Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Maggie (195.93.64.169) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 10:15: |
Mein Freund erhielt vor kurzen eine Benachrichtigung, dass er an einem Aufbauseminar teilnehmen muss. Er hatte zwei Verstöße: Geschwindigkeitsübertretung und Überholen im Überholverbot. Überholen war 23.02.01 und die Benachrichtigung kam 6 Wochen später. Und jetzt erst Ende Juli kam die Aufforderung zum Aufbau-Seminar. Ist es schon verjährt oder gibt es in diesem Fall keine Verjährungsfrist?
By farendil (217.80.147.63) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 10:44: |
gibt keine verjährungsfrist dafür und wird auch immer wieder sehr viel später angeordnet.
By Maggie (195.93.64.167) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 12:45: |
Danke schön für die Information!!
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