11.251) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 15:19:

@traffic:

Die Parkscheinregelung ist m.E. hier unbestritten. Aber daß die Anwohner entsprechende Parkausweise dranliegen haben, beißt sich irgendwie damit. Zumindest müßte da ein Schild dann dabei sein à la "Anwohner mit Parkausweis [...] frei".

By indy (195.29.55.24) on Freitag, den 24. August, 2001 - 12:16:

In Bruchsal im Landkreis KA ist es in den meisten "Anwohnerparkzonen" so geregelt: diese Zonen sind nicht als AWPZ ausgeschildert, nur als "Parken mit Parkscheibe eine Stunde" oder so. Die Anwohner oder z.B. auch Angestellte von anliegenden Firmen haben jedoch Ausweise auf denen steht "Ausnahmegenehmigung fuer die Parkscheibenzone xxxstrasse". So muesste das eigentlich in Ordnung sein, oder?

By traffic (172.179.255.222) on Freitag, den 24. August, 2001 - 12:23:

@indy: Vielleicht eher als eine Anwohnerparkzone. Wieviel muß man denn für diese Genhmigung bezahlen, weißt du das zufällig?

By indy (195.29.140.206) on Freitag, den 24. August, 2001 - 21:20:

Wenn ich wieder daheim bin (bin im Urlaub - erst ab 2.9. wieder in D) frag ich mal nen Kumpel, der war Zivi im Altersheim und hatte so einen Wisch. Weiss nicht ob er was zahlen musste, nur soviel: er war Zivi von Mitte 2000 bis Anfang 2001 und die Genehmigung gilt bis 2003! Leider musste er das Auto verschrotten lassen und hat jetzt ein anderes Kennzeichen...

By indy (195.29.140.206) on Freitag, den 24. August, 2001 - 21:43:

Hab was gefunden... kann aber nicht sehen wie die Seite genau heisst (ich hasse fremde Rechner *grrr*)... aber geh einfach auf diese Seite, dann auf den Buchstaben P und dann auf "Parkgenehmigungen". Dort findest Du Infos. Der Ausweis, den ich meinte, ist uebrigens der orangene.
Gruss indy

By traffic (62.134.106.248) on Samstag, den 25. August, 2001 - 11:55:

@Indy: Danke! Es kostet 60 Mäuse pro Jahr, und die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf §§ 45,46 der StVO, das ist rechtlich in Ordnung. Von Anwohnerparkzonen stand dort nichts, die mir vorliegende schriftliche Ausgabe der StVO ist jedoch veraltet.

By indy (195.29.51.15) on Samstag, den 25. August, 2001 - 12:56:

Was ich nur nicht verstehe ist...

Besondere Voraussetzungen/Besonderheiten:
Eine Parkgenehmigung erhalten Personen, die im Bereich der jeweiligen Parkzone mit Wohnsitz gemeldet sind und über keine eigenen Parkmöglichkeiten verfügen. Es wird maximal eine Parkkarte pro Person erteilt.

(Quelle: www.bruchsal.de; siehe Link zwei Eintraege weiter oben)

Nun - wie schon erwaehnt - hatte mein Kumpel, der 20 km von Bruchsal entfernt wohnt und gemeldet ist, eine solche Karte (orange), da er Zivi im Altersheim war, welches in einer Parkscheibenzone liegt. Nicht dass es mich stoert, im Gegenteil, aber eigentlich ginge das ja nicht. Oder weiss irgendjemand ob Zivis da eine Sonderstellung einnehmen. Oder ist Wohnsitz praktisch auch "Firmensitz"?

By traffic (62.134.106.248) on Samstag, den 25. August, 2001 - 13:04:

Die Parkgenehmigung könnte nach dem Gesetz auch für Mitarbeiter von dort ansässigen Betrieben, z.B. Altersheimen, vergeben werden, oder, im Fall Bruchsal, gelten die Mitarbeiter bzw. der Betrieb als Anwohner.


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