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Wiederholt geblitzt worden.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Wiederholt geblitzt worden.
By Michael (217.3.175.203) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 22:48:

Mußte im Dezember letzten Jahres meinen Führerschein einen Monat abgeben, weil ich mit 65 km/h in einer 30er- Zone geblitzt wurde.

Am Wochenende wurde ich nun wieder mit 45 km/h in einer 30er Zone gefilmt, aber nicht angehalten. Habe ich jetzt eine "Sonderbehandlung" zu erwarten, weil wegen Wiederholungstäter und wenn ja; was hat erwartet mich da?

By Greatblackbird (145.253.20.165) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 23:29:

Das wird bei einer Verwarnung bleiben. Ich glaube 50 DM. Wie wurdest Du denn gefilmt?

By Daidone (217.2.1.146) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 12:12:

45 laut Tacho? Wenn ja, dann kannst Du eine Toleranz von 3 km/h abziehen, dazu noch eventuell eine Tachoabweichung.

Das wird nur eine Verwarnung.

By Michael (217.3.175.131) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 16:51:

Ja, 45 lt. Tacho.

Kam mir ein wenig komisch vor, die ganze Sache:
Das war halt ein kleiner Ort; nach dem Ortseingangschild kam ein 30- Schild. Und weil die Straßen eng waren, kam wohl jemand auf die Idee dort mehrere Baustellenampeln aufzustellen. Am Ende der letzten Ampel- Sektion (also da, wo der Gegenverkehr anfängt zu warten) standen auf der linken Seite 3 Jungs in Uniform und hatten neben sich ein Stativ mit nem Teil drauf aufgebaut; und das war auf mich Richtung gerichtet.

Hoffe ja insgeheim, das sie es auf irgendwas anderes abgesehen hatten...

By Greatblackbird (62.104.223.81) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 19:36:

Gehe mal davon aus, daß nichts kommt. Hätten sie Dich gefilmt oder gelasert, hätten sie Dich auch angehalten. Wenn Du also laut Tacho 45 km/h draufhattest, hätte wahrscheinlich der Aufwand nicht gelohnt, Dich anzuhalten. Abzüglich 3 km/h und vielleicht noch Tachotoleranz und Ablesefehler wären es vielleicht 39-40 km/h. Das wären dann 30 DM.

By Michael (217.3.160.149) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 17:14:

Wär´ ja nicht schlecht, wenn das so ist. Hab allerdings auch niemanden gesehen, der irgendwen angehalten hat... Na in ein paar Wochen wer´ ichs wissen. Danke für die Antwort; da bin ich doch ein wenig ruhiger.

By Angelika (195.93.66.152) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 11:11:

am 15.06 35km zu schnell,BAB KA/Pforzh.jetzt Anhörung - 2 Wochen später Radarfalle mit ? ca.
40? Autobahnende in München (60km)

By traffic (217.48.44.61) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 12:57:

@Angelika: Und was willst du uns jetzt damit sagen?

By H. (212.190.145.100) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 13:04:

Nun, wenn die beiden Verstöße durch rechtskräftige Bußgeldbescheide geahndet werden, dann ist ein 4-wöchiges Fahrverbot fällig, da du 2x innerhalb eines Jahres mehr als 25 km/h zu schnell warst... :(

Aber jetzt warte erstmal ab, ob und was von dem zweiten Blitzer kommt (wie kann man sich nur am AB-Ende in Obermenzing blitzen lassen! Das ist ja DER Klassiker! :) Normalerweise ist da immer Sofortkasse angesagt... ); ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, daß die zweite Überschreitung noch unter +26 km/h war, aber man täuscht sich da leicht, wenn man nach dem Blitz auf den Tacho schaut. Als es mich mal in der 30er Zone erwischt hat, hab ich auch auf den Tacho geschaut und gemeint, es waren ca. 65 km/h; tatsächlich waren's dann 39 km/h... also erstmal abwarten und dann sehen wir weiter.

