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Als Schweizer ca 45 zu schnell auf AB

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Als Schweizer ca 45 zu schnell auf AB
By Benjamin (213.160.60.166) on Sonntag, den 12. August, 2001 - 00:39:

Hallo zusammen,

Ich bin heute in deutschen Landen unterwegs gewesen, und geblitzt worden, leider.

Da war ein Stueck unbegrenzte Autobahn, auf der ich mit 200 dahingegleitet bin. Dann das 120 Schild (ich hab den Tempomat rausgenommen), dann das 100 Schild (ich bin auf die Bremse), dann der Blitz (ich hatte knapp unter 150 drauf nach Tacho).

Nehmen wir mal pessimistisch an, dass ich 45 zu schnell war (ich hoffe natuerlich nach Abzug von Toleranz und da der Tacho zu viel anzeigt auf unter 40), mit welchen Konsequenzen hab ich da als Schweizer auf deutschen Autobahnen zu rechnen?

Ach ja, ich war nicht mit meinem eigenen Auto unterwegs, sondern mit dem Auto meines Vaters, der in den Ferien ist (Ui, da darf ich ihm auch noch was erzaehlen...).

Ich hoffe jemand kann mir da einige Informationen geben.

Gruss Benjamin

By farendil (217.80.147.13) on Sonntag, den 12. August, 2001 - 01:09:

den bußgeldrechner um dir auszurechen, was dir (allerdings nur theoretisch) blüht, findest du unter recht (ganz oben).

allerdings haben die deutschen behörden keinerlei handhabe, um das geld (punkte und evtl. fahrverbot wären sowieso irrelevant) zu vollstrecken bzw. einzutreiben.
also, falls etwas kommen sollte, dann ab mit dem schreiben in die ablage "P"!

ach so: im höchstfalle würde sowas in den computer eingetragen, so daß du das nächste mal, wenn du in d unterwegs bist un kontrolliert wirst UND deine daten im computer abgefragt werden (sehr selten!!) ärger bekommen könntest, der sich darin äußert, daß du die strafe bezahlen mußt.
auch dieses geringe risiko läßt sich umgehen, in dem der fahrzeughalter eine person als fahrer angibt, die in nächster zeit nicht nach deutschland will.


ps: wenn ich hier schon mal nen schweizer an "der angel" hab dann gleich ein paar fragen:
-wie sehen die strafen für delikte (geschwindigkeit) in der schweiz aus
-welchen ermessensspielraum haben die beamten, wenn sie einen gleich anhalten
-was passiert, wenn ich auf der autobahn ohne vignette erwischt werde

By Benjamin (213.160.60.166) on Sonntag, den 12. August, 2001 - 21:05:

Ok. D.h. im schlechtesten Fall krieg ich eine Busse, wenn ich angehalten werde und meine Personalien ueberprueft werden. Puh :-)

Was die Schweizer Bussen bei Geschwindigkeitsueberschreitung angeht, hier die Uebersicht (Tip: Vorher setzen):

Bei Geschwindigkeitsueberschreitung Innerorts:
- 1-5km/h: 40 Franken
- 6-10km/h: 120 Franken
- 11-15km/h: 250 Franken
- ueber 15: ordentliches Verfahren

Bei Geschwindigkeitsueberschreitung Ausserorts:
- 1-5km/h: 40 Franken
- 5-10km/h: 100 Franken
- 11-15km/h: 160 Franken
- 15-20km/h: 240 Franken
- ueber 20: ordentliches Verfahren

Bei Geschwindigkeitsueberschreitung auf der Autobahn:
- 1-5km/h: 20 Franken
- 5-10km/h: 60 Franken
- 11-15km/h: 120 Franken
- 15-20km/h: 180 Franken
- 20-25km/h: 240 Franken
- ueber 25: ordentliches Verfahren

was die "ordentlichen Verfahren" angeht, soweit ich weiss kommt die Sache dann vor den Richter, der sich die Situation ansieht und dann nach seinem Ermessen die Strafe festlegt (das kann von Busse bis zu Fueherscheinentzug reichen, glaube ich... von Freiheitsstrafe haette ich noch nichts gehoert). Als Beispiel: Ein Freund von mir ist mit 75 innerorts erwischt worden, er hat dann den Brief bekommen, 400 Franken Busse, 300 Franken Verfahrenskosten (yeah right, 300 Franken fuer die 2 Minuten, die der Richter braucht um sich die Situation auf dem Foto anzusehen...), und die Mitteilung, dass bei der naechsten geringsten Ueberschreitung der Fuehrerschein weg ist.

