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Kein passendes Geld

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Kein passendes Geld
By Yoda (62.227.195.28) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 20:13:

Wurde das hier schon mal besprochen?

Was mache ich eigentlich, wenn ich einen Parkschein lösen will, der Automat verlangt Münzen und ich habe nur Scheine dabei?

By garfield (134.108.33.169) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 20:28:

In den nächsten Laden gehen und Geld wechseln. Danach erst beim Auto vorbeisehen, ob schon eine Politesse dort war. Wenn nein, Parkschein lösen. Wenn ja, Politesse nicht ansprechen (bringt eh nichts außer der Aufforderung, das Auto wegzufahren, das Knöllchen wird keinesfalls zurückgenommen), keinen Parkschein lösen und den Einkauf in aller Ruhe erledigen. Danach das Knöllchen an das nächste erreichbare Auto hängen und abwarten, ob der andere so dusselig ist und zahlt. Falls doch noch was kommt, bei mehr als 36 Mark darauf abheben, daß der Fahrer nicht bekannt ist, dann wird eingestellt und es kostet 36 Mark Bearbeitungsgebühr.

By Greatblackbird (145.253.20.173) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 21:30:

@garfield
Gibt es denn noch Städte, die Überweisungsträger verteilen? Ich kenne nur die Hinweiszettel, daß man böse war und Nachricht bekommt.

By Billy Bob (24.226.73.236) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 02:30:

Garfield
Wenn das so einfach waehre!
Kam mal morgens so um 7 uhr in Frankfurt an /aus New York,
alles was ich hatte war Papiergeld,da man ja im Ausland beim Umwechsel kein Hartgeld bekommt! aber um den fahrschein nach Frankfurt am Automat zu loesen benoetigte ich Wechselgeld,also in den naechsten Bierlanden,und eine Hoefliche frage ob er mir 10.00DM wechseln moechte."Antwort " Das ist doch keine Wechselstube" Also, ich wieder auser sichtweite,wieder zurueck, nochmals selben laden,und mir ein Bier Gekauft,Bezahlt mit 100DM,er war stock sauer da er mich ja noch kannte waren ja nur 2 minuten,
musste aber Wechseln .So wie Du siehst alles nicht so einfach Kommt darauf an welche Figur man erwischt.

By farendil (217.80.147.117) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 10:46:

@bb: was soll das denn? idioten gibt es überall - in jeder stadt, in jedem land!

ps: ich habe in wechselstuben auch schon hartgeld erhalten.
das bekommst du immer dann, wenn du einen "runden" betrag in deiner währung in eine andere umtauschst - da deine summe in fremdwährung immer etwas krumm ist, müsssen sie dir auch hartgeld geben.

By Daidone (217.2.1.146) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 12:24:

garfield: Knöllchen an ein anderes Auto hängen - wenn da ein Parkzettel drin ist dann ist es eine unverschämte Sauerei sowas zu machen. Wieso rätst Du sowas???
Auf dem Knöllchen steht Dein Kennzeichen! Da kann der Fahrer des anderen Autos Dