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Privatanzeige nach Rechtsüberholen mit Firmenwagen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Privatanzeige nach Rechtsüberholen mit Firmenwagen
By Joseph K. (212.184.146.124) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 11:40:

hi,

jmd. hat mich angezeigt, weil ich angeblich jmd. rechts überholt habe incl. gefährdung.

ich fahre einen firmenwagen, an die firma ging nun ein "zeugenbefragungsbogen".

Beweismittel sind keine aufgeführt; was mich stutzig macht, ist dass als "Zeuge" ein POK x, VPI y (Polizeioberkommissar? Verkehrspolizeiinspektion?) aufgeführt ist.

Ich war zu zweit im auto; rechts überholen kann schon sein, von gefährdung habe ich aber nix mitbekommen.

Wie verhält man sich da am besten? Alberto empfiehlt ja immer "keine Aussage"; aber ich will ja auch kein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen. die firma wird nicht unbedingt kooperativ sein, d.h. mich als firmenwagenberechtigten nennen.

Danke für Ratschläge

Joe

By NetGhost (193.159.137.146) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 13:45:

"Der grösste Lump im ganzen Land..."

Joseph, ich selbst hatt noch nie das Pech von einem Denunzianten angezeigt zu werden aber ich würde wie folgt vorgehen (wobei ich mich hierbei auf Kommentare bzw. Hinweise von den Anderen verlassen muß denn ich hab das noch nicht ausprobiert):

Erstatte sofort Gegenanzeige wegen schwerer Nötigung (Der Andere hat dich halt ausbremsen wollen etc...) und um dich der Gefahrensituation zu entziehen musstest Du rechts überholen. Dein Zeuge kann das ja bestätigen. Vor Gericht wird so ein Prozess kaum stattfinden denn die Beweislage ist waage. Dann kannst du dem Arsch auf der Gegenseite anbieten die Anzeige zurückzuziehen wenn der das auch tut...

Wie gesat mal schauen was die anderen dazu sagen...

By farendil (217.80.147.93) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 14:40:

@nein, ich würde keine gegenanzeige stellen! begründung:
-der andere hat dich zu erst angezeigt
-anzeige ist also nur ein ablenkungsmanöver
-dein zeuge muß mit dir gut bekannt sein, sonst hätte er nicht im auto mit dir gesessen.
seine aussage ist also eine gefälligkeit dir gegenüber.
-wenn du aber anzeige erstattest, gibst du damit zu, der verantwortl. fahrzeugführer gewesen zu sein!


du mußt - wie auch immer - verhindern, daß die firma deinen namen nennt!
da in der firmal alle mit den pkws fahren, ist jeder mitarbeiter ein potentiell beschuldigter und verweigert deshalb die aussage.

sollte das nicht klappen und die polizei bekommt deinen namen raus:
-keine aussage!!!
-nicht erscheinen, wenn sie dich einladen
-anwalt mit akteneinsicht beauftragen

dort ist dann ersichtlich, ob es eine personenbeschreibung von dir gibt, und wie gut die ist.

das weitere vorgehen hängt dann von dieser tatsache ab - wobei du RICHTIG schwierigkeiten bekommst, wenn du identifiziert wirst!!


ps: der polizist steht schon als zeuge da, wenn er nur die anzeige aufgenommen hat.

By NetGhost (193.159.51.100) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 15:21:

@farendil

1. Was ist wenn J. auf der Fahrt in den Urlaub bzw. ins Ausland war und sich - um später Anzeige zu erstatten - die Daten aufgeschrieben hat.

2. Der Zeuge muß nicht bekannt sein, es kann ja sein das der einen Kunden seiner Firma irgendwo hin gefahren hat. Gerade bei einem Firmenwagen ist die Chance doch sehr groß das man mal jemanden mitnehmen muss der einem nicht bekannt ist.

