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Abschleppen von "Luxuswagen"

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Abschleppen von "Luxuswagen"
By kitt (62.180.191.158) on Freitag, den 27. Juli, 2001 - 22:07:

Hi, wer hat Erfahrungen: Wissen und Meinungen zu dem Abschleppen von teuren Fahrzeugen der gehobenen und Luxusklasse. Habe mal im Fernsehen gesehen das die wohl nicht alle Fahrzeuge, aus Angst vor Regress, Beschädigungen und sonstigen Ärger von höherer Stelle, abschleppen!?

Stimmt das und trifft das bei allen Parkverstößen zu?? Bei Parken im absoluten Halteverbot an Straßenecken und so kann ich mir das auch vorstellen. Aber was wenn einer sein teuren Wagen an Feuerwehrzufahrten, Ausfahrten, 2 Reihe oder so abstellt??

Wer kann hierzu etwas sagen?

By Multa (195.93.65.188) on Samstag, den 28. Juli, 2001 - 12:53:

Es wird alles abgeschleppt, was abzuschleppen geht. Da machen die keine Ausnahmen. sie sind bloß vorsichtiger mit dem Abschleppen.

By kitt (62.180.146.169) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 17:10:

@Multa: Das glaube ich nicht, da habe ich andere Kenntnisse, aber keine pers. Erfahrungen.

By NetGhost (193.159.137.92) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 19:05:

@Multa

Ganz im Gegenteil! Beim teuren Autos wird schon mal etwas ruppiger gearbeitet (O-Ton: "Der kann sichs ja leisten.."). Bin jetzt seit mehreren Monaten im Rechtsstreit mit unserer Stadt und dem Abschleppunternehmen. Man hat das Auto erst unrechtmäßig abgeschleppt und es dabei noch mit dickem Kratzer versehen der naürlich angeblich schon drin war. Diese Schweine...

By NetGhost (193.159.137.92) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 19:15:

Da fällt mir noch was ein: Vor ein paar Jahren als die (jetzt alte) S-Klasse rauskam und damit ein PKW zum ersten mal mehr 2 Tonnen und mehr wog konnte man den zunächst nicht abschleppen. Ich erinnere mich noch daran als ich einem solchen Abschleppversuch mal beiwohnen durfte. Der Abschlöeppwagen knarrte und ächtzte bis schließlich die Hydraulikpumpe geplatzt ist. Das war irgendwo im Osten Deutschlands wo man früher schon im Parkverbot nach 10min abgeschleppt hat (ist das eigentlich immer noch so?).
Beim Abschleppwagen die Hydraulikpumpe platzen lassen geht mittlerweile nur noch mit dem Hummer. Auf S-Klasse & Co. ist man inzwischen leider eingestellt...

By kitt (62.180.2.222) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 13:40:

@NetGhost: was hast du denn für einen wagen?? Ein guter trick auch, einen wagen mit kratzer im halteverbot abzustellen und auf den abschleppwagen warten :):). Ich finde das gut mit deiner Klage. Hier dürfen sich mittlerweile einfach zu viele idioten alles erlauben...grrrrrrrrrrrrr

By NetGhost (62.157.208.205) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 13:39:

@kitt

Porsche. War vorschriftsgemäß mit Anwohnerparkausweis auf einem Anwohnerparkplatz in einer Einbahnstraße geparkt. Studen später stellt sich dann einer auf die gegenüber liegende Seite wodurch angeblich eine Engstelle entstanden ist. Was macht also der gelangweilte Motorradpolizist der früh am morgen seine Runden dreht? Er lässt das einheimische Auto abschleppen das in der Straße geparkt ist in der es auch zugelassen ist (der Beamte hätte also sehr leicht herausfinden können das ich in der selben Straße wohne). Das andere Fahrzeug (Kleinwagen mit außwärtigem Kennzeichen das ja erst nach mir dort geparkt hat) blieb noch bis zum späten Nachmittag halb im Parkverbot dort stehen. Der Abschleppunternehmer hat dann einen tiefen Kratzer in die Tür gemacht und behapuptet bis heute frech der wär schon drin gewesen. Sowas lasse ich mir nicht bieten. Ich hatte den Fall schon mal im Forum gepostet aber es ist seitdem nicht viel passiert. Die Stadt hat alle Beschwerden und Einsprüche kategorisch abgelehnt, jetzt warte ich auf den Prozess.

