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Geblitzt mit Firmenwagen - droht Fahrtenbuch?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt mit Firmenwagen - droht Fahrtenbuch?
By Reimar (62.180.192.162) on Freitag, den 17. August, 2001 - 23:05:

Moin Leute,
ich bin als einziger möglicher Fahrer eines Firmen-PKW auf der A2 bei Herford geblitzt worden. Nach Abzug der Toleranz noch 25 km/h zuviel. Zunächst hat mein Arbeitgeber Post (Anhörungsbogen) erhalten und blöderweise meinen Namen genannt. Danach wurde ich angeschrieben. Mit Fehler im Namen, Straße, Postleitzahl und Ort, ist aber dennoch angekommen. Das mitgelieferte Foto läßt nicht den Fahrer erkennen, weil sehr unscharf.
Habe ich eine Chance, das Verfahren irgendwie abzubiegen ohne Fahrtenbuchauflage? Bitte um Erfahrungsberichte.....
Viele Grüße von der Küste
Reimar

By farendil (217.0.227.120) on Samstag, den 18. August, 2001 - 01:03:

warum kommen die leute immer erst dann, wenn das kind in den brunnen gefallen ist??

der fehler war ganzklar deinen namen anzugeben!


kleine fehler in name etc. führen nicht zu einer ungültigkeit (juristisch heißt das, sie sind heilbar)

ein fahrtenbuch ist nicht sehr wahrscheinlich, schon gar nicht, wenn das foto schlecht ist.
nur - das ist das problem:
die mitgeschickten fotos sind oft (besonders dann, wenn sie auf den bogen gleich mit drauf gedruckt sind) in deutlich schlechterer qualität als das negativ hergibt.


die frage ist jetzt, wieviel aufwand sich lohnt.
klar, die geldstrafe schmerzt, nur du hast noch glück im unglück.
-es ist ein einziger punkt den du bekommst
-du bist ein km/h unter der grenze von +26km/h ab der es im wiederholungsfall innerhalb eines jahres ein fahrverbot gibt.

ich würde nicht zu viel theater drum machen.
mach einfach nix.
es passiert dann folgendes:
-entweder die haben ein gutes bild und rennen damit rum um dich zu identifizieren - pech!
-die haben kein erkennbares bild - das verfahren wird eingestellt oder du hörst nie wieder etwas davon - glück!
-oder du bekommst einfach pro forma einen bußgeldbescheid - dann kannst du entscheiden ob du das originalbild auf der bußgeldstelle einsehen willst...


wenn du doch etwas machen willst, dann kannst du hier im forum nach dem stichwort verjährung suchen

By traffic (62.134.106.14) on Samstag, den 18. August, 2001 - 12:26:

@Reimar: Und impf mal die Reisestelle deines Arbeitgebers, daß sie in Zukunft generell bei solchen Vorfällen weder einen Fahrer angeben noch jemanden identifizieren sollen. Rechtlich besteht dazu nämlich keinerlei Verpflichtung.

By Reimar (195.127.201.98) on Mittwoch, den 22. August, 2001 - 09:21:

@farendil
Glaubst du, ich habe denen GESAGT, dass die mich angeben sollen? Ich habe in dem Sinn ja noch Dusel gehabt, denn bei 26 km/h hätte ich 1 Monat Urlaub nehmen müssen....
@alle
Das mit dem Bild gibt mir schon zu denken, denn auf dem A-Bogen ist das Foto mit drauf gedruckt. Der Fahrer ist nur sehr verschwommen zu erkennen, wieviel schärfer sind die Originalfotos? Hat es eventuell damit zu tun, daß ich auf der mittleren Spur mit recht viel Abstand von der hinter der Mittelleitplanke stehenden Fotoeinrichtung geblitzt wurde? Zudem ist das Foto auf der linken Seite sehr knapp abgeschnitten, wahrscheinlich weil die den Laster, an dem ich vorbei gefahren bin, nicht ganz mit drauf haben wollten (im Hintergrund des Restfotos ist der noch gut zu erkennen).
Danke für weitere Hinweise.....
Reimar

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 22. August, 2001 - 11:00:

@reimar
Bei Gerichtsverfahren trauen sich die Richter meist auch bei verschwommenen Fotos (wobei die dem Richter vorgelegten oft viel besser sind als die dir im A-Bogen aufgedruckten)zu den Fahrer zu identifizieren. Die sehen nach Merkmalen, wie Gesichtsform, Augenabstand, Länge des Halses, Ohrenform etc, die brauchen also garnicht so ein scharfes Bild von der Furchenfratze des Delinquenten (soll keine Beleidigung für dich sein ;-)) ,die Blumenkohlnase und das Schlitzohr reichen denen.

