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Zusammenstoß auf dem Parkplatz, Verkehrsordnungswiedrigkeit falsch bezeichnet?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Zusammenstoß auf dem Parkplatz, Verkehrsordnungswiedrigkeit falsch bezeichnet?
By steffen (217.3.155.82) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 08:22:

Hallo Leute, folgendes Problem:
Auf einem Parkplatz wollte ich ausparken. Ich ließ noch einen Kleintransporter vorbei und fuhr aus der parklücke. Dabei sah ich zu spät, das der Kleintransporter rückwärts fuhr und sich in eine gegenüberliegende Parklücke einordnen wollte. Ich konnte zwar noch bremsen, der Kleintransporter fuhr allerdings noch ein Stück weiter und es kam zur Kollision (nur leichter Schaden). Da beide Autos Firmenwagen sind, wurde die Polizei zur Aufnahme des Unfalles herbeigerufen. Laut Aussage des Polizeibeamten ist keiner von beiden alleine sondern beide gleichermasen Schuld. OK soweit zum Vorfall. Jetzt erhielt ich einen Bußgeldbescheid mit folgendem Text: ´"Beim ausfahren aus Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt." Der Fahrer des kleintransporters erhielt übrigens den gleichen Text, nur mit "einfahren in" anstatt "ausfahren aus".
Meiner Meinung nach ist der genannte Tatbestand falsch. Lohnt es sich dagegen Einspruch einzulegen?
Danke schonmal für alle Antworten.
MfG

By farendil (217.80.147.54) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 09:19:

Es lohnt nicht nur dagegen Einspruch einzulgen, die Darstelung ist extrem wichtig.

das hauptaugenmerk sollte hierbei auf der tatsache des rückwärtsfahrens liegen.
wer rückwärts fährt hat besondere vorsicht walten zu lassen.

aus diesem grunde dürfte die hauptschuld auch bei dem fahrer des kleintransporters zu suchen sein.

By steffen (217.3.155.3) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 09:34:

Noch als Nachtrag, ich bin ebenfalls rückwärts gefahren. Schuld sind nach meiner Meinung wir beide, da wir im gleichen Moment in den falschen Rückspiegel gesehen haben. Sonst währe ja nichts passiert. Was mich nur am meisten stört ist, das wir beide ein stehendes Fahrzeug beschädigt haben sollen. Für das, was passiert ist, gibt es warscheinlich keinen genauen Paragrafen. Nur wenn nicht, dann kann mir auch kein Bußgeld auferlegt werden. Oder sehe ich das falsch?

By Goose (62.180.185.168) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 09:59:

Beim Aus- und Einparken ein stehendes Fahrzeug zu beschädigten, kostet normalerweise 40.-- DM, fehler beim Rückwärtsfahren gibt eine Anzeige und Punkte. Hast du eine Zahlkarte nicht gezahlt ??

Gruß
Goose

By steffen (217.3.153.206) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 10:12:

Ich habe den Vorfall durch eine schriftliche Anhörung geschildert. Daraufhin habe ich dann das Verwarnungsgeldangebot von 40,-DM bekommen und einfach ignoriert. Währe nicht das erste Mal gewesen, das die Verjährung schneller ist wie die Beamten. Na ja, hat diesmal nicht geklappt und nun kam der Bußgeldbescheid. Also +36,-DM Gebühren etc..
Wie schon gesagt, es geht auch nicht ums Geld, sondern nur um den falsch ausgewiesenen Tatbestand. Noch mal ganz kurz, ich soll ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben. Dem Führer des anderen Fahrzeuges wir vorgeworfen, mein parkendes Fahrzeug beschädigt zu haben. Das kann doch so nicht sein.

By Steffen (62.156.37.186) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 10:26:

Stellt sich nur die Frage, ob die 40 bzw. 76 DM
einen Rechtsstreit wert sind?!

