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Polizeitext Hilfe WAS NUN? Nachschulung und Probezeit hab ich schon

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Polizeitext Hilfe WAS NUN? Nachschulung und Probezeit hab ich schon
By Bienkowski (212.12.58.92) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 18:50:

Um ihnen eine Polizeiliche Ermittlung zu ersparen erhalten sie nun mehr Gelegenheit
innherhalb von 7 Tagen nach erhalt dieses Schreibens anhand des beigefügten Beweis-
fotos die Verantwortliche Person zu benennen.

Sollten Sie dieser Bitte erneut nicht nachkommen wird vorsorglich darauf hingewiesen
als Halter des Kraftfahrzeugs ein Fahrtenbuches auferlegt werden kann.

Falls sich der Führer ihres Fahrzeugs nicht ermitteln lässt. In dem Falle in dem
sie lediglich den Verkehrsverstoss nicht zugegeben haben. Ob der Verkehrsverstoss
nicht zugegeben wird oder ob Sie als Fahrzeugführer nicht in Betracht kommen.


////////////////
Was kann ich machen wenn meinem Opa dieses Schreiben trifft, er der Halter und ich der Führer bin des Fahrzeugs. bin mit 71 km h in ner 50er gefahren , habe Probezeit und schon an einer Nachschulung teilgenommen.

Was passiert mir?

Gruss
Oliver

By Smith (131.188.243.66) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 19:02:

Klingt etwas kryptisch. War das der Anhörungbogen - gleich mit Foto? Was heißt dann "der Bitte ERNEUT" nicht nachkommen? Schildere den Fall mal vollständig!

By traffic (62.134.106.116) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 19:03:

Bitte keine Doppelpostings!
Wenn der Opa einen anderen Wohnsitz hat als Du, gibt er den Verstoß aufgrund des Fotos nun nicht mehr zu, ohne weitere Angaben zu machen. Die Fahrtenbuchdrohung dürfte eine leere sein. Dann müssen sie ins Blaue ermitteln, sodaß du eine gute Chance hast, davonzukommen. Wenn ihr an der selben Anschrift wohnt, tauchen sie anschließend sicher bei ihm auf und warten, ob sie dich antreffen, oder sie identifizieren dich übers Einwohnermeldeamt.

By bienkowski (212.12.58.92) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 19:19:

Ok ;) also nochmal ganz genau.

Er bekam den ersten Bescheid, in dem drinstand der Halter des Fahrzeugs ist mit 74 bei 50 gefahren -3km/h toleranz.

Ich wohne in Lübeck mein Opa in Kassel.
Auf ihn ist das Auto zugelassen ich habs gefahren.

In dem ersten brief hat er gesagt er wars und unterschrieben.

jetzt kam der zweite mit foto.

Wie soll er sich jetzt verhalten?

By traffic (62.134.73.94) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 19:36:

Verstoß nicht zugeben, sonst keine Angaben. Nicht einfach, dich dann herauszufinden;-)

By bienkowski (212.12.58.92) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 19:39:

Also zu schnellgefahren bin ich in Lübeck mit dem Auto des Opas der aber ein KS Nummernschild hat.

Also was soll ich nun machen?

der Zettel incl Foto liegt jetzt bei Opa.

Was soll der da reinschreiben, soll ers nochmal zugeben?

By traffic (62.134.73.94) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 19:44:

Nein, diesmal gibt er es nicht zu und macht sonst keine Angaben, wie ich dir bereits sagte. Er muß ja keine machen, ein Fahrtenbuch bekommt er dann trotzdem nicht. Beim ersten Bogen hatte er sich einfach geirrt.

By Smith (131.188.243.66) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 19:44:

Richtig! Aber nochwas: Die werden dann beim Opa auftauchen und ihn löchern. Bläue dem Opa ein, daß er keine Aussage machen darf. Muß er auch nicht!

Das mit der Nachschulung war wohl in Lübeck; aber Verstoß auch mit dem Auto des Opas? Dann hätten sie eine bessere Chance, Dich zu kriegen. Aber wenn es mit Deinem Auto in Kassel war, dann - wie traffic schon sagte - haben sie wohl kaum eine CHance.

By bienkowski (212.12.58.92) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 19:47:

Und auf was soll ich es herauflaufen lassen?

Geldzahlen oder Verjähren?

Wie leuft das jetzt ab? ich meine was bringt das wenn Opa das jetzt nicht mehr zugibt, es muss ja jemand mit seinem auto gefahren sein.

By traffic (62.134.73.94) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 19:52:

Nun, nach Ablauf von 3 Monaten plus 14 Tage Zustellfrist ist die Sache für dich verjährt, sofern in dieser Zeit keine Ermittlungen gegen dich eingeleitet werden. Wenn alle in Opas Haus und Nachbarschaft, die dich kennen, dichthalten, ist das kein Problem.

By bienkowski (212.12.58.92) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 20:15:

Was passiert wenn mein Opa jetzt meinen Namen nennt? bin in der Probezeit habe schon eine Nachschulung gemacht. Was passiert mir jetzt?
mit 71 bei 50

Gruss
Oliver

By traffic (149.225.34.74) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 11:18:

Wenn er deinen Namen nennt, hast du praktisch verloren, deswegen soll er das auch auf keinen Fall machen!

By bienkowski (194.25.116.133) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 12:36:

Was verloren ? Was passiert denn dann? bin ja über 20 km`/h zuviel gefahren, nachschulung habe ich ja schon gemacht... was würde mir dann passieren? nur eine empfehlung zu einer verkehs. psychologischen Beratung oder was?

By traffic (149.225.35.54) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 13:19:

@farendil: Weißt Du, ob es in diesem Fall bei einer Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung bleibt, oder ob da zu den Punkten und dem Bußgeld noch Sanktionen dazukommen?

By bienkowski (194.25.116.133) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 13:50:

Weis nicht, informiert euch mal,

soviel wie ich weis darf man noch 1 A dielikt und 2 B dilekte machen wenn man ne nachschulung hatte.

keinen plan.

Hab nur panik wenn opa das jetzt zu gibt das ich einen monat den lappen weg bin

By farendil (217.0.227.45) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 16:59:

@traffic: ja es bleibt bei der empehlung!
ABER: wenn noch ein vergehen 2 monate nach rechtskraft des hier thematisierten regelverstoßes dazu kommt (bis zum ende der probezeit) so ist der lappen erst mal endgültig weg!

By nanomator (172.178.155.242) on Freitag, den 3. August, 2001 - 19:49:

@Bienkowski
also ich denke wenn dein opa sagt das du es warst, wird dein lappen nicht nur einen monat weg sein.

soviel ich weiss ist er endgueltig weg und du darfst nach nem virteljahr einen neuen machen wenn du diese psycho beratung bestehst ...

mfg
nanomator

By farendil (217.80.144.139) on Samstag, den 4. August, 2001 - 02:22:

@nanomator: was soll das?
es gibt nur die empfehlung - sonst nix - so steht es im gesetz.
wenn du meinst, etwas anderes zu wissen, dann gib bitte deine quelle an.


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