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Geschwindigkeitsdifferenz beim Überholen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Off-Topic: Geschwindigkeitsdifferenz beim Überholen
By Die (168.143.112.8) on Samstag, den 11. August, 2001 - 00:11:

Hier im Forum wird i.A. die Auffassung vertreten, dass der Überholende mindestens 20 km/h schneller fahren sollte als der Überholte. In einem Artikel im "Trucker" wird aber anderes behauptet:
http://www.trucker.de/sixcms4/sixcms_upload/media/170/recht2.pdf

Dort steht, dass "in der Regel" zehn Stundenkilometer Differenz zum Überholen ausreichen. Was stimmt denn nun, 10 oder 20 km/h?

By farendil (217.80.147.7) on Samstag, den 11. August, 2001 - 09:26:

tja, ich habe mir den artikel duchgelesen.

dort steht auch ganz genau drin, daß de geschwindigkeit nicht gesetzlich festgelegt ist, sondern nur der passus "wesentlich schneller".
was das bedeutet wird eben ausgeurteilt.
leider stand keine quellenangabe da, von wann das urteil und vor allem von welchem gericht das ist.

andererseits gilt z.b. die regel, daß man bei "kolonenbildung auf der bab nur mit unwesentlicxh höherer geschwindigkeit rechts vorbeifahren darf" (bis 60km/h auf der linken spur). hierbei gilt eine OBERGRENZE voon max. +20km/h.


unwesentlich schneller= 20km/h
wesentlich schneller= 10 km/??? - klingt etwas merkwürdig...


sowieso etwas merkwürdig. im artikel stand von einem lkw fahrer, der wegen geschwindigkeitsverstoß und gefährdung beim überholen bestraft wurde weil der zu überholende beschleunigt hat. - ist für mich total unverständlich, denn in so einem fall gelten notstandsgesetzte, d.h. man darf auch schneller fahren als erlaubt, wenn man dadurch die extrem gefährliche situation, die der überholende durch sein grob rücksichtsloses und verkehrsgefährdendes verhalten ausgelöst hat, entschärfen kann.

By Die (168.143.112.8) on Samstag, den 11. August, 2001 - 12:11:

Ich habe noch einen Link zum Thema gefunden:

http://members.tripod.de/Rothmann/StVO-Kommentar/begriffsbestimmungen.htm

Hier geht es um die Definition von unscharfen Begriffen im Verkehrsrecht. Zum Begriff "Wesentlich höhere Geschwindigkeit" steht dort:

"Wesentlich höhere Geschwindigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Zweck dieser Vorschrift ist, den allgemeinen Verkehrsfluß zu fördern und den nachfolgenden Verkehr nicht unnötig zu behindern. Nach der Rechtsprechung ist die Geschwindigkeit wesentlich höher, wenn innerorts ein mit 50 km/h fahrendes Fahrzeug ein mit 40 km/h gefahrenes Fahrzeug überholt, die Geschwindigkeitsdifferenz mindestens 10 km/h beträgt. Im allgemeinen geht man davon aus, daß die Geschwindigkeit des Überholenden außerhalb geschloßener Ortschaften mindestens 15-20 km/h höher sein sollte, als die des zu überholenden Fahrzeugs."

Wenn diese Quelle seriös ist, dann sind die entsprechenden Aussagen des "Trucker"-Artikels falsch, da Elefantenrennen kaum innerorts stattfinden.

Leider sind auch hier keine Verweise auf Gerichtsurteile angegeben.

By farendil (217.80.147.13) on Samstag, den 11. August, 2001 - 19:44:

@die: danke! eine interessante seite, die man auf jeden fall linken sollte (kleiner wink an me *g*)

By me (217.85.70.170) on Samstag, den 11. August, 2001 - 20:00:

http://www.radarfalle.de/recht/links/


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