Ach ja, was die Toleranz der Messungen angeht: Bei Radarmessungen wird innerorts und ausserorts 5km/h abgezogen, auf der Autobahn 7km/h (wobei man wissen muss, das die Toleranz in erster Linie deshalb abgezogen wird, weil die Geraete selbst nicht so genau sind... sie koennten auch mal zu viel messen), bei den neuen Lasermessgeraeten wird auf allen Strassen 3km/h abgezogen.

Was das erwischen ohne Vignette angeht, kann ich gerade nichts finden, wenn ich mir aber die Bussen fuer die anderen Delikte ansehe, wird es entweder 40 oder 100 Franken kosten.

Ermessensspielraum: ich bin mir nicht sicher was du meinst. Was die Strafen angeht, so ist da ziemlich alles ziemlich genau vorgeschrieben. Und was das eintreiben angeht, naja, ich hab keine Erfahrung damit. Bei Unklarheiten (z.B. Alkoholtestresultat im Grenzbereich da Feldmessgeraet zu ungenau) koennen sie dich auf den Polizeiposten mitnehmen etc, halt die 24 Stunden Regel die es ziemlich ueberall gibt. Ich habe bis jetzt aber noch keine Erfahrungen mit angehalten werden gemacht, und soweit ich weiss sind die Polizisten hier nicht "fies".

Oh ja, das erinnert mich an etwas anderes: Ich habe vor ein paar Tagen ein geparktes deutschen Auto mit Radfalle gesehen... es scheint dass die, damit der Besitzer die Busse nicht in den Rundordner wandern laesst, ihn gezwungen haben, die Busse zu bezahlen damit er sein Auto wieder kriegt...

Ok, nochmals vielen Dank.

Gruss, Benjamin

By LapMan (141.24.180.76) on Sonntag, den 12. August, 2001 - 23:33:

Das lästige hier in Deutschland sind ja die Punkte. Hast Du erstmal einen und Du wirst nochmal erwischt, dann wirst Du automatisch als "notorischer Verkehrsrowdy" abgestempelt. Solche Sitten habt Ihr zum Glück noch nicht. Da nimmt man "nur" das Geld...

By garfield (134.108.33.169) on Montag, den 13. August, 2001 - 01:03:

Was mir in der Schweiz auch schon aufgefallen ist, ist daß die Geschwindigkeitsbeschränkungen wesentlich sinnvoller als in Deutschland aufgestellt werden. Da ist ein "70"-Schild auf Hauptstraßen innerhalb von Ortschaften beispielsweise keine Seltenheit. Insofern kann man die höheren Strafen ansatzweise verstehen. O.K., über die 80 auf Landstraßen und 120 auf Autobahnen kann man streiten. Das sollte der Gesetzgeber mal überprüfen, ob das noch sinnvoll ist, andererseits ist die Schweiz auch ein recht kleines Land, in dem man auch mit diesen Geschwindigkeiten noch ganz gut ans Ziel kommt, ohne gleich mehrere Übernachtungen einplanen zu müssen.

By farendil (217.80.147.67) on Montag, den 13. August, 2001 - 01:33:

@benjamin: danke!
darf mich also nicht erwischen lassen..., sonst urlaubskasse leer :-)

das mit der vinette geht ja. es ärgert mich nämlich, daß ich, wenn ich ein oder zwei mal im jahr für wenige stunden eure autobahn benutze, ich dann für ein ganzes jahr zahlen soll.

By Benjamin (213.160.60.166) on Montag, den 13. August, 2001 - 02:05:

@farendil: Man kann auch einfach die Landstrassen benuetzen, wie ich es vorzugsweise tue... vorher halt das richtige Auto besorgen, so'n Mazda MX-5 ist da ideal ;). Im uebrigen hast du Recht. Ich find es auch doof dass ich fuer die paar KM, die ich durch Oesterreich fahren muss, eine Vignette kaufen soll... da meide ich halt die Autobahn lieber.

Andererseits: Lieber einmal im Jahr Autobahnvignette kaufen als irrsinnig hohe Benzinpreise ertragen muessen, die von den Politikern mit "Strassenverkehrsabgaben" etc. durchgeboxt werden...

Was die Hoechstgeschwindigkeiten angeht, der Gesetzgeber hat sich das schon ueberlegt, da war irgendwann Anfang 90'er oder so mal ne Abstimmung, ob das Autobahnlimit auf 130 und das Landstrassenlimit auf 100 erhoeht werden soll, wurde aber leider recht deutlich 60:40 abgelehnt.

