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Mit Videowagen gemessen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Mit Videowagen gemessen
By MannyF (149.225.53.11) on Freitag, den 27. Juli, 2001 - 17:54:

Ich wurde von einem Videowagen auf der Autobahn mit 39 km/h zuviel gefilmt. Die ganze Sache verhielt sich so: Ich fuhr vom AD auf eine andere BAB. Unmittelbar nach dem Dreieck war eine ca. 800m lange Baustelle mit 60 km/h ausgewiesen. Dannach folgte eine Strecke mit 80 km/h, teilweise auch als Baustelle. Den zivilen Videowagen habe ich erst beim vorbeifahren und der Aufforderung zu Folgen bemerkt. Die nichtuniformierten Beamten fuhren ca. 2 km bis zur nächsten Autobahnausfahrt vor mir her. Dort hielten wir und sie erklärten mir, dass ich zu schnell gefahren sei. Auf den Videobeweis vor Ort habe ich verzichtet und auch keine Aussagen gemacht.
Im Bußgeldbescheid wirft man mir jedoch zur Last, in einem ganz anderen Abschnitt "festgestellt" worden zu sein (nämlich zwischen der Ausfahrt und der darauffolgenden Ausfahrt auf der BAB). Desweiteren wurde mir wegen §17 OWiG das Busgeld auf 195,- DM erhöht.
Kann ich gegen diesen Bußgeldbescheid erfolgreich Einspruch einlegen? Reicht die Strecke zur Messung überhaupt aus?

By Greatblackbird (145.253.20.170) on Samstag, den 28. Juli, 2001 - 12:30:

Lege gegen den Bescheid auf jeden Fall erstmal Einspruch ein. Du solltest erstmal schreiben, daß Du dich noch zur Sache äußern möchtest, vorab aber erstmal Einsicht in denjenigen Teil der Aufzeichnung haben möchtest, der Deinen Verstoß betrifft. Dazu schickst Du eine VHS-Leerkassette mit zur Bußgeldstelle. Es besteht zwar keine Verpflichtung, daß Dir eine Kopie zugeschickt wird, es wird aber doch manchmal gemacht. Das solltest Du auch noch ohne Anwalt hinbekommen. Schau Dir das Video an und vergleiche es mit den Vorwürfen im Bußgeldbescheid.

Der §17 OWIG hat 4 Absätze. Auf welchen wird im BG Bezug genommen? Hast Du vielleicht schon Voreintragungen im Verkerhszentralregister wegen Geschwindigkeitsübertretungen? Eine Meßstrecke von 800 m ist ausreichend. Es muß eine Toleranz von 5% bei Geschwindigkeiten über 100 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen werden.

By MannyF (149.225.58.22) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 11:10:

@Greatblackbird:

Vielen Dank für eine erste Antwort. Das mit der Videoanforderung will ich auf jeden Fall so machen. Die werfen mir ja im Busgeldbescheid einen ganz anderen "Tatort" vor. Mal sehen, was ich drauf sehe. Wenn die Behörde mir die Herausgabe des Videos verweigert, dann muss ich wohl einen Anwalt einschalten, oder?

By Greatblackbird (145.253.20.162) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 13:10:

Nicht unbedingt. Du kannst das Video auch bei der Behörde oder bei der Polizei ansehen. Dort muß es Dir gezeigt werden und es muß Dir auch Einsicht in die Ermittlungsakte gewährt werden. Diese Aktionen sind über einen Anwalt natürlich wesentlich bequemer durchzuführen.

Ist die Sache mit der Bußgelderhöhung inzwischen geklärt?

By MannyF (149.225.54.131) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 13:49:

@Greatblackbird:

Die nehmen im §17 OWiG auf keinen Absatz bezug. Schreiben aber, aufgrund von Voreintragungen. (Dann sind wohl meine 3 Punkte noch nicht gelöscht gewesen) Und das Fahrverbot wird an §2 Abs. 2 BKatV in Verbindung mit § 25 Abs. 1 StVG angeordnet.

Da haben die mir deswegen also die Strafe für Innerorts aufgebrummt. Denn sonst wäre ich ja ohne Fahrverbot weggekommen (waren ja 39 km/h zu viel auf der Autobahn).

By Greatblackbird (145.253.20.162) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 16:29:

Das Fahrverbot wurde nicht wegen eines Verstoßes innerorts angeordnet, sondern weil Du zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 km/h erwischt wurdest. Die Bußgelderhöhung beruht dann in der Tat auf der Voreintragung.

By MannyF (149.225.54.109) on Freitag, den 17. August, 2001 - 10:25:

@Greatblackbird
und alle anderen!

Die haben mir das Video nicht zugeschickt, ich konnte es mir aber auf der Dienststelle ansehen. Darauf sieht man, wie ich in einer Baustelle, die auf 80km/h begrenzt ist mit ca. 109 km/h fahre. Dann kommt ein Schild, auf dem 60 steht. Die Begrenzung auf 60 dauert genauso lang, wie eine Brücke im Baustellenbereich ist (ca. 80 - 100m). Auf der Brücke war auch nichts los zu dem Zeitpunkt (Sonntag früh), so daß ich auch niemanden gefährdet habe. Dannach war wieder 80 angesagt.
Im Bußgeldbescheid wirft man mir dieses kurze Stück 60 zur Last. Jetzt will ich meinen Einspruch aufrecht erhalten und wenigstens eine Strafminderung erreichen. Was meint ihr?

By Andreas (160.58.8.75) on Montag, den 20. August, 2001 - 21:56:

Hallo,

schade, daß Du das Video nicht hast. Ich hatte meins damals bekommen.
Soweit ich weiß, muß für eine verläßliche Aussage über die übertretene Geschwindigket die hinterhergefahrene Strecke 600 m lang sein. Ein Gericht in Bayern hat auch schon mal 500m akzeptiert als äußerstes Minimum. Je nachdem, wo auf dem Video die MEssung beginnt, kann man darüber was machen.

Tip: Anwalt nehmen, das artet sonst aus.

Folgende Punkte solltest Du überprüfen:
1. Stimmen die Angaben im Bußgeldbescheid: Zurückgelegte Strecke, gemessene Zeit und errechnte Durchschnittstegeschwindigkeit ? Bei mir war durch einen Rundungsfehler die Geschwindigkeit zu hoch angegeben ;-)
2. Klassisch: Verjährung
3. Ansatzpunkt 100m Tempo 60, darüber könnte man was versuchen.

Gruß,
Andreas

By Greatblackbird (213.7.145.119) on Montag, den 20. August, 2001 - 22:26:

Da stimme ich Andreas zu. Der Ansatzpunkt wären die 60 km/h. Ein neues Geschwindigkeitsschild hebt die ursprüngliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf, genauso wie eine Straßeneinmündung oder Autobahnauffahrt. Die Messung wird dadurch ebenfalls unterbrochen. Hätte man den Meßvorgang neu gestartet, wäre die Strecke für die 60 km/h mit 100m auf jeden Fall zu kurz gewesen.

By traffic (149.225.37.121) on Montag, den 20. August, 2001 - 22:34:

@Greatblackbird: Eine Einmündung hebt das Limit in diesem Fall nicht auf, denn auf dem Video ist ja zu erkennen, daß der Autofahrer nicht von der Querstraße aus in das Limit hineingefahren ist. Laut StVO wird ein Limit nur durch ein neues Limit oder durch explizite Aufhebung beendet.

By Greatblackbird (213.7.145.119) on Montag, den 20. August, 2001 - 22:42:

@traffic
Das ist so nicht ganz korrekt. In der STVO gibt es zwar keine eindeutige Definition, aber da ich kürzlich auch wegen einer Videomessung vor Gericht verhandelt mußte, kann ich sagen, daß sehr genau auf Straßeneinmündungen während der Aufzeichnung geschaut wurde, da diese laut des Gerichtes die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben hätten und die Messung dann ungültig gewesen wäre. Es ist also unabhängig, ob man von der Querstraße einbiegt oder gerade an ihr vorbeifährt. Das gilt übrigens auf Landstraßen auch für gegenüberliegende Straßeneunmündungen!

By traffic (149.225.92.9) on Montag, den 20. August, 2001 - 23:10:

@greatblackbird: Interessant. Der StVO-Text gibt dazu eigentlich gar keinen Interpretationsspielraum. Nur in der Fahrschule wurde es genau so vermittelt. Hat der Richter die automatische Aufhebung des Limits an Einmündungen irgendwie (durch Verweis auf Urteile, gängige Praxis, ...) begründet?

By Greatblackbird (213.7.145.119) on Montag, den 20. August, 2001 - 23:39:

Nein, leider nicht. Durch die "Routineabhandlung" war darauf zu schließen, daß dies die gängige Praxis ist, bei Einmündungen so zu handeln. Selbst der Anwalt kannte diese Regelung schon ewig und hatte auch schon häufig in anderen Fällen Erfolg damit, zumindest Strafmilderung zu erreichen.

By Andreas (213.6.46.189) on Montag, den 20. August, 2001 - 23:53:

Ich kenne das aber auch nur so:
Tempolimits gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.

Aber zum Thema Fahrschule fällt mir was ein, das könnte vielleicht auch noch helfen:

Ich hab mal bei einem Kollegen im Fahrschulbuch geblättert und da stand mal was davon, das ein Tempolimit für eine Baustelle implizit mit dem Ende der Baustelle aufgehoben ist. Hier war glaube ich die Rede von so temporären Baustellen.

Damit könnte man natürlich auch was versuchen und sagen: Die Baustelle war sichtbar zu Ende, und damit auch das vrübergehende Tempolimit.

Leider gibts auch dazu keinen Gesetzestext.
Hat einer von euch dazu mal irgendwo ein Urteil gesehen ?

Von der Logik her klingt es sinnvoll. Wenn so eine temporäre Baustelle aus Versehen das Tempo-Limit-Ende-Schild vergißt, würde es ja bis in alle Ewigkeit (oder bis zur nächsten Einmündung) gelten.

A.

By farendil (217.80.147.78) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 00:35:

@andreas: ist eine geschwindigkeitsbegrenzung mit einem gefahrenzeichen (dreieckig, z.b. baustelle) verbunden und diese gefahrenstelle eindeutig passiert, so gilt diese beschränkung als aufgehoben.

By KJK (194.138.37.41) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 08:09:

Zum Thema "Aufhebung von Geschwindigkeitsbeschränkungen": Gestern bin ich auf der A3 auch an einer LKW-Kontrolle vorbeigekommen. Die PKWs wurden auf 100 limitiert, LKWs auf 60. Nach dem Kontroll-Parkplatz wurden dann die 60 aufgehoben, die 100 nicht...

By MannyF (149.225.88.246) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 09:07:

Hallo, hier ist ja richtig "Schwung" reingekommen.

@Andreas: Ich will auch so argumentieren, wie du das weiter oben schon geschrieben hattest. Ich weiß nicht, ob ich um eine Strafe herumkomme, aber wenn ich denen 20 km/h aus den Rippen leiern kann, dann ist mir damit auch schon sehr geholfen.

Zu den Schildern kann ich sagen: Die Baustelle war als solche ausgewiesen, mit dem üblichen Schildern (100 -> 80). Als ich an dem Videowagen vorbeifuhr, galten noch die 80. Ca. 300m später kam die Brücke, die durch ein Schild auf 60 begrenzt war und unmittelbar nach der Brücke wieder aufgehoben wurde mit den durchgestrichenen 60. Man erkennt auf dem Video auch, daß die ca. 500 m nach der Brücke an mir vorbeigefahren sind und mich angehalten haben.

Nachdem ich mir meinen Bußgeldbescheid nochmal ansehe, stelle ich fest, daß man keine Angaben zur Meßtoleranz (wie hoch die Toleranz ist) gemacht wurden. Auch steht die zurückgelegte Strecke nicht drin. Ich weiß nicht, ob das da rein muß?

By Greatblackbird (213.7.143.229) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 18:22:

Nein, die zurückgelegte Strecke muß nicht drinstehen, die geht aus der Aufzeichnung hervor. Irgendwo müßte stehen, wieviel die gemessene Geschwindigkeit abzüglich der Toleranz beträgt. Bei Messungen mit Videoaufzeichnung gelten i.a. 5% bei Geschwindigkeiten über 100 km/h und 5 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h, abgezogen von der gemessenen Geschwindigkeit.

Du schreibst, daß Du laut Video mit ca. 109 km/h gefahren bist. Ist das auch die vorgeworfene Geschwindigkeit?

By MannyF (149.225.151.189) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 19:39:

@Greatblackbird: Also die Toleranz steht nicht drin und die Meßmethode ist auch nicht vermerkt. Ich habe da ein Urteil zu gefunden: OLG Hamm vom 25.02.1999 2Ss OWi 105/99. Die festgestellte Geschwindigkeit beträgt 105 km/h.

By Greatblackbird (213.6.143.243) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 21:47:

Von der festgestellten Geschwindigkeit ist die Toleranz schon abgezogen. Ausgehend von 5% müßtest Du mit 111 km/h gemessen worden sein. Die Meßmethode muß nicht unbedingt vermerkt sein. Wohl aber die Beweismittel. Das wäre das Videoband und die Meßbeamten als Zeugen. Aber wie gesagt, vorwerfen kann man Dir dann eigentlich nur eine Übertretung 25 km/h. Das wären "nur" Bußgeld und Punkte.
Was steht denn in dem Urteil?

By Andreas (213.6.173.157) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 21:51:

Was steht denn im Bußgeldbescheid unter dem Thema "Beweismittel" ?
Im allgemeinen ist da zumindest mal die Meßmethode erwähnt.
War bei der Aufzeichnung die du gesehen hast, unten im Bild so ein weißer Balken ? Da steht links die hinterher gefahrene Strecke.
Bei mir war das ein provida System. Man konnte genau sehen, wann die die Messung gestartet haben.

Der Zeitpunkt, wann die Dich überholen ist unerheblich. Die messen über eine Strecke eine Fahrzeit und daraus errechnet das System die Durchschnittsgeschwindigkeit. Davon geht dann die Toleranz runter.

Es gilt auch noch folgendes zu überprüfen:
-Der Abstand sollte die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit entsprechen und während der Messung nicht zu stark schwanken.

Gruß,
A.

By Andreas (213.6.173.157) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 21:52:

@GretBlackbird

Ich hab häufiger gelesen, das auch 8% Toleranz verwendet werden. Weißt Du ob das von der Situation, oder vom Meßverfahren abhängt ?

Gruß,
A.

By Greatblackbird (213.6.143.243) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 21:59:

@Andreas
Das hängt von der Situation ab. Wenn der Abstand stark schwankt, kann schonmal eine höhere Toleranz abgezogen werden. I.d.R. sind es aber 5 km/h bzw. 5%. Wenn einfach nur nachgefahren wird, ohne geeichte Meßgeräte und Aufzeichnung, sind sogar Toleranzen von 25% und mehr abzuziehen.

Die Meßmethode kann im BG auch allgemein angegeben sein. Z.B. "Messung mit einem Geschwindigkeitsmeßgerät".

By farendil (217.80.147.101) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 23:17:

@gb: was abgezogen wird, ist je nach gerichtsbezirk unterschiedlich...

das mit den 5 %/kmh erscheint mir sehr wenig...

man schaue sich allein die abweichungen eines geeichten tachos an....

By MannyF (149.225.161.218) on Mittwoch, den 22. August, 2001 - 18:11:

Ja, leider haben die mir das Video nicht gegeben. So kann ich nicht mehr genau sagen, was da wo stand.

Unter Beweismittel steht: Foto/Video, Meßprotokoll ..., Eichschein ... , Nachtrag ..., Datum letzte Eichung ... , Zeugnis ...

Die Toleranzwerte hängen meines Wissens auch von den Sichtverhältnissen (nei Nachfahren ohne Messung) ab. Aber ich glaube, dass die Toleranz auch mit Messung ca. 10% beträgt. Die Abstände zwischen den Fahrzeugen sind ja nie 100% gleich und das Verfahren ist ja keine Momentaufnahme, wie bei einem Foto.

By Greatblackbird (213.7.142.225) on Mittwoch, den 22. August, 2001 - 19:02:

@farendil
Beim ProViDa-System mit Geschwindigkeitsmeßcomputer PD-RS1245, der ja meistens verwendet wird, ist nach Herstellerangaben bzw. technischen Daten eine Toleranz von 5% bzw. 5 km/h abzuziehen. Sicherlich kann Fallbezogen eine höhere Toleranz in Betracht kommen. Das würde aber letztendlich ein Richter bei Begutachtung des Videos entscheiden.

@MannyF
Hatten die in der Baustelle aufgestellten Schilder vielleicht noch die Bezeichnung "km" hinter der Geschwindigkeitsangabe?

By MannyF (149.225.55.31) on Mittwoch, den 22. August, 2001 - 19:25:

@Greatblackbird: Die Schilder waren ohne km Zusatz. Ich habe auch gelesen, daß das teilweise als nicht relevant angesehen wird.

By Greatblackbird (213.6.151.189) on Mittwoch, den 22. August, 2001 - 19:59:

schade :(

By Peterl (213.70.104.34) on Donnerstag, den 23. August, 2001 - 12:28:

@ Greatblackbird & alle:
Apropos Toleranzen ("25% und mehr"): Demnach könnten mir die grünen Männchen auch nichts, selbst wenn sie mir ewig hinterherfahren und ich weiterhin schön brav meine 135-140 auf einer bundesstrasse (bei normalen 100) fahre (und die natürlich keine Mess-System an Board haben)?

By alfa (195.124.135.6) on Donnerstag, den 23. August, 2001 - 16:01:

Dann sollten die aber keinen geeichten Tacho haben, sónst hast du Pech.

By Andreas (160.58.8.75) on Dienstag, den 4. September, 2001 - 19:22:

@farendil
Woher hast Du das mit dem dreieckigem Schild und dem passieren der Baustelle ? War das nur von Dir, oder gibts da zu eine Rechtsprechung / Urteil ?
Zitat:
"@andreas: ist eine geschwindigkeitsbegrenzung mit einem gefahrenzeichen (dreieckig, z.b. baustelle) verbunden und diese gefahrenstelle eindeutig passiert, so gilt diese beschränkung als aufgehoben. "

By farendil (217.80.147.96) on Dienstag, den 4. September, 2001 - 23:52:

@andreas: ein dreieckiges schild ist ein gefahrenzeichen. ist diese angezeigte gefahr vorüber, so gilt das limit als aufgehoben.

woher ich das genau hab, weiß ich nicht mehr. müsste ich im zweifelsfall mal suchen.

By klausk (217.5.100.6) on Mittwoch, den 5. September, 2001 - 17:52:

Hallo Andreas und farendil,
StVO $42 Abs. 7: "Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zuammen mit einem Gefahrenzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nichgt mehr besteht. ..."

Grüße
Klaus

By andreas (160.58.8.75) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 21:00:

@klausk:
Super, danke. Das habe ich die ganze Zeit gesucht.
Wird mir vielleicht helfen !

Gruß,
Andreas


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