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Parken auf fremden Privatgrundstück in verk.ber. Bereich

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Parken auf fremden Privatgrundstück in verk.ber. Bereich
By HolgerA (212.34.164.254) on Donnerstag, den 9. August, 2001 - 12:53:

Hallo,

trotz Lektüre der alten Threads bin ich noch nicht zur Lösung meines Problems gekommen.

Hier der Sachverhalt:
Ich wohne in einem verkehrsberuhigten Bereich mit Parkplatzchaos. Für 90 Wohnungen stehen 18 Außenstellplätze bereit. Bisher war das nicht schlimm, weil am Rande zweier unbebauten Grundstücke geparkt wurde. Allerdings ruft jetzt eine Anwohnerin, der diese Grundstücke nicht gehört regelmäßig die Polizei (macht 20,-).

Jetzt darf man ja im verkehrsberuhigten Bereich nur auf markierten Plätzen parken. Das der Strafzettel rechtmäßig war ist klar, weil ich mit 2 Rädern auf der Straße gestanden bin.

Wie ist es aber, wenn ich komplett auf dem einen unbebauten Grundstück (Acker) stehe? Kann mich diese Anwohnerin weiterhin anzeigen? Natürlich kann es der Eigentümer, aber der wird es nicht tun. Das Grundstück ist nicht als Privat gekennzeichnet.

Bei der Polizei (Bayern) habe ich schon gefragt. Die würden weiterhin aufschreiben, weil man auf einer Grünfläche steht.

Ich vermute ja, dass micht nur der Eigentümer anzeigen dürfte.

Variante: Es gibt noch eine zweite Möglichkeit. Ein etwa 3x20 Meter großer, plattgefahrener Streifen, der Privat ist und zu einem verrotteten Schrebergarten gehört und außerhalb der Einzäunung liegt. Ebenfalls in der Spielstraße und ohne Privat-Schild. Hier kann man nicht von einer Grünfläche sprechen.

Eine echte Herrausforderung, oder? Wer weiß etwas?
Schon mal vielen Dank für die Hilfe.

Schöne Grüße

Holger

By LapMan (195.37.62.158) on Donnerstag, den 9. August, 2001 - 13:58:

Das Problem ist hier in userem Provinznest das gleiche. Von offizieller Seite ist mir empfohlen worden, mein Wägelchen auf einem "wilden Parkplatz" um die Ecke abzustellen. D.h. dort ist ein sehr breiter geschotterter Seitenstreifen ohne Gehweg direkt neben der Straße sodaß ca.8 Autos draufpassen ohne auf der Straße zu stehen. Und da wurde noch nie jemand aufgeschrieben. Wo kein Kläger, da kein Richter!

By garfield (134.108.33.169) on Donnerstag, den 9. August, 2001 - 13:59:

Setz Dich mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung und laß Dir eine Parkgenehmigung geben. Anscheinend ist der Eigentümer ja nicht an dem Grundstück interessiert, vielleicht käme es ihm dann direkt gelegen, wenn er eine kleine Nebeneinkunft (geht ja auch BAT*) von sagen wir mal 20 Mark im Monat für das Abstellen bekommt.

Sollte die Anwohnerin Dich nochmals anzeigen, präsentierst Du den Polizisten die Genehmigung und die Sache ist gegessen. Sollte sie Dich mehrfach anzeigen, kannst Du dann auch überlegen, einen Anwalt einzuschalten und möglicherweise eine Verleumdungsklage anzustrengen, hat nicht viel Erfolgschancen, aber die dämliche Hilfbulette bekäme mal einen Schuß vor den Bug.

*BAT = Bar Auf Tatze, ohne größeren Vertrag

By farendil (217.0.227.87) on Donnerstag, den 9. August, 2001 - 14:19:

@holger: also das parken im verkehrsberuhigten bereich ist in der stvo geregelt.

das parkverbot auf privatgrunstücken ist normalerweise in den gesetzen der einzelnen länder geregelt. (normalerweise das landesordnungswidrigkeitengesetz)
auch das ist normalerweise verboten und kostet 30,-

AAABER: wenn der fahrzeughalter sich nicht erinnern kann, wers das kfz abgestellt hat, oder die aussage verweigert, so ist die behörde machtlos.
grund: im geltungsbereich der stvo können dem halter bei verstößen im ruhenden verkehr, wenn sich der verantw. fahrzeugführer nicht ermitteln laesst oder dies einen unangemessenen aufwand erfordert, die kosten des verfahrens in höhe von 36,- auferlegt werden.
das parken auf privatgrund fällt aber nicht in den geltungsbereich der stvo, also gehst du straffrei aus, wenn man du den verstoß nicht zugibst.


@garfield: seit wasn haben katzen tatzen?? - ich dachte immer das wären pfoten!

By Dagda I (212.64.228.21) on Freitag, den 5. Oktober, 2001 - 15:13:

@HolgerA

Ich verstehe nicht was die Bemerkung bedeutet: Ist nicht als privat gekennzeichnet ?

Alles was nicht mir gehört, gehört jemand anderem oder ist öffentlicher Grund.

Wenn du also auf einem, nicht dir gehöhrendem Grundstück parkst, kannst du angezeigt werden.

Ich habe leidvolle Erfahrungen mit solcher Denkweise.
Selbt ein Polizist ist über mein Grundstück gelaufen und hat seinen Hund gassi geführt.
Als ich von meinem Hausrecht gebraucht machte und ihn handfest von meinem EINGEZÄUNTEN Grundstück entfernte, gab er sich als Kripo zu erkennen und meinte das Grundstück sei ja nicht als privat gekennzeichnet.

By farendil (217.0.227.38) on Samstag, den 6. Oktober, 2001 - 11:45:

@dagda: also dein grunstück muß nur für den normal denkenden bürger als abgegerenzt (reicht ggfs.auch eine 20cm hohe einzuäunung mit offenenm tor) erkennbar sein.

dann darfst du sehr wohl von deinem hausrecht gebrauch machen. auch gegenüber kripobeamten die nicht an die intelligenz ihres mitgeführten hundes heranreichen.

By Dagda I (194.120.191.9) on Montag, den 8. Oktober, 2001 - 07:53:

@farendil
Das Problem waren die " gesundheitlichen Beeinträchtigungen " die der Kripofritze beim Verlassen meines Grundstücks erlitten hat.
Das wurde mir dann zum Verhängnis.

Aber trotzdem: Was nicht mir gehört, ob eingezäunt oder per Hinweisschild ausgewiesen, gehört jemand anderem. Uns somit parke ich da nicht, nehme soetwas nicht an mich oder nehme es sonstwie in anspruch.

Dann gibts auch keine Probleme, mit wem auch immer.

By farendil (217.0.227.82) on Montag, den 8. Oktober, 2001 - 11:25:

@dagda: Was nicht mir gehört, ob eingezäunt oder per Hinweisschild ausgewiesen, gehört jemand anderem.

nein, es kann auch eine öffentliche fläche sein.
dann sehe ich keine moralischen und (je nach auschilderung, beschaffenheit etc.) wenig rechtliche bedenken, dort z.b. zu parken.

Das Problem waren die " gesundheitlichen Beeinträchtigungen " die der Kripofritze beim Verlassen meines Grundstücks erlitten hat.

also wenn dein eingreifen nicht gegen daß übermaßgebot verstoßen hat, du also nicht unnötig brutal vorgegangen bist, hat der unbefugte "besucher" pech gehabt. egal welchen beruf er ausübt.


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