By garfield (134.108.33.169) on Montag, den 13. August, 2001 - 02:37:

Abstimmung, ob das Autobahnlimit auf 130 und das Landstrassenlimit auf 100 erhoeht werden soll, wurde aber leider recht deutlich 60:40 abgelehnt.

Woran man mal wieder genau sieht, wie die Einstellungen zu solchen Abstimmungen sind: Der Befürworter höherer Geschwindigkeiten sagt sich "die Abstimmung wird schon in meinem Sinn ausgehen" oder "ich kann sowieso nichts ändern" und geht nicht zur Abstimmung. Der Autogegner dagegen sagt sich "jetzt muß ich es den Rasern zeigen" und geht zur Abstimmung. Dann gibt es solche Ergebnisse. Ich hoffe, daß es bei der Abstimmung über Tempo 30 innerorts, von der ich kürzlich gehört habe, besser ausgegangen ist. Seid froh, daß ihr diese Abstimmungsmöglichkeit in der Schweiz habt. Aber trotzdem: wer nicht abstimmt, stimmt für den Gegner.

By Rennfahrer (213.7.131.162) on Montag, den 13. August, 2001 - 03:40:

Wenn du geblitzt wurdest, waehrend du gebremst hast, wird das Bild wahrscheinlich eh so unscharf sein, so dass man den Fahrer auf keinen Fall identifizieren kann.
Ich wurde mal mit 22kmh zuviel in einer 50er geblitzt; ich hab von ca. 110 einfach nur so gebremst, hab grad was am Handschuhfach rumgefummelt, dann bin ich hoch und BLITZ. Das Foto war so unscharf, das man nur die Konturen von jemandem erkennen konnte, also denke ich, wirst du da keine grossen Probleme bekommen, aber ich weiss nicht, wie das in der Schweiz geregelt wird, ansonsten noch viel Glueck!

Rennfahrer

By Goose (62.180.145.111) on Montag, den 13. August, 2001 - 07:18:

Und da beschwert euch nochmal über die Verwarn- und Bußgelder in Deutschland. Wir sind doch richtig billig ;-)

Gruß
Goose

By garfield (134.108.33.169) on Montag, den 13. August, 2001 - 07:35:

Da beschwert sich auch keiner drüber. Nur über die Praxis, unnötige Beschränkungen aufzustellen und die dann genau zu der Zeit, zu der mit Sicherheit keine Gefährdung zu erwarten ist, zu kontrollieren.

By Gustav (212.243.188.135) on Montag, den 13. August, 2001 - 10:11:

@Benjamin: Stimmen die Tarife für die Schweiz den noch? Habe als Österreicher auf der Schweizer Autobahn für 6 (!) km/h 120.- CHF bezahlt. Die haben sogar Kreditkarten akzeptiert.

Vorsicht mit den Radarstrafen im Ausland: Meine Schweizer Kollegen haben schon Briefchen aus Deutschland bekommen, die über irgendein Schweizer Amt eingetrieben wurden (ganz offiziell) und die Schweizer waren dann der Meinung, das ist ja viel zu billig und haben noch ordentlich einen draufgesetzt (bis zum Führerausweis-Entzug bei > + 25 km/h).


@Alle:
Noch eine Ergänzung zu den Schweizer Tarifen: Ein Kollege hat letzten Monat bei etwa 100 km/h auf der Autobahn Aquaplaning bekommen und ist in die Mittelleitschiene gekracht. Schaden war nicht so gross, Auto aber nicht mehr fahrbereit. Preis für die Aktion: 850.- CHF Strafe + 250.- CHF Gebühr für die Ausstellung des Briefleins + 8 Wochen Fahrverbot in CH + FL wegen Nichtbeherrschung des Fahrzeuges.

Viel Spass beim Fahren in der Schweiz. Da ist es mir ja in Österreich fast noch lieber, wo man meistens an Ort und Stelle max. 500.- ATS bezahlt, weil die Grauen eh zu faul sind um eine Anzeige zu machen.

