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Probezeit?!!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Probezeit?!!
By Eric (217.3.28.57) on Sonntag, den 5. August, 2001 - 10:41:

Hi @all

Richtet sich die Probezeit eigentlich nach dem Erteilungsdatum oder Ausstellungsdatum??

Also bei mir steht auf dem EU Führerschein einmal 18.09.99 (Ausstellungsdatum) und dann 3.09.99 (Erteilungsdatum).
Endet die Probezeit nach 2 Jahren?? also am 3. oder am 18.9???


Danke schon mal

Eric

By Devri (217.88.163.21) on Sonntag, den 5. August, 2001 - 15:22:

Hi Eric!

Die Probezeit gilt ab dem Zeitpunkt der Erteilung an für normalerweise zwei Jahre. Allerdings ist das Erteilungsdatum der Tag, andem Du Deine Prüfung bestanden hast(siehe auch auf der Rückseite des Führerscheins, Nr. 10).Das Ausstellungsdatum ist der Tag, andem der Führerschein 'produziert' wurde. Das Erteilungsdatum trägt der Prüfer dann selbst ein.

Links:
www2.motorchannel.de/auto_und_recht/
www.strafzettel.de

Gruß,
Devri

By Eric (217.3.21.20) on Sonntag, den 5. August, 2001 - 17:10:

@Devri

Danke, hast mir damit echt weitergeholfen!!!

Eric

By Sven (62.67.68.166) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 18:58:

Hallo! Ich brauche dringend eine Antwort. Es ist sehr sehr wichtig.

Bin neulich mit meinem Zivi-Wagen 60 km/h in einer 30er Zone gefahren und geblitzt
worden. Pech ist, daß ich
noch in der Probezeit bin. Der Wagen ist auf meine Firma zugelassen. Ein Fahrtenbuch gibt es nicht. Gibt es eine Möglichkeit die Nachschulung zu umgehen? Das Foto möchte ich mir eigentlich vorher auch nochmal ansehen, ob ich überhaupt zu erkennen bin. Oder wäre das ein Schritt in die falsche Richtung? Welche Konsequenzen würde meine Firma zu erwarten haben, wenn ich mich nicht zu der Tat bekennen würde? Kann man es 3 Monate hinauszögern, so dass die Verjährung einsetzen würde? Würde es was bringen, wenn wir uns "nicht mehr dran erinnern könnten, wer den Wagen gefahren hat? Helft mir bitte SCHNELL!!!
Dankeschön!

By traffic (62.134.106.140) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 19:20:

Wichtig ist, daß man im Rahmen der Ermittlungen nicht auf dich stößt, d.h. auf keinen Fall dich als Fahrer angibt. Deine Firma ist keine Ermittlungsbehörde und daher nicht verpflichtet, Angaben zum tatsächlichen Fahrer zu machen. Natürlich können die Polizisten auf der Dienststelle auftauchen und nach dem Fahrer suchen, aber den muß ja trotzdem keiner erkennen.


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