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Verjährung bei Benachrichtigung über ein Aufbau-Seminar?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Verjährung bei Benachrichtigung über ein Aufbau-Seminar?
By Maggie (195.93.64.169) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 10:15:

Mein Freund erhielt vor kurzen eine Benachrichtigung, dass er an einem Aufbauseminar teilnehmen muss. Er hatte zwei Verstöße: Geschwindigkeitsübertretung und Überholen im Überholverbot. Überholen war 23.02.01 und die Benachrichtigung kam 6 Wochen später. Und jetzt erst Ende Juli kam die Aufforderung zum Aufbau-Seminar. Ist es schon verjährt oder gibt es in diesem Fall keine Verjährungsfrist?

By farendil (217.80.147.63) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 10:44:

gibt keine verjährungsfrist dafür und wird auch immer wieder sehr viel später angeordnet.

By Maggie (195.93.64.167) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 12:45:

Danke schön für die Information!!


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