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Parken oder Halten

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Parken oder Halten
By eric (62.54.222.4) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 10:46:

brauche mal hilfe, ich bin mit meinem fahrzeug auf dem Gehweg vor meine bank gefahren und habe nur ein brief in den postkasten gesteckt, ein polizeiwagen auf der anderen seite hat gleich gedreht und mich zur rede gestellt, ich gab den verstoß nicht zu und habe der bußgeldstelle erklärt das der gehweg an dieser stelle aus gehweg, radweg und einem bereich zw. den bäumen die sogar mit poller geschützt waren stand und das unter 3 min., ich weiß nicht wie die auf den sachverhalt parken kommen, nun hab ich einen bußgeldbescheid bekommen und die mir gleich von 30,- DM auf 66,- DM erhöht, kann ich da was machen

By Multa (195.93.64.177) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 10:54:

Wo hast du denn deinen Führerschein gemacht? Schau doch mal in die StVO rein, und dann kannst du dir das selbst erklären. Solltest du keine StVO haben, kannst du dich ja nochmal melden!

By eric (62.54.222.4) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 11:00:

warum, worauf willst du hinaus, ich habe keine stvo und habe hier mal nachgelesen und das halten auf gewegen ist nicht verboten, ich denke ja sogar das das nicht mehr zum gehweg gehört, ich würde es ja gerne aufmalen aber das geht ja nicht oder?

By Multa (195.93.64.177) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 11:09:

Ja, Halten ja, aber Halten wird anders definiert. Du hast geparkt, da du das Auto verlassen hast. Und wer sein Auto verlässt, der parkt. Wenn du im Auto sitzt, mit laufendem Motor, darfst du 3Minuten stehen, das ist dan halten!

By eric (62.54.222.4) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 11:14:

und be- und entladen? der motor lief und mein beifahrer saß ja noch im auto, ändert das was? können die mir wegen den ersten einspruch gleich 36,- DM bearbeitungsgebühr reinknallen, der polizist hatte mir vor ort mein fehlverhalten nicht erklärt sondern mir gesagt ich solle in einen buchladen gehen und es nachlesen

By Multa (195.93.64.168) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 12:12:

Wie das mit der Bearbeitungsgebühr ist, kann ich dir nicht sagen. Aber ich glaube kaum, dass es als Be-und Entladen gezählt wird.

By farendil (217.80.147.88) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 12:41:

@eric: be- und entladen zählt normalerweise nur bei schwereren und/oder sperrigeren gegenständen bei denen es auf einen möglichst kurzen transportweg ankommt.

ein brief fällt da leider nicht drunter.

das problem ist, daß die polizisten angegeben haben werden, daß du dich bereits zur sache geäußert hast.

du kannst nur versuchen, ein verwarngeld (also ohne bearbeitungsgeb.) zu erreichen, in dem du der bußgeldstelle erläuterst, daß die polizisten dir keinen direkten tatvorwurf gemacht haben.

By eric (62.54.222.86) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 12:50:

wie stelle ich das am besten an, soll ich bei der sachbearbeiterin mal anrufen, oder schriftlich?

By eric (62.54.222.10) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 14:18:

so habe jetzt im techn. polizeiamt angerufen und die mir die stellungsnahme des polizisten vorgelesen, naja nach gesprächen mit meiner rechtsschutzversicherung hat das alles nicht viel sinn, man ist also immer der willkür der polizei ausgesetzt, armes deutschland, trotzdem schönen dank

By farendil (217.80.147.88) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 14:48:

haben die polizisten deine personalien aufgenommen gehabt, oder wurdest du nur angeschrieben, weil du der halter warst?

By eric (62.54.222.111) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 14:51:

nee haben meinen führerschein und fahrzeugschein mit in uhr auto genommen

By farendil (217.80.147.88) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 15:05:

mmh - dann kannst du nur noch versuchen widerspruch einzulegen und den wie oben geschrieben zu begründen.

wenn du glück hast, lassen die mit sich reden, und du mußt nur 30,- bezahlen.
anderenfalls wird die sache ans gericht abgegeben. da kannst du aber kurz vor dem verhandlungstermin den widerspruch zurückziehen und hußt keine mark mehr bezahlen.

By eric (62.54.222.23) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 15:13:

ok werd ich tun und euch auf den laufenden halten

By Greatblackbird (217.51.38.230) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 17:54:

@eric
Du hast was von einer Rechtschutzversicherung geschrieben. Wenn Du die aktivieren kannst, würdest Du die 36 DM Bearbeitungsgebühren erstattet bekommen. Das sind Verfahrenskosten, die eigentlich auch bei Parkverstößen bezahlt werden müssen, wenn das Verfahren nicht mit der Halterhaftung endet. Und Du wirst ja nun als Fahrer nachweislich beschuldigt. Das hängt aber von dem Versicherungsvertrag ab.

By eric (62.54.222.20) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 18:36:

nach rücksprache meiner rechtsschutzvers. ist die übernahme bei parkverstößen nicht möglich, ist so lt. dehnen bei allen anderen gesellschaften auch, bin bei der arag

By Greatblackbird (62.104.223.64) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 21:20:

Wie gesagt, die meisten Versicherungen schließen die Leistung nur aus, wenn das Verfahren mit der Halterhaftung endet. Das passiert immer dann, wenn der Fahrzeugführer innerhalb der Verfolgungsverjährung nicht ermittelt werden kann. Ist bei meiner Versicherung und bei fast allen genauso. In Deinem Fall wird das Verfahren aber nicht mit der Halterhaftung enden, weil man Dich als Fahrer ermittelt hat. Hat der Versicherungssachbearbeiter das vielleicht falsch verstanden?

By dagegen (62.104.210.72) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 23:13:

Übrigens: Halten auf einem Gehweg ist nicht erlaubt. Schon das Befahren des Gehweges ist grundsätzlich nicht zulässig.


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