By steffen01 (217.3.155.56) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 11:04:

JA! Nichts dagegen, das bestimmte Strafen festgelegt sind und auch vollstreckt werden (ich hab auch schon genug Strafzettel bezahlt). Aber nur um eine Strafe zu verhängen, rechtfertigt nicht einfach jemanden einen falschen Tatbestand anzuhängen.

PS, ich nenne mich jetzt Steffen01, sonst kommen ja alle durcheinander, die evtl. hier nachlesen.

By Goose (62.180.1.238) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 11:15:

Bei einem geringen Sachschaden mache ich aus einem rückwärtsfahren auch mal ein Ausparken, da ich hier das Bußgeld als zu hoch empfinde. Nun, wenn Du die 40.--DM nicht zahlst, und die Sache kommt vor Gericht, ist davon auszugehen, daß der Richter die das Bußgeld aufbrummt.

Gruß
Goose

By steffen01 (217.3.174.60) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 11:38:

Verstehe ich das jetzt richtig, das wenn ich jetzt Einspruch wegen falscher Bezeichnung der Ordnungswiedrigkeit einlege es passieren kann, das ich dann eine höhere Geldstrafe zahlen muß, wenn der Richter dann entscheidet, das es ein Fehler beim Rückwärtsfahren ist? Kann das überhaupt gemacht werden, das ein Bußgeldbescheid mit den genannten 40,-DM dann aufgehoben und ein Bußgeldbescheid von xx,-DM erlassen wird?

By traffic (217.48.44.2) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 13:10:

@steffen01: Sieht so aus. Es scheint wohl am besten, das Bußgeld und die Gebühren jetzt zu zahlen, vor allem, da du ja schon eine Aussage gemacht hast, und diese zu deinen Gunsten interpretiert wurde.

By steffen01 (217.3.152.147) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 13:21:

Gut, es geht mir ja auch nicht ums Geld, sondern ums Prinzip. Was im Bußgeldbescheid drin steht, ist und bleibt falsch. Wenn ich allerdings keine Change habe, dann werde ich das geld lieber bezahlen.
Danke nochmal für alle Antworten.

By Goose (62.180.1.206) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 13:32:

Ja, dann komm dem Prinzip nach, melde dich freiwillig und zahl mehr.

Jung, sei doch froh, daß die Polizei hier zu deinen Gunsten den Bußgeldkatalog etwas großzügig ausgelegt hat.

Gruß
Goose

By steffen01 (217.3.155.133) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 14:56:

@Goose
Falls das wirklich so ist, habe ich ja auch kein Problem damit. Nur ohne das Forum würde ich das ja nicht wissen.

By farendil (217.80.147.54) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 14:56:

@goose: genau!
ich war auch davon ausgegangen, daß steffen01 ein bußgeld (inkl. punkte) bekommen soll.
nach seiner schilderung kommt er mit 40,- günstig weg!

By steffen01 (217.3.152.108) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 15:08:

OK, ich gebe mich geschlagen. Wenn ich 300,-DM überweise und drei Punkte nachfordere, meint ihr das das reicht?

By Goose (62.180.145.152) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 15:26:

@steffen01:300.-- wrden es nicht sein, ich glaube, um die 120.-- + 36.--, hab den Katalog aber nicht zur Hand.

Das ist der Grund, warum ich sowas eigendlich ungerne mache. Da will man dem Bürger entgegenkommen, legt die ganze Geschichte ein bischen großzügiger aus, und was passiert- die Zahlkarte kommt zurück, ich schreib eine OWi, mein Chef fragt mich, wenn sowas mehrfach vorkommt, irgendwann nach dem Unfallhergang, ich erzähl ihm die Geschichte, er schüttelt den Kopf und hält mir eine "Ermessens-Predigt". Und was lernt man dann daraus ? Dem nächsten schreib ich eine Anzeige, weil Chef's zweite Predigt lästig werden könnte.

