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Was ist nun, legal oder illegal ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Warn- & Störtechnik: Was ist nun, legal oder illegal ?
By bverotti (213.224.83.78) on Freitag, den 3. August, 2001 - 11:34:

Ist der bezits und betrieb einem radarwarner nun legal oder illegal in Deutschland ?
Der grund dieser frage:
Die radar warner anbieter behaupten der betrieb ist völlig legal. Aber von anderen hört man das die geräte beschlagnamt werden ?

By DAXtuning (62.104.208.83) on Freitag, den 3. August, 2001 - 11:54:

Es gibt kein ausdrückliches Verbot in der Strassenverkehrsordnung, auch nicht in der Zulassungsordnung, ein greifendes Fernmeldegesetz gibt es dafür nicht und der Fahrzeugversicherer hat auch nichts dagegen.
Da diese Geräte, egal auch sehr billig und weniger wirksam oder teuer und hochwirksam auf alle Fälle die Polizeikontrollen umgehen und damit weniger Geld in die Kassen fliesst, behauptet man einfach ein Fahrer mit Radarwarner würde den Strassenverkehr gefährden und versucht auf diese Weise alles, was irgendwo (auch ausserhalb des gesetzlichen Rahmens) möglich ist,
so wenige Radarwarner wie machbar im Strassenverkehr zu haben.
In anderen Ländern hat man diese Gegenmassnahmen völlig verpennt, sodass ein nachträgliches Verbot dort generell so gut wie unmöglich erscheint.
Eigentlich soll eine Radarfalle vor einem gefährdetem Bereich dafür sorgen, dass die Leute sich nicht in Gefahr begeben oder aus Versehen andere Gefährden.
Wird also der Fahrer noch zusätzlich vor dem entsprechendem unfallträchtigen Stelle gewarnt, ist das Ziel des besseren Schutzes noch besser sichergestellt-
so sieht man es zum Beispiel in den Niederlanden.
Dort hat man genau aus dem Grunde nichts gegen Radarwarner.
Was in Deutschland passiert, steht in diesen Webseiten an vielen Stellen mit ausreichenden Beweisen ausführlich.

Mit sportlichen Grüssen,
Barry Fischer
http://www.Laserblinder.de

By farendil (217.0.227.85) on Freitag, den 3. August, 2001 - 11:56:

@bevrotti: was glaubst du, wozu die suche funktion links da ist??

ganz kurz:
-weder betrieb noch besitz ist verboten.
(kann also nicht bestraft werden)

-betreibst du ihn allerdings im auto, im geltungsbereich der stvo, so kann er nach (fast) allen polizeirichtlinien der länder als "abwehr einer unmittelbaren gefahr" eingezogen werden, da du ihn benutzt um vorsätzlich zu scxhnell zu fahren.

By bverotti (213.224.83.46) on Montag, den 13. August, 2001 - 13:16:

Dass ist naturlich blodsinn !
zum beispiel :
Ich bin porsche fahrer (nicht echt aber ..)
-weder betrieb noch besitz ist verboten.
(kann also nicht bestraft werden)
Da du Ihn gekauft hast um möglicherweise zu schnell zu fahren kan also das fahrzeug eingezogen werden als "abwehr einer unmittelbaren gefahr" . HAHA!

By traffic (172.178.76.94) on Montag, den 13. August, 2001 - 13:41:

@bverotti: der Radarwarner wird eingezogen, nicht der Porsche...
*g*

By DAXtuning (213.6.9.133) on Montag, den 13. August, 2001 - 17:34:

Ich dachte, der Porsche ist zum Schnellfahren, der Radarwarner zum Erkennen von Radarfallen ;-)

Mit sportlichen Grüssen,
Barry Fischer
http://www.Laserblinder.de

By Plautzpaul (213.6.114.60) on Samstag, den 8. September, 2001 - 19:29:

Und so wie es jetzt aussieht bald völlig illegal.Laut GDP-Zeitung 9/2001 Seite 23:"...Mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf einer 35. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird der Einsatz technischer Geräte.... verboten".
Mitführen ( auch nicht betriebsbereit ) reicht und der Regelbußgeldsatz soll 150.-DM und 4 Punkte betragen!!! Die Verordnung wurde als eilbedürftig eingestuft und dürfte damit in Kürze ( O-text ) umgesetzt werden.

Ziemlich happig wenn man mich fragt.

Tschuldigung, ich habe keinen Scanner aber unter den hier anwesenden Polizisten wird doch wohl jemand sein, der so ein Teil hat und die Zeitung auftreiben kann.

Gruß Plautzpaul


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