Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By LapMan (141.24.120.110) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 13:53: |
Wieder mal so eine tiefschürfende Frage: Angenommen ich melde mein Auto auf irgendjemand anders an, die KFZ-Versicherung läuft aber auf mich (geht ja) - Wird im Falle eines Geschwindigkeitsverstoßes dann von Seiten der Behörden bei der Versicherung nachgefragt, wer denn Versicherungsnehmer ist falls klar ist, daß der Halter nicht der Fahrer war?
Das wäre dann ja eine echte Bedrohung, wenn man auf Verjährung hin arbeitet...
Kann da jemand genaueres dazu sagen?
ThanX
By farendil (217.0.227.45) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 16:52: |
glaube ich nicht, kann aber nix definitives dazu sagen.
auf jeden fall wird der vers. nehmer nicht bei der zulassungstelle abgspeichert.
By LapMan (149.225.151.107) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 20:13: |
Echt nicht? Man muß doch aber mit der Versicherungskarte zur Zulassungsstelle und damit haben die praktisch alle zugehörigen Daten... Würde mich echt wundern.
By farendil (217.0.227.45) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 20:24: |
@lapman:steht da der versicherungsnehmer oder der halter drauf?
By traffic (62.134.106.5) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 21:01: |
Der Datenschutz steht dem auch entgegen. Schleißlich hat man dem Staat keine Einwilligung zum Speichern dieser Daten erteilt.
By LapMan (149.225.87.31) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 21:54: |
@farendil: Auf der Versicherungskarte steht die Versicherungsnummer und die Versicherung und ein bißchen Gesülze. Ich dache mir, daß die Zulassungsstelle dann noch Daten von der Versicherung nachgeliefert bekommt (Versicherungsnehmer,...), sobald das Fahrzeug angemeldet ist.
Angenommen man möchte den eigenen Wagen in Zukunft auf jemand anders zulassen aber dennoch auf die eigene Versicherung laufen lassen, dann stellt das also keine Gefahr im Falle einer "Alberto-Verjährung" dar? Ich hätte jetzt mal drauf getippt, daß die verfolgenden Beamten so schlau sind und sich noch mal nach dem Versicherungsnehmer des entsprechenden Fahrzeuges erkundigen, wenn sie merken, daß sie total ins Leere gelaufen sind. Bisher hatte ich da so meine Bedenken... Aber die scheinen ja wohl unbegründet zu sein.
By farendil (217.0.227.45) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 23:16: |
ein teil der doppelkarte (deshalb DOPPELKarte) wird an die versicherung geschickt, als meldung, daß und wann das kFZ zugelassen wurde.
die andere, auf der auf jeden fall die daten der vers. stehen bleibt bei der zulassungsstelle.
was und ob da sonst noch was drauf steht, kann ich nicht 100%ig sagen.
By Alberto (62.224.97.172) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 22:32: |
Nein - da besteht keine Gefahr!
Der Versicherungsnehmer muß niemals identisch mit dem Halter sein - ist bei mir fast immer so, weil ich Firmen - Rabatt habe und als versicherungsnehmer eine meiner Firmen fungiert, wogegen die Autos verschieden zugelassen sind.
Ich kann Euch auch beruhigen...
die Doppelkarte ist lediglich die Bestätigung, daß das neu zugelassene Fahrzeug ab diesem Tage mindestens "haftpflichtversichert" ist.
Und das gilt so lange, bis eine Versicherung diese "vorläufige Deckungszusage" schriftlich widerruft (z.B. - wenn der VN seine Rechnung ewig nicht bezahlt)
Erst dann - interessiert sich wieder die Zulassungsstelle für dieses Fahrzeug und verständigt notfalls die Polizei, um das - dann nicht mehr versicherte Fahrzeug - stillegen zu lassen (Zwangsentstempelung).
Zur Fahndung taugen diese Daten jedoch nicht - denn, man weiß ja immer noch nicht, wer denn überhaupt gefahren ist.
Hier geht nur: Foto oder sehr gute Zeugenaussage (Beschreibung und später: Wiedererkennung des Fahrers) ok?
By LapMan (195.37.62.158) on Freitag, den 3. August, 2001 - 10:24: |
Na denn ist ja alles geritzt... :-)
Danke.
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