Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Kennzeichenmisssbrauch - Urkundenfälschung?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Off-Topic: Kennzeichenmisssbrauch - Urkundenfälschung?
By Xare (62.27.201.107) on Mittwoch, den 25. Juli, 2001 - 13:36:

Hallo,

ich hab einen Kumpel, der wurde erwischt, wie er mit seinem abgemeldeten Auto mit dem Kennzeichen vom angemeldeten, wegen Wildschadens nicht fahrbereiten Auto rumgekurvt ist.

Nun würde ich gerne wissen, was es darauf gibt.
Kann mir einer qualifiziert Auskunft darüber geben?

Danke für Antworten

MfG Xare

By polizist (193.196.186.253) on Mittwoch, den 25. Juli, 2001 - 13:50:

Ich würde mal folgende Straftaten anführen, unabhängig von Tateinheit oder -mehrheit:

Verstoß gegen die Abgabeordnung, da das abgemeldete Auto nicht versichert war.
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, da es auch nicht versichert war.

Und zum Schluss, da muss ich aber meine Unkenntnis eingestehen, entweder Kennzeichenmißbrauch oder aber Urkundenfälschung. Da hatte ich schon immer Schwierigkeiten, es auseinanderzuhalten.
Ich tendiere aber zur Urkundenfälschung, da das Auto zusammen mit dem Kennzeichen eine Urkunde darstellt. Wird nun ein Kennzeichen angebracht, welches für dieses Auto nicht vorgesehen ist, wird eine falsche Urkunde hergestellt.
Möglicherweise ist es aber doch nur ein Kennzeichenmißbrauch - ich muss mich mal wieder kundig machen.

Auf jeden Fall sind alle Taten mit Geld- oder Freiheitsstrafe belegt.

Beim Erstverstoß wird jedoch maximal eine Geldstrafe dabei herauskommen und Punkte in Flensburg - 7 behaupt ich mal, da Straftat.


Viele Grüße,

ein Polizist

By LapMan (141.24.120.110) on Mittwoch, den 25. Juli, 2001 - 13:55:

- Fahren ohne Zulassung
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Kennzeichenmißbrauch (evtl. Urkundenfälschung?)
In Sachen Bestrafung können Dir die anderen besser weiterhelfen, da bin ich nicht so firm drin. Das klingt mir aber so, als wäre es keine Ordnungswidrigkeit sondern was richtig heftiges...

...4. Kennzeichenmißbrauch begeht auch, wer einen zugelassenen und mit amtlichen Kennzeichen versehenen Pkw benutzt, jedoch die zugehörigen amtlichen Kennzeichen durch andere, nicht für dieses Fahrzeug ausgegebene austauscht. Zugleich liegt auch der Straftatbestand der Urkundenfälschung vor. In diesem Falle würde aus dem letzteren Straftatbestand bestraft, da die Urkundenfälschung mit einer schwereren Strafe bedroht ist.

5. Gleiches gilt für denjenigen Kraftfahrzeugführer, der ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit anderen (nicht amtlichen) Zeichen versieht, die geeignet sind, den Anschein amtlicher Kennzeichen hervorzurufen.

(Quelle: http://home.t-online.de/home/RA_SESSELMANN/thema6.htm)

By Xare (62.27.201.107) on Mittwoch, den 25. Juli, 2001 - 13:59:

Die Versicherung ist eigentlich nicht zu Schaden gekommen, da für das angemeldete (teurere) Auto weiter bezahlt wurde, ohne dass es gefahren wurde (billige Ausrede), was aber natürlich an den Tatbeständen nichts ändert.

Punkte hat mein Freund keine (mehr).

Wie siehts dann mit dem Führerschein aus?
Wie lange ist der weg?

MfG, Xare

By LapMan (141.24.120.110) on Mittwoch, den 25. Juli, 2001 - 14:14:

"Fahren ohne Versicherungsschutz" heißt, daß für das Auto das eigentlich ja abgemeldet war auch keine Versicherung existiert hat. Die lief ja auf den Wagen mit Wildschaden.

Im Bußgeldkatalog habe ich nur das hier gefunden:
"Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder das Kurzzeitkennzeichen fehlte: DM 80,- und 1 Point in Flensburg." - Da es aber nicht fehlte, sondern durch ein nicht zugehöriges ersetzt wurde wird da gleich eine Straftat (UrkundenFÄLSCHUNG) draus. Und was da blüht weiß ich nicht...