Gruß
Goose

By steffen01 (217.3.173.173) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 07:25:

Ja, man muß aber erst mal darüber Bescheid wissen. Die 40,-DM Verwarnungsgeld hat uns der Polizeibeamte auch gleich angeboten. Als Ottonormalverbraucher weiß man ja nun auch nicht, ob dies gerechtfertigt ist oder nicht. Deshalb habe ich ja auch die Frage gestellt. Dank eurer Hilfe bin ich nun etwas schlauer. Das Geld werde ich natürlich anstandslos überweisen.
Nur das nächste Mal werde ich bei einem solchen Bagatellschaden möglichst davon absehen den Unfall polizeilich aufnehmen zu lassen (es sei denn, ich bin mir sicher absolut unschuldig zu sein). Das bringt sowieso nichts, da sich die Versicherungen ja dann sowieso streiten, wer nun zahlen muß. Als Beispiel:
Ich mußte vor ca. 0,5 Jahren beim linksabbiegen aufgrund eines Fußgängers bremsen. Das Auto hinter mir hat das nicht gemerkt und fuhr auf mich auf. Polizei war da und hat zweifelsfrei die Schuld des anderen PKW-Fahrers festgestellt. Aber was glaubt ihr, was die Versicherung dann für ein Zinnober gemacht hat um nichts zahlen zu müssen. Was im Polizeibericht stand, hat die überhaupt nicht interessiert. In Thüringen soll ja auch laut Auskunft des Polizeibeamten die Möglichkeit entfallen, bei leichten Schäden die Polizei kommen zu lassen.
Ok, Danke nochmal für eure Auskünfte.
MfG
Steffen

By polizist (193.196.186.253) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 09:53:

@steffen01: Es wird das klügste sein, den Betrag zu überweisen. Die Gründe dafür hat Goose ja schon ausführlich erläutert. Rückwärtsfahren kostet im günstigsten Fall 75 DM und im Normalfall 120 DM + Gebühren.
Noch günstiger als mit 40 DM kannst du bei einem Unfall nur mit einer mündlichen Verwarnung wegkommen.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Steffen (193.159.97.24) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 10:42:

@steffen01
andererseits... wenn du das Verfahren wegen
Ausparken lang genug rausziehst (>3 Monate) bevor
du deinen anderen Tatbestand (Rückwärtsfahren)
zugibst...
Sie dürfen dann nicht einfach sagen, o.k. dann
lassen wir das Ausparken fallen und nehmen
stattdessen Rückwärtsfahren!
Du kannst also durchaus ohne Strafe rauskommen.
Nur wie gesagt... ob sich das bei DM 40 lohnt?!

By steffen01 (217.3.152.141) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 14:04:

Lohnt sich nicht! Ich wiederrufe meine obige Aussage. Jetzt bin ich ja etwas schlauer als vorher. Die Strafe habe ich auch schon bezahlt.

By Goose (62.180.186.208) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 07:51:

@steffen01: ist auch besser so

@steffen: zahlt er nicht, kommt es zur Gerichtsverhandlung, und Richter sind nicht zwingend an den Bußgeldkatalog gebunden

Gruß
Goose

By farendil (217.0.227.45) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 09:12:

@goose: zahlt er nicht, kommt es zur Gerichtsverhandlung, und Richter sind nicht zwingend an den Bußgeldkatalog gebunden

was erzählst du denn für einen quatsch?

der richter kann eine entscheidung in seinem ermessen treffen.
dazu gehört, daß er die sache ganz konkret nach ihren merkmalen bewertet.

er kann also nicht nur nach der finanziellen lage des betroffenen den betrag erhöhen oder verringern, er kann auch die strafe verringern, wenn der verstoß nur eine leicht pflichtverletzung darstellte oder denselben erhöhen, wenn es im vergleich zum "normalverstoß" eine schwere regelwidrigkeit darstellte.

ebenso kann er auch ein fahrverbot fallenlassen, wenn der fahrzeugführer nicht grob flichtwidrig gehandelt hat (also z.b. nachts auf leerer ausfallstraße) oder aber auch ein solches verhängen, auch denn dieses als regelsatz nicht vorgesehen ist.