Grüssle
Gustav

By farendil (217.80.147.35) on Montag, den 13. August, 2001 - 10:25:

@gustav: nein! solche versuche, das geld einzufordern gibt es in den verschiedensten ländern immer wieder!

fakt ist: ein gegenseitiges vollstreckungsabkommen für solche owis hat deutschland nur mit österreich!
alle anderen versuche an geld für zu schnelles fahren im ausland zu kommen können getrost in den papierkorb geworfen werden, da es keine möglichkeit gibt, die bußgeldbescheide (oder wie immer die dinger im ausland heißen) zu vollstrecken, wenn der verantwortliche nicht zahlt.
wenn man natürlich aber so auscgwachsen dämlich ist, wie deine schweizer kollegen, daß sie sogar versuchen mehr zu bezahlen und/oder den fs abgeben, dann ist es natürlich, daß sie nicht davon ausgehen daß ein amtlich aussehenden schreiben nicht beachtet werden muß.

zur sche mit dem unfall: geht doch völlig in ordnung! wer so schnell ist, daß er sein fahrzeug "wegschmeißt", gehört bestraft.
man sollte im höchstfall daran denken, solche strafen zumindest ansatzweise einkommensabhängig zu regeln (für den student kann das mehr als ein komplettes monatseinkommen sein, dagegen für den manager...) aber ansonsten gibt es DARAn nichts auszusetzen.

@rennfahrer: vergiß es! das lag nicht am bremsen, sondern - wahrscheinlich - am ausdruck.
auf jeden fall kannst du bei einer 1/500 oder gar 1/1000 sekunde sehr, sehr schnell sein (bremsen nützt da gar nix!!!!) ohne daß das foto unscharf wird.

@benjamin: klaro fahre ich landstraßen, wenn ich zeit habe.


@garfield: zu den theorien, warum leute wählen (abstimmen) gehen und warum nicht, gibt es die verschiedensten theorien.
ganauso dazu, was wodurch als die mehrheitsmeinung wahrgenommen wird. wenndu willst, kann ich dir gerne was dazu geben...

By EinBetroffener (64.124.150.140) on Montag, den 13. August, 2001 - 10:35:

@farendil

>>ganauso dazu, was wodurch als die mehrheitsmeinung wahrgenommen wird. wenndu willst, kann ich dir gerne was dazu geben...>>

Das wird wahrscheinlich hier viele interessieren.

By Gustav (212.243.188.135) on Montag, den 13. August, 2001 - 11:12:

@farendil:
Vielleicht habe ich jetzt auch Dich falsch verstanden, aber nicht meine Schweizer Kollegen waren so dämlich, dass sie freiwillig gerne mehr bezahlen wollten, sondern dieses Schweizer Amt hat in dem Schreiben gleich noch mehr verlangt, weil die der Ansicht waren, das D damit zu billig ist (wer zahlt den schon freiwillig mehr?). Ich kann bei Gelegenheit ja mal nachfragen, von wo genau das verschickt wurde.

btw: Weiss jemand, wie es eigentlich zwischen CH und A aussieht. Kan man es (wenn man nicht mehr über die Grenze muss) in A bzw. CH auch einfach wegschmeissen oder gibt es da schon andere Abkommen?

By Benjamin (213.160.60.166) on Montag, den 13. August, 2001 - 14:07:

Was die Preise der schweizer Bussen angeht, so bin ich mir schon ziemlich sicher, dass die aktuell sind. Weiss auch nicht warum du da mehr bezahlen musstest.

Hm... wenn ich nicht mehr nach Deutschland will, kann ich das Schreiben das da kommen will also ignorieren. Darf ich das umformulieren in "Wenn ich in den naechsten 3 Monaten nicht nach D will...", oder ist da die Verjaehrung irgendwie anders?

Ah ja. Muss ich bzw mein Vater als Halter irgendwelche Angaben machen (z.B. "Ich bin nicht gefahren"), oder kann er die ganze Sache voellig ignorieren? Falls er mich als Fahrer angibt, sind die Gruenen schlau genug bei der naechsten Kontrolle nach einem MX-5 (von dem ich Halter bin), statt einer E-Klasse ausschau zu halten?

Uebrigens, Danke fuer die Antworten und Informationen. Mein Herz ist schon wieder einige Zentimeter in Richtung Brustkasten zurueckgewandert. Fuehrerscheinentzug fuer einen MX-5 Fahrer im Sommer. Der absolute Horror...

By traffic (172.178.76.94) on Montag, den 13. August, 2001 - 14:13:

Am besten gibt er nur an, den Verstoß nicht begangen zu haben, ohne jemanden anderen zu benennen. Dazu hat er hier das Recht.

By farendil (217.80.147.35) on Montag, den 13. August, 2001 - 15:48:

@benjamin: traffic hat recht!
alternativ kann auch die oma angegeben werden, die sowieso nicht mehr auto fährt :-)

es ist jedenfalls in deutschland legitim, die aussage zu verweigern oder auch nur den verstoß nicht zuzugeben und keine angaben zum verantwortl. fahrzeugführer zu machen.


ansonsten: wie lange es im computer stehen würde, weiß ich nicht, aber länger als die verjährung.
auf jeden fall würde dein auto, mit dem du nicht gefahren bist nicht drin stehen, nur der name.
gesucht würdest du auch nicht werden, nur wenn man halt die daten bei einbem verdacht durch den zentralcomputer jagt - ansonsten gibt es da auch keine probleme, wobei wie gesagt traffics rat wohl der beste ist.