By Reimar (145.253.20.154) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 21:03:

@alfa
Habe heute auf meine Nachfrage den Original-Abzug vom Film bekommen. Das Original ist ziemlich bescheiden und definitiv nicht für eine Identifizierung geeignet, genauso wie das auf dem Anhörungsbogen abgedruckte Exemplar. Allerdings ist auf dem Komplett-Foto nicht der von mir überholte LKW zu sehen.
@alle
Wer hat Erfahrungen mit einer vergleichbaren Ausgangslage. Kann die Strategie "War ich nicht"-ankreuzen. hier aufgehen? Wie wahrscheinlich ist dann eine weitere OWi-Verfolgung durch den Landkreis? Vielen Dank für hilfreiche Hinweise
Reimar

By farendil (217.0.227.73) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 23:36:

@reimar: wenn das bild wirklich keine identifizierung zuläßt, dann mach gar nix!

kommt doch ein bußgeldbescheid, lege einfach einspruch ein.

entweder die stellen das verfahren dann ein oder der richter entscheidet, ob du zu identifizieren bist...

By Greatblackbird (145.253.20.170) on Montag, den 10. September, 2001 - 22:36:

Also, ich habe da nicht so gute Erfahrungen. Ein Richter will mich auch auf einem absolut unscharfen Foto erkannt haben und hat das auch so durchgezogen. Das Foto war völlig verschwommen und überbelichtet, weil auch die Sonne so stark geblendet hat. Es waren nur Gesichtsumrisse zu erkennen. War absolut nichts gegen zu machen. Die Revision wurde nicht zugelassen, weil die Geldbuße zu niedrig war.

By Reimar (195.127.201.98) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 14:44:

Heute ist der Bußgeldbescheid gekommen.....
Eine Zeugenangabe wird nicht gemacht, als einziges Beweismittel soll das Foto herhalten. Ich werde natürlich Widerspruch einlegen, da die OWi-Behörde mein "ich war´s nicht"-Kreuzchen galant übersehen hat.
Hat jemand Erfahrungen mit der Wahrscheinlichkeit der weitergabe an das Amtsgericht? Wie hoch können die Kosten im Fall einer Verurteilung sein?
Vielen Dank für hilfreiche Hinweise...
Reimar

By Greatblackbird (213.7.144.50) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 00:23:

Wenn Du Einspruch einlegst und Du sagst, daß Du nicht gefahren bist, wird die Sache allein schon zur Fahreridentifizierung an das Gericht abegegben. Wenn der Richter ein Urteil fällt, dann fallen 50 DM Gerichtskosten an. Hinzu kommen Deine eigenen Kosten. Du solltest also vor der Verhandlung versuchen, an das Foto zu kommen (anfordern oder durch Akteneinsicht per Anwalt).

By Greatblackbird (213.7.144.50) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 00:24:

Nachtrag: Die Gerichtskosten fallen natürlich nur an, wenn ein für Dich nachteiliges Urteil gefällt wird.

By Reimar (195.127.201.98) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 09:40:

@greatblackbird
Das Foto habe ich bereits angefordert, die haben das Original (auf Thermopapierabzug) auch anstandslos zugeschickt. Es ist bloß nicht einen Deut besser als der Abzug auf dem A-Bogen. Man kann nicht erkennen, ob der Fahrer Brille, Bart oder sonstige herausragende Merkmale hat. Wie will mich da einer drauf identifizieren?

By farendil (217.0.227.83) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 10:43:

@reimar: also dann los! die thermopapierauszuüge sind qualitativ sehr gut!
laß dich nicht einschüchtern und lege einspruch ein.


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