By KJK (194.138.37.41) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 15:34:

Wäre es nicht möglich, daß der Kratzer entstanden ist, weil jemand nicht durch die "Engstelle" paßte? Oder gibt's irgendwelche Indizien, daß tatsächlich der Abschlepper der Schuldige war? Jetzt mal unabhängig davon, ob die Vorgehensweise sinnvoll war.

By NetGhost (62.157.208.205) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 15:43:

Der Wagen war mit der rechten Seite, auf der der Kratzer ist zum Bürgersteig hin geparkt (also höchst Gesetzeskonform -> In Deutschland parkt man in Fahrtrichtung). Wo der Kratzer herkommt ist mir eigentlich egal. Fakt ist aber: Der Kratzer war noch nicht drin als ich den Wagen abgestellt habe. Als ich den Wagen vom Hof des Unternehmens abgeholt habe war der Kratzer aber drin. Deshalb muß ich davon ausgehen das der Abschleppfahrer dafür verantwortlich ist. Die besagte Engstelle haben wir außerdem hinterher nachgestellt und sind deutlich über dem Maß für eine "Engstelle nach DIN" herausgekommen. Zum Glück gibts in Deutschland für alles eine Norm ;-), mal abgesehen das mich das eigentlich nicht betrifft da ich ja zuerst dort geparkt habe.

By Banker (145.254.194.203) on Dienstag, den 14. August, 2001 - 22:33:

*Lach* Die sollen mal eine gepanzerte S-Klasse (4Tonnen) versuchen abzuschleppen....

By NetGhost (62.224.127.129) on Dienstag, den 14. August, 2001 - 23:21:

Das geht auch. Mit einem Abschleppwagen für LKW. Nur ob der gerade zur Hand ist...

By Goose (62.180.186.144) on Dienstag, den 14. August, 2001 - 23:36:

@NetGhost: Aus welchem Bundesland kommst du ? In NRW haben wir vor ca. 2 Jahren ein neues Abschleppformular eingeführt, in dem ein PKW von jeder Seite abgebildet ist. Auf diesen Bildern wird nun u.a. der Fahrzeugzustand (neuwertig, gut, mäßig, schlecht, schrottreif) sowie evtl. Beschädigungen eingetragen (B=Beule, K=Kratzer, U=Unfallschaden). Das hat zwar keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird jedoch von den meisten Kollegen recht gewissenhaft ausgefüllt, auch unsere Haken achten darauf (sichert sie ja ab). Sollte es nun ein sehr auffälliger Kratzer an deinem PKW sein, so sollte man sich dann die Frage stellen, warum dieser bei der Übergabe nicht vermerkt wurde.

Gruß
Goose

By NetGhost (62.158.239.217) on Mittwoch, den 15. August, 2001 - 07:58:

@Goose

NRW. Ich kenne das Formular. Ich nehme mal an mit Übergabe meinst du, als ich den Wagen abgeholt habe. Der Kratzer wurde auch darauf eingetragen, aber wer sagt mir denn das dem Abschleppfahrer kein Mißgeschick passiert ist und er den Kratzer nachträglich eingetragen hat damit er "aus dem Schneider ist". Fakt ist nämlich: Als ich den Wagen am späten Nachmittag dort abgestellt habe war noch kein Kratzer drin, dafür gibts sogar Zeugen. Erst als ich den Wagen abgeholt habe war der Kratzer drin. Der Abschleppfahrer bzw. -Unternehmer kann den Kratzer zu jedem beliebigen Zeitpunkt dort eintragen. Für mich ist das also keine Garantie das er es nicht war.

By Goose (62.180.145.120) on Mittwoch, den 15. August, 2001 - 08:20:

@NetGhost: Mit Übergabe meine ich den Zeitpunkt, bei welchem die Polizei das Fahrzeug an den ASD übergibt, also der Moment, wo die Verladetätigkeit beginnt. Wenn wir vom gleichen Formular sprechen, hast du die rosafarbene Durchschrift beim ASD sehen müssen, daß Original befindet sich noch bei der anzeigenerstattenenden Polizeidienststelle. Eine Veränderung durch den ASD, fals er sie vorgenommen haben sollte, wird sich also eindeutig nachvollziehen lassen.

Gruß
Goose

By NetGhost (62.158.239.217) on Mittwoch, den 15. August, 2001 - 10:41:

@Goose

Ah jetzt verstehe ich was du meinst. Gut, das mit dem Kratzer wird sich nachvollziehen lassen. In ersten Instanz geht es mir darum, zu klären ob das Abschleppen überhapt begründet war, denn eine Engstelle haben wir vergeblich nachzustellen versucht etc. Naja, du kennst ja die Geschichte - steht ja alles weiter oben. Den Kratzer lass ich mir schon irgendwie von denen erstatten.
Aber mal was anderes zur Übergabe: Heißt das, das in jedem Fall vor einem Abschleppvorgang ein Polizist am Fahrzeug warten muß?

By Goose (62.180.186.109) on Mittwoch, den 15. August, 2001 - 11:33:

Nur wenn die Polizei das Abschleppen in Auftrag gibt.
I.d.R. stellen wir den Verkehrsverstoß fest (eigene Feststellungen oder wir werden gerufen, weil z.B. jemand eine Garage zuparkt), sollten wir dann der Meinung sein, das Fahrzeug muß hier weg, so warten wir in jedem Fall, bis der ASD da ist. Es kann ja durchaus sein, daß in der Zeit im Nahbereich eine ausreichende Parklücke frei wird, so daß wir das Fahrzeug nur versetzen lassen. Auch kann es ja sein, daß in der Zwischenzeit der Fahrzeugbenutzer kommt.

Gruß
Goose

By polizist (217.4.96.165) on Mittwoch, den 15. August, 2001 - 18:40:

@Goose: Diese Formular würde mich interessieren, da wir so etwas in BW AFAIK nicht haben. kannst du es irgendwie einscannen und rüberschicken?
Mein Dank würde dir ewig nacheilen :-))

E-Mail: crimefighter@gmx.net


Ach ja, du bist nicht etwa Mitglied in einem E-Mail Club für Polizisten, oder?

viele Grüße,

ein Polizist

By Goose (62.180.186.134) on Mittwoch, den 15. August, 2001 - 18:50:

@ Polizist: kann ich gerne machen, ich habe aber den Rest des Monats Urlaub und ich bin nicht so arbeitswütig, daß ich die Teile zu Hause habe. Wenn ich zurück bin, schick ich dir eins.

PS: Bei den CyberCops bin ich nicht, konnte ich mich noch nicht zu durchringen.
Gruß
Goose

By NetGhost (62.158.234.50) on Mittwoch, den 15. August, 2001 - 22:49:

@Goose
Was sagst du eigentlich dazu wie die ganze Aktion abgelaufen ist (siehe meine Postings vom 31. Juli). Ich würde gern mal die Situation aus der Sicht eines Polizisten haben. Ist da alles korrekt abgelaufen? Wonach urteilt ihr wenn es zu einem solchen Zwiespalt kommt, wie in meinem Fall?

By Goose (62.180.186.114) on Mittwoch, den 15. August, 2001 - 23:05:

@NetGhost: Wenn eine Engstelle entstanden ist und diese nur behoben werden kann, indem ein Fahrzeug weggesetzt wird, so nehme ich den, der entgegen § 12 dort steht. Ist das bei beiden der Fall, nehme ich den, der später dort geparkt hat (evtl. warmer Auspuff, Motorhaube, Zeugen, etc.).
Kann ich nicht feststellen, wer länger dort steht, wird der genommen, der unproblematischer abgeschleppt werden kann.
Zunächst versuche ich natürlich in jedem Fall, beide oder einen der Halter zu erreichen (mildestes Mittel).
Warum der Kollege so wie von Dir geschildert gehandelt hat, kann ich dir beim besten Willen nicht sagen.

Gruß
Goose

By Goose (62.180.185.148) on Montag, den 3. September, 2001 - 23:32:

@polizist: Urlaub beendet, hab Dir eine Wegschleppmeldung gemailt.

Gruß
Goose

By Polizist (217.4.96.205) on Dienstag, den 4. September, 2001 - 20:57:

@goose: Yep, ist angekommen. Vielen herzlichen Dank. Hab zwar erst einen kurzen Blick drauf werfen können, schaut aber recht vielversprechend aus. Mit ein paar Modifikationen kann man das sicherlich auch bei uns verwenden.

Also nochmals vielen Dank!!!

viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.80.147.96) on Mittwoch, den 5. September, 2001 - 00:02:

@goose: kann man sowas (natürlich in anonymisierter form) nicht als bsp hier veröffentlichen oder vielleciht auf die homepage stellen?

By Goose (62.180.145.214) on Mittwoch, den 5. September, 2001 - 00:20:

@farendil: grundsätzlich habe ich damit kein Problem, bin aber, was Computer angeht, nicht das, was man einen Experten nennt. Ich Mail dir das Teil mal zu, kannst du ja dann weiter bearbeiten.

Gruß
Goose


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