@gustav: ohh, da hatte ich dich mißverstanden!
aber egal - selbst wenn das amt das versucht, hat es keine chance.
die übertretung wurde nicht in der schweiz begangen und für verstöße m ausland sind inländischen behörden nicht zuständig.
unsere deutschen behörden würden dieses auch nie versuchen.

By schwiizer (212.254.191.3) on Freitag, den 17. August, 2001 - 15:50:

Noch ist die Sache nicht ausgestanden, lies mal den Artikel unter folgendem Link durch.

http://www.swisslawnet.ch/lib/1047/12608d.htm

By farendil (217.0.227.120) on Freitag, den 17. August, 2001 - 16:08:

@schwiizer: merkwürdiger artikel...

Zudem erhielt er als Administrativmassnahme drei Strafpunkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Verkehrssünden von ausländischen staatsbürgern mit ausländischen führerschein werden NICHT in flensburg eingetragen.

im übrigen steht ganz am ende, daß die sache noch nicht rechtskräftig entschieden ist, sondern an ein höheres gericht abgegeben wurde.


es gibt meiner Ansicht nach zwei rechtsstandpunkte die beide jeder für sich gegen eine solche vorgehensweise sprechen.

1:kann man nicht von inländischen gerichten für vergehen bestraft werden, die in anderen ländern begangen wurden.
die gerichtsbarkeit endet nun mal an der staatsgrenze (außer bei straftaten, wenn z.b. inländische bürger geschädigt wurden)

2:mit bezahlung der geldbusse in deutschland erkennt der beschuldigte seinen verstoß an. dieser kann dadurch nicht mehr verfolgt werden. es ist international usus, daß man wegen der gleichen sache nicht mehrfach bestraft werden kann.

By traffic (172.177.144.9) on Freitag, den 17. August, 2001 - 16:15:

@schwiizer: Mir erscheint das auch sehr dubios. Farendils Arumente treffen allesamt zu. Außerdem ist der Fall von 1997, d.h. das Schweizer Bundesgericht sollte ihn schon lange entschieden haben. Wenn die Schweiz in der EU wäre: Ein klassischer Fall für eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof!

By schwiizer (212.254.191.3) on Montag, den 20. August, 2001 - 12:34:

hab leider nicht mitverfolgt/mitbekommen wie entschieden worden ist, aber wollte nur auf die möglichkeit hinweisen, dass noch eine strafe in der schweiz folgen könnte.

By Benjamin (62.2.245.126) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 12:48:

So, es sind jetzt 6.5 Wochen vergangen, und ich hab bis jetzt noch nichts gehoert, weder von deutschen noch von schweizer Behoerden. Der obige Link laesst mich noch etwas zweifeln, dass die ganze Sache vorbei ist (dort steht, dass die St. Galler Behoerden nach einem Jahr reagiert haben), aber ich habe Hoffnung, dass ich noch nicht mal zur Kasse gebeten werde.

Uebrigens, ich hab noch genauere Angaben zu Geschwindigkeitsuebertretungen in der Schweiz:

Ueber 15/20/25 KM/h zuviel innerorts/ausserorts/autobahn wirds richtig teuer, so ab Fr. 500 aufwaerts. Etwa Fr. 200 sind nur schon für administrative Kosten aufzuwenden, da sich ein offenbar irgendein Richter die Sache anschaut und nen Stempel draufdrueckt. Genaue Zahlen hab ich hier leider nicht, mir wurde aber versichert, dass es keine Ermessensentscheide gebe.

Ueber 25/30/35 KM/h zuviel innerorts/ausserorts/autobahn ist der Fuehrerschein weg, und die Bussen sind im 4-stelligen Bereich.

Danke uebrigens fuer die ganzen Informationen!

By traffic (172.177.77.239) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 13:22:

@Benjamin: In Anbetracht der Behördenlaufzeiten bei so vielen beteiligten Stellen denke ich, daß Du lieber noch ein paar Wochen/Monate einkalkulieren solltest, bevor du überhaupt erfährst, daß ein Verfahren läuft.

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 15:15:

Wenn man das hier so liest, stellt man fest, dass die Schweiz sich immer mehr von Europa entfernt, ob das langfristig wohl der richtige Weg ist, wenn alle anderen es falsch machen und nur man selbst macht es richtig? -meint man.


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