Ich gehe mal davon aus das er identifiziert wird und habe deshalb diesen Vorschlag gemacht. Was glaubst du wie der Rechtsüberholte aus allen Wolken fällt wenn plötzlich eine Gegenanzeige ins Haus flattert....

By Goose (62.180.186.113) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 16:00:

@farendil:der polizist steht, wenn er den Vorfall nicht beobachtet hat, lediglich als Anzeigenerstatter in der Anzeige. Als Zeuge steht man nur drin, wenn man den Vorfall auch beobachtet hat. So ist es z.B. möglich, daß Joseph einen Polizisten in der Freizeit rechts überholt hat.

Gruß
Goose

By farendil (217.80.147.93) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 17:00:

@netgohst:
1.in der praxis ist es immer so, daß eine längere wartezeit mit der anzeige raum für spekulationen gibt.
wird die anzeige erst nach kenntnis von den ermittlungen gegen einen erstattet, ist für staatsanwalt und richter "die sache eigentlich immer klar".

2. o.k. bei firmenwagen möglich, allerdings wird der zeuge zu seiner (eventuellene) beziehung zu den anderen prozessbeteiligten (zeuge + angekalgter) immer eingehender befragt.


Ich gehe mal davon aus das er identifiziert wird und habe deshalb diesen Vorschlag gemacht. Was glaubst du wie der Rechtsüberholte aus allen Wolken fällt wenn plötzlich eine Gegenanzeige ins Haus flattert....
vergiß es!
eventuell wird dem das gar nicht mitgeteilt und selbst wenn, dann macht dieser nur seine anzeige zum gegenstand der aussage.
die kunst ist nicht die, den "zeugen" zu verwirren, sondern den richter.
und dieser hat das "spielchen" gegenanzeige mindestens ein mal am tag!
da fällt niemand aus den wolken - es ist normalität und wird nicht beachtet!!!


wie auch immer: wenn joseph identifiziert wird (z.b. aus einer reihe von auf die personenbeschreibung des zeugen passenden lichtbildern, ist er "dran"!
das muß - wie auch immer - vermieden werden.


@goose: es ist natürlich möglich, daß der anzeigenerstatter ein polizist war.
da aber dort steht "ein zeuge" und nicht "der zeuge" gehe ich davon aus.

ansonsten kann ich nur wiederholen, daß - zumindest teilweise - der polizist, welcher die anzeige aufgenommen hat und/oder den tatort noch mal besichtigt/fotografiert hat, als zeuge erscheint, auch wenn er mit der ganzen sache nix zu tun hat.

By Goose (62.180.186.25) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 22:06:

@farendil: selbstverständlich wird der Polizeibeamte, welcher vor Ort ist, dort evtl. Beweismaterial sammelt oder auch den Sachverhalt vor Ort aufnimmt, als Zeuge erscheinen.
In dem oben von Joseph geschilderten Sachverhalt ist es jedoch absolut unwahrscheinlich, daß ein Streifenwagen vor Ort war um evtl sogar Lichtbilder zu fertigen. Das ist ein typischer "ich habe im Lauf der Woche was erlebt und gehe am Sonntag zur Polizei und erstatte Anzeige"-Sachverhalt.
Ich bin nun schon einige Jahre im Polizeidienst, aber den Einsatz "fahr mal da hin, da wurde einer rechts überholt" habe ich noch nie gehabt.

Gruß
Goose

By Alberto (62.224.97.172) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 22:21:

Hört um Himmels willen auf den farendil!!!!
Ich habe das schon 3 - 4 mal hinter mich bringen müssen - das ist kein Spaziergang!!

farendil hat in allem sooooo recht!

Die Firma muß - wie auch immer - die Aussage verweigern, denn man ist nicht dazu verpflichtet.
Der JosefK. muß seinem Chef klarmachen, daß er vermutlich nur rechts vorbeigefahren ist - ohne Gefährdung... das wären normalerweise 3 Punkte und 100 DM.