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 11:00:

Ähem, Farendil, schreibst Du da nicht etwas ausführlicher genau das, was Du bei goose als "Quatsch" abtust??

BTW: Warum immer gleich diese aggressive Ausdrucksweise? goose gehört doch wohl zu den Forumsteilnehmern, die sich durch Kompetenz (kein Wunder *g*) auszeichnen. Selbst wenn er sich einmal irren sollte, könnte man das nicht vielleicht etwas freundlicher formulieren (à la "das stimmt leider so nicht" - das ist auch nicht länger!)?

By farendil (217.0.227.45) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 11:32:

@kjk: ähem - bei goose hört es sich so an, als ob es beim richter teurer werden muß (nämlich genau der regelsatz, was in diesem fall punkte bedeutet)

genau das ist aber nicht der fall!

klar muß sich JEDER also auch die bußgelstelle, der den unfall aufnehmende beamte und das gericht an die gesetze halten.
nur die gesetze besagern halt, daß nicht immer einfach nur pauschal der regelsatz angewendet werden muß.

By Goose (62.180.185.198) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 14:59:

@farendil: und korrekt nach den Schilderunges von Steffen1 handelte es sich bei dem Verkehrsunfall um einen Fehler beim Rückwärtsfahren und nicht um einen Fehler beim Ein-/Ausparken (da dieser ausdrücklich die Schädigung eines stehenden Fahrzeuges verlangt). Da ich bereits das eine oder andere Mal als Zeuge im OWi-Verfahren anwesend war und ich mir auch schonmal gerne, wenn meine Zeit das zulässt, das Urteil anhöre, weiß ich aus Erfahrung, daß zumindest in "meinem AG-Bezirk" die Richter sehr empfindlich auf in ihren Augen unbegründete Einsprüche reagieren. In solchen wie von Steffen1 geschildertet Sachverhalten fällt der Hammer höchst selten zu gunsten des Betroffenen.

Gruß
Goose

By farendil (217.0.227.45) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 17:00:

@goose das bestreite ich doch gar nicht!
nur dein fall hörte sich halt so an, als ob IMMER der regelsatz verhängt werden MÜSSTE.

By Goose (62.180.184.181) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 20:47:

@ farendil: dann haben wir augenscheinlich aneinander vorbei geredet, denn wenn du das o.g. nicht bestreitest, sind wir ja einer Meinung. Warum diskutieren wir dann noch drüber ;-)

Gruß
Goose

By farendil (217.0.227.45) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 21:16:

mea culpa, goose und KJK!!!

es tut mir leid, aber ich bin scheinbar zu dumm zum lesen (da werden wohl jetzt die studien bekräftigt, die von einer steigenden analphabetenzahl in den industrieländern ausgehen *g*)

also, ich habe das wort nicht in gooses beitrag und Richter sind nicht zwingend an den Bußgeldkatalog gebunden wohl irgendwie - wie soll ich sagen.... ähhhh: ignoriert??

jedenfalls kam mein posting nur deshalb zustande, daß mir das wort nicht in meiner rezeption von gooses beitrag fehlte!

also: ich bitte nochmals um entschuldigung!

By Goose (62.180.1.74) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 21:56:

Macht ja nichts.
Bin immer froh, wenn wir uns einig sind ;-)

Gruß
Goose

By KJK (194.138.37.41) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 08:47:

Friede, Freude, Eierkuchen! ;-)

By Dagda I (212.64.228.21) on Freitag, den 5. Oktober, 2001 - 15:16:

Wie kann ein stehendes Fahrzeug ein stehendes Fahrzeug beschädigen????????


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