Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Neues zum Thema Verjährung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Neues zum Thema Verjährung
By AudiA4 (194.138.37.41) on Freitag, den 10. August, 2001 - 11:10:

Hallo an alle zusammen,

ich hatte schon vor einiger Zeit (Oktober/November 2000) mal mein Problem gepostet.
Mich hatte man mit über 180 bei erlaubten 100 geblitz. Allerdings ist mein Auto auf meine Mutter zugelassen. Wegen der Versicherung.

Der Brief an meine Mutter kam nach ca. 2,5 Monaten. Sie sagte dass sie es nicht war und hat die Adresse von einem Kumpel von mir eingetragen.

Der bekam dann auch nach ca. 2 Monaten einen Brief. Er kreuzte nur nein an und schickte ihn zurück.
Da er bei der Bundeswehr ist kommen sie auch nicht so ohne weiteres an ihn ran um das bild zu vergleichen. Sie waren bei ihm zu Hause, aber sein Vater verweigerte die Aussage. Bei mir waren sie auch, aber niemand hat mich auf dem Bild erkannt.
(ich war nicht da)

Wer von Euch jetzt denkt ich hätte Glück gehabt irrt. Da ich beim THW bin haben wir auch oft Einsätze mit der Polizei. Da kommt man auch ins Gespräch.
Die sagten mir, dass eine Verjährung nur bis zum ersten Brief eintreten kann. Danach heißt es open-end. Es gibt Fälle wo die Strafe erst nach Jahren ausgesprochen wird. Nur fällt diese dann bezüglich des Fahrverbotes geringer aus.

Es gab ein Gerichtsurteil wo ein Mann erst nach 2 Jahren seinen Brief erhielt mit 3 Monaten Fahrverbot. Vor Gericht bekam er Recht, da man nach so langer Zeit kein Fahrverbot mehr aussprechen darf. Aber Geld und Punkte blieben bestehen.

So, das wars erst mal von mir.

By traffic (149.225.41.33) on Freitag, den 10. August, 2001 - 11:17:

@AudiA4: Das mit dem Fahrverbot ist klar, denn es hat zeitnah nach der Tat zu erfolgen, das ist bis ca. 1/2 Jahr später, aber nie 2 Jahre. Ansonsten sind Polizisten auch nicht unbedingt die großen Rechtsexperten. Man müßte schon den genauen Verlauf des konkreten Falles vorliegen haben, um zu sehen, ob nicht jemand im Laufe des Verfahrens irgendwo einen Fehler gemacht hat. Hatte der Betroffene denn einen Anwalt mit Erfahrungen im Straßenverkehrsrecht eingeschaltet?

By EinBetroffener (216.104.228.154) on Freitag, den 10. August, 2001 - 11:35:

@AudiA4

Traffic hat Recht. Man sollte immer die äußeren Begleitumstände berücksichtigen. So kann in dem von Dir geschilderten Fall (Urteil nach 2 Jahren) immer wieder eine Verjährungsunterbrechung z. B. durch Anschreiben der Behörde etc. gegen den Betroffenen eingetreten sein.

By sebastian (217.80.145.116) on Dienstag, den 14. August, 2001 - 11:58:

Ich dachte, wenn der Zeitabstand zwischen 2 schreiben länger als 3 Monate ist, das ganze verjährt. Ich hoffe es, denn ich wurde innerorts mit 93 km/h geblitz ( 50Km/ normal ) und bei mir kam der anhörungsbogen, den hab ich ausgefüllt und noch nen Brief geschrieben, das ich doch bitte das Foto sehen möchte, seit dem ( sind fast 3 Monate um ) kam nichts mehr. Ich müsste laut strafrecht 1 mOnat fahrverbot nachschulung und 250 DM bezahlen und 3 Punke in Flensburg.

Wie siehts aus, kann ich mich jetzt nach den 3Moanten zurücklehnen und mich freuen das es Verjährt ist.

mfg seb

By farendil (217.80.147.30) on Dienstag, den 14. August, 2001 - 12:25:

nach 3 monaten und 14 tagen (postzustell-karenzzeit) bist du zwar nicht 100% sicher, kannst aber schon mal eine flasche sekt aufmachen

By sebastian (217.80.145.116) on Dienstag, den 14. August, 2001 - 12:27:

na dann Bete ich mal jeden Abend weiter, das ich am nächsten Tag keinen Brief von der Stadt drin habe.

thx!!!

mfg seb

By Heizzzer (195.143.24.140) on Donnerstag, den 16. August, 2001 - 15:47:

Sorry Sebastian,

aber wenn Du den Anhörungsbogen erhalten hast, ist die Verjährungsfrist nicht mehr 3, sondern 6 Monate. Hab ich selbst am eigenen Leib erfahren dürfen.

Ich hoffe für Dich das alles glatt geht.

Der Heizzzer

By dagegen (213.6.164.163) on Donnerstag, den 16. August, 2001 - 16:07:

Nein, nach einem Bußgeldbescheid beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate. Sonst immer 3 Monate.
Und die Verjährung tritt auch ein, wenn GEGEN DEN WAHREN TÄTER mehr als 3 Monate nicht ermittelt wird. Die können an andere Leute in der Zwischenzeit viele Briefe schicken.

By farendil (217.80.147.31) on Donnerstag, den 16. August, 2001 - 16:14:

@dagegen: völlig richtig!

By alpak (217.81.170.69) on Freitag, den 17. August, 2001 - 09:33:

-> und es klappt; jetzt vier Monate rum, seit Anhörungsbogen *g*

By LapMan (195.37.62.158) on Freitag, den 17. August, 2001 - 09:40:

@alpak: jaja, vielleicht fällt irgendeinem vom Ehrgeiz gepackten Schreibtischtäter dort ja doch noch ein, ein bißchen das Datum zurückzudrehen und noch irgendwas zu unternehmen... sowas kann man nicht nachweisen, ist aber durchaus drin denke ich.

By sebastian (193.159.101.157) on Montag, den 20. August, 2001 - 10:41:

naja, jetzt sind genau 3 MOnate um, dann noch die 2 Wochen und wenn dann nichts kommt bin ich frei.
Da ich dann wegziehe und somit eine extreme Verzögerung beim Bearbeiten, wegen neuer Adresse und so, sich ergibt.

6 Monate, wieso, hast du ihn nach den 3Monaten noch bekommen, vielleicht wollten sie es einfach mal Probieren. Gibt es was sicheres, an dem ding hängt mein Lappen, meine Probezeit, eine Nachsculung und sehr viel Kohle.

Bitte schreibt mir mal genau wie lange die dauert.

Noch mal mein fall, wurde am 11.4.01 mit abzüglich toleranz im Tunnel mit 93 Km/h geblitzt bei erlaubten 50Km/h.
Am 22.5.01 wurde das schreiben abgeschick und 2 Tage später hatte ich es, dann hab ich es am 28.5.01 ausgefüllt und abgeschickt, mit der Bitte mir das Foto mit zuschicken. ( bin sicher, ein anderes Auto hat mich verdeckt, da micht der BLitz nichtz geblendet hat, sondern nur den Tunnel erleuchtet hat ).
Wie sieht es jetzt aus??

mfg seb


P.S. bei mir steht noch Fotoeinsicht beim Ordnungsamt!!
Schreiben die das auch, wenn das Foto nicht verwertbar ist?? Plöffen die nur??


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page