Das ganze wird aber zur Strafsache, wenn der Anzeigende daraus - Zeuge hin - Zeuge her - eine Straßenverkehrsgefährdung daraus macht....

Die Aussagen sind immer die gleichen (sehr dramaturgisch).... ich konnte nur noch durch Vollbremsung eine schwersten Unfalle verhindern.
Der andere hat mich voll und völlig überraschend von rechts kommend geschnitten, so daß ich fast nach links auf die Leitplanke geflogen wäre ... usw.

Gegen diese Beschreibung des Rowdy´s 1.Klasse hat man keine Chance. Der Richter wird dies glauben.
Das hieße aber.... Entzug der Fahrerlaubnis bis zu 2 Jahre!!! Und Geldstrafe von 5000 - 15000 DM

Wenn du dann großes Glück hast, wird das verfahren - mit viel Schachern zwischen Staatsanwalt und Rechtsanwalt - gegen eine Buße - in Höhe der Geldstrafe eingestellt.
(Meistens zugunsten eines Resozialisierungs-Vereines, dessen 1. Vorsitzender wer wohl ist?? - natürlich der Richter selbst)

Also, Leute - hier ist alles gefährlich!!

Deshalb - wenn den JosefK. ein Polizist angezeigt hat, wird es sehr schwierig.
Die einzige Chance besteht darin, daß dieser Anzeigende nicht im selben Ort wohnt und deshalb die örtliche Polizei - auf dem Wege der Amtshilfe - den fahrer befragen - und natürlich dabei ermitteln soll.

Da diese Leute aber persönlich keine Emotionen in dem Fall haben, sind sie möglicherweise mit der Standard-Antwort: "Wir machen alle keine Aussage" - zufrieden, denn einen ordentlichen Beweis, mit dem man suchen könnte, nämlich ein Foto - gibt es ja nicht.

Und die Beschreibung eines Fahrers zu nehmen und sich vor eine Firma zu stellen, um zu sehen, wer den darauf passen könnte, das ist eher unwahrscheinlich.

Auf jeden Fall darf man es der Polizei nicht leicht machen und mit dem betroffenen Auto selbst in die Firma fahren!! Das wäre zu blöde!!

Also.... man nehme sich - auf Langzeitmiete für 3 Monate einen Leihwagen - und fahre mit diesem zur Arbeit. - oder mit dem Taxi!!

Die Geschäftsfahrten starte man immer von einer anonymen Tiefgarage - in der Nachbargemeinde aus.
Dort bringt man auch den Wagen wieder hin und fährt mit dem leihwagen nach hause.

So könnte man überleben!!

Ist man als Fahrer identifiziert - bleibt mindestens die Buße zwecks Eionstellung des Verfahrens von etwa 5000 DM mindestens!! hängen, wenn nicht mehr!

Und noch was.... vergeßt das mit der gegenanzeige - dann seid ihr gleich identifiziert, wie farendil schon sagte.

Vorsicht vorsicht vorsicht!!!

By Zecke (217.84.141.52) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 23:55:

@ Joe
Also ich an deiner Stelle würde denjenigen anzeigen wegen verleumdung wenn er keine eindeutigen Beweise für das "Vergehen" hat!

By farendil (217.80.147.93) on Freitag, den 3. August, 2001 - 00:47:

@zecke: na dann mach mal!
diese anzeige ist schneller eingestellt, als du sie erstattet hast!

By Joseph K (62.158.205.236) on Freitag, den 3. August, 2001 - 10:14:

Danke für die vielen comments!

also, ich glaube nicht, dass ich identifiziert wurde. ich war mit einem roadster mit geschlossenem verdeck unterwegs, da ist die identifizierung beim vorbeifahren und vorausfahren nahezu unmöglich.

wie gesagt, rechtsüberholen kann schon "passiert" sein, gefährdung schliesse ich aber aus - war, glaube ich, die sitution, dass 2 km kolonne auf der linken spur war und ich gemächlich (wirklich) rechts vorbei gecruised bin und dann halt vermultich links eingeschert bin. vielleicht wars auch sozialneid, wer weiss...

jetzt wirds wohl so aussehen, dass die firma mich als "firmenwagenberechtigen" (berechtigt, meinen firmenwagen zu fahren, sind übrigends auch meine familienangehörigen...) nennt, das heisst doch, dass sich die pol. direkt an mich wendet, gell?

was gebe ich dann an? nix, oder? gegenanzeige halte ich nicht für hilfreich.

gruss

joe

By LapMan (195.37.62.158) on Freitag, den 3. August, 2001 - 10:30:

Als Beschuldigter keine Aussage machen. Und wenn sowieso die ganze Familie mit dem Ding fahren darf, dann mußt Du gegen die ja auch nix aussagen. D.h. die Polizei muß jetzt würfeln, wer denn an besagtem Tag gefahren ist.

Gegenanzeige halte ich in diesem Falle auch für nicht sehr hilfreich.

By EinBetroffener (216.104.228.154) on Freitag, den 3. August, 2001 - 11:37:

@Joseph K

Warum will Deine Firma Dich denn als "Firmenwagenberechtigen" angeben? Sie ist nicht verpflichtet dazu. Versuch auf jeden Fall, das abzubiegen!

By traffic (149.225.37.96) on Freitag, den 3. August, 2001 - 11:52:

@EinBetroffener: Es gibt Unternehmen, die haben entsprechende Passagen in ihren Reiserichtlinien drinstehen; frag mich nicht, warum. Vielleicht denken sie, sie würden sich damit Ärger vermeiden.

By EinBetroffener (64.124.150.133) on Freitag, den 3. August, 2001 - 12:13:

@traffic

Meinst Du denn, die Behörde weiss von den "Reiserichtlinien" der Firma?

By traffic (149.225.37.96) on Freitag, den 3. August, 2001 - 12:20:

Nein, aber du kennst doch deutsche Sachbearbeiter: die halten sich immer brav an die Richtlinien;-)

By EinBetroffener (64.124.150.139) on Freitag, den 3. August, 2001 - 12:44:

Tja - da ist was dran. Aber gerade deshalb sollte Joseph K darauf einwirken. - Reden kostet nichts, kann aber in diesem Fall sehr entscheidend sein.

By Alberto (62.224.97.105) on Freitag, den 3. August, 2001 - 14:14:

Ich war auch mal Angestellter - und da gabe es einen Fuhrpark-Leiter - der war korrekter als der Staat selber. Leider. Das war immer mein Problem.
Diese Typen kann man nicht mal mit 1000 DM bestechen... ich weiß es.

Das Problem dabei ist, daß dieser Fuhrparksleiter dann den Täterkreis sehr einschränkt - dann gibt es eine Gegenüberstellung - oder noch schlimmer - es werden Fotos von dem "Verfügungsberechtigten" gemacht - die dann dem zeugen vorgelegt - und was passiert? Er erkennt einen natürlich - auch wenn er sich gar nicht sicher ist.

Deshalb - Anwalt beauftragen - Fotos ablehnen....

Max. eine Gegenüberstellung mit noch 5 anderen Personen, die alle ähnlich aussehen - dann wird selbnst ein Polizist zweifeln....

By Greatblackbird (145.253.20.170) on Samstag, den 4. August, 2001 - 12:10:

Ich wurde auch einmal wegen rechtsüberholen mit einem Firmenwagen angezeigt, oder besser gesagt, angezeigt wurde der Fahrer des Firmenwagens :)
Dies hat mir mein Vorgesetzter mitgeteilt und ich habe ihm gesagt, er solle mir das Schreiben geben und ich kümmere mich selbst darum. Das hat er getan und ich habe mich gekümmert: Das Schreiben kam in die Ablage P und gehört habe ich nie wieder was davon.


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