By Goose (62.180.184.129) on Mittwoch, den 25. Juli, 2001 - 14:16:

Da es sich hier um Straftaten handelt, gibt es keine Regelsätze mehr (wie im Bußgeld / OWi-Bereich). D.h., die StA kann z.B. einen Strafbefehl ausstellen (nach Zahlung der Geldstrafe ist die Sache dann erledigt) oder es kommt zu einer Gerichtsverhandlung vor dem zuständigen AG. Hier hängt es dann von der Entscheidung des Richters ab, wie die Strafe ausfallen wird (Stichwort Tagesätze.....)

@polizist: ich würde hier auch den § 267 StGB schreiben

Gruß
Goose

By LapMan (141.24.120.110) on Mittwoch, den 25. Juli, 2001 - 14:19:

§ 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(Quelle: http://members.tripod.de/Rothmann/StVG/III_Bussgeldvorschriften.htm)

By Xare (62.27.201.21) on Mittwoch, den 25. Juli, 2001 - 14:30:

Gibt es vielleicht irgendwo ein größeres Archiv mit Urteilen zu dieser Thematik?

By Plautzpaul (62.104.217.87) on Mittwoch, den 25. Juli, 2001 - 16:43:

@LapMan - der angeführte §§ 22 Abs. 1 Nr. 2 StVG bezieht sich nur auf den Austausch der Kennzeichen zweier zugelassener Fahrzeuge. Ist das eine Fahrzeug stillgelegt liegt zwar auch Kennzeichenmißbrauch vor, jedoch ebenso Urkundenfälschung und dann tritt Kennzeichenmißbrauch hinter Urkundenfälschung zurück ( Subsidiarität ) und es ergeht ein Urteil ausschließlich wg. Urkundenfälschung.

@ Xare: OLG Stuttgart VRS Band 47,Seite 25
( mir liegt nur die Quelle vor, viel Glück )

beste Grüße
Plautzpaul

By LapMan (149.225.54.148) on Mittwoch, den 25. Juli, 2001 - 16:56:

@Plautzpaul:
Jo, verstehe ich schon. Aber in jedem Fall ist es ein Vergehen von der "heftigen" Sorte mit richtig Trouble...

By Zoppo Trump (212.90.218.98) on Donnerstag, den 26. Juli, 2001 - 09:10:

Hallo Alle!

Ein Freund von mir hat mal ein Kennzeichen eines zugelassenen und ordentlich in einer Garage abgestellten Autos an ein Auto geschraubt, das nicht zugelassen, aber in seiner Strasse abgestellt, war. Wohlgemerkt: Das Auto stand nur rum (was aber, glaube ich, keinen Unterschied macht) er wollte vor allem keinen Trouble mit dem "roten Punkt".
Trouble kam dann von anderer Seite und zwar bekam er eine Anzeige wegen Urkundenfälschung. Also genau wie LapMan und Plautzpaul angegeben haben.
Wie Ihr Euch vorstellen könnt, war mein Freund auch nicht wirklich happy so mit Vorstrafe am Hals und der ganzen Arie in den Folge seines sicher nicht so gut überlegten Vorgehens.

Gruss, Zoppo

By traffic (217.48.44.21) on Donnerstag, den 26. Juli, 2001 - 16:05:

@Zoppo Trump: dein Freund hätte es auf einem Privatgrundstück abstellen müssen, dann wäre es kein Problem gewesen.

By Zoppo Trump (212.90.218.98) on Donnerstag, den 26. Juli, 2001 - 17:01:

Ja klar, aber daran mangelte es eben. Mietshausbewohner in Berlin usw. Und der KOB (Kontaktbereichsbeamte) hatte eben einen scharfen Blick und damit erkannt, dass die Nummer vor kurzem doch noch ein anderes Auto geziert hatte. Dumm gelaufen und das sogar trotz mangelder böser Absicht. Wenn er jetzt mit der Karre beim Banküberfall erwischt worden wäre, dann hätte er sicher auch mehr Einsehen in die Strafe gehabt ;-)

Gruss, Zoppo

By traffic (62.134.73.229) on Donnerstag, den 26. Juli, 2001 - 18:44:

@Zoppo Trump: Was muß man sich denn unter einem "Kontaktbereichsbeamten" vorstellen? Klingt irgendwie so überwachungsstaatlich;-)

By polizist (193.196.186.253) on Donnerstag, den 26. Juli, 2001 - 19:26:

@traffic: Neee, is ganz anders. Das soll der nette Wachtmeister um die Ecke sein :-))

Ernsthaft, das ist ein Kollege, der sich speziell um einen bestimmten Bereich oder Bezirk kümmert. Er soll dabei idealerweise Ansprechpartner für die Bürger, Geschäftsleute u.ä sein und sich auch um Kleinigkeiten kümmern, die diesen Personen auf der Leber liegen (nein, dabei mein ich jetzt nicht die Alkoholfahrten :-))


Viele Grüße,

ein Polizist


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page