By farendil (217.80.147.54) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 14:46:

Der Gesetzestext zum fahrverbot bei 2x mehr als +25 innerhalb eines jahres besagt folgendes:

AB RECHTSKRAFT des 1.Versoßes innerhalb eines Jahres ein erneuter Verstoß BEGANGEN.

also - solange der erste bescheid nicht rechtskräftig ist, wird ein 2. verstoß nicht mit fahrverbot belegt.

By Maik (62.156.164.234) on Freitag, den 17. August, 2001 - 15:00:

Ich bin innerhalb von 2 Wochen 2x geblitzt worden.
126 bei 70 und danach 105 bei 70.
Mein Kumpel würde 2 Strafe auf sich nehmen, kann da was passieren ??

By traffic (172.177.144.9) on Freitag, den 17. August, 2001 - 15:58:

@maik: Du kannst ihn auf dem Anhörungsbogen angeben; wenn er dann seinen AB akzeptiert, einen Bescheid bekommt und diesen fristgerecht bezahlt, ist die Sache erledigt. Ansonsten hast du dich halt beim Ausfüllen geirrt.

By Maik (168.143.112.8) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 12:25:

Habe Bescheid bekommen über ersten Verstoß (126 bei 70).
Statt 300,- und 4 Wochen gibt es jetzt 550,- und 8 Wochen.
Ich bin mit einem Sprinter geblitzt worden. Ist es richtig das sie mich dann gliech wesentlich stärker bestrafen ?

By traffic (172.179.72.128) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 13:02:

@Maik: Hattest Du innerhalb der letzten 12 Monate einschlägige Voreintragungen in Flensburg bekommen? Ansonsten wäre die Erhöhung beim ersten Verstoß nicht plausibel. Den zweiten Verstoß dürfen sie dafür nicht heranziehen.

By farendil (217.80.147.101) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 13:13:

@traffic: bei einschlägigen voreintragungen wäre eine erhöhung der geldbusse statthaft - eine erhöhung des fahrverbotes konnte man bislang nicht durchsetzen.

@maik:das hängt vom zulässigen gesamtgewicht des sprinters ab.
liegt es über 3,5 tonnen, so ist das die regelstrafe.

By Maik (62.156.164.234) on Freitag, den 24. August, 2001 - 09:07:

Ab wann ist eigentlich ein Bußgeldbescheid (Verurteilung) rechtswirksam ? Es liegen zwischen diesen beiden Sachen ca. 1 bis 2 Wochen. Sonst bin nämlich Wiederholungstäter und bekomme 4 Wochen extra.
PS. Beim ersten Mal war es eine Lasermessung, die ich sofort zugegeben habe.

By farendil (217.0.227.89) on Freitag, den 24. August, 2001 - 09:52:

@maik: ab bezahlen der geldstrafe oder 14 tagen tage nach zustellung (je nach dem was eher eintritt).

du kannst aber die rechtskraft herauszögern in dem du widerspruch einlegst.

By Maik (62.156.164.234) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 08:27:

Mein Sprinter hat genau 3,5 t. Also gilt der ab 3,5 t als LKW oder muß der über 3,5 t Nutzlast haben ??

By farendil (217.80.147.20) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 08:52:

@maik: glück gehabt - bis 3,5 tonnen gelten die günstigeren regeln wie für pkw.

erst ÜBER 3,5t wirds teuere.


ich vermute, daß die sachbearbeiterin auf der bußgeldstelle sich einfach in dem punkt geirrt hat.
ruf doch mal ganz freundlich an und frage nach.

aber: auf keinen fall einspruch vergessen - sonst wird der bescheid rechtskräftig!!

By Maik (62.156.164.234) on Montag, den 3. September, 2001 - 09:36:

Danke,
der Bußgeldbescheid wurde neu ausgestellt auf 4 Wochen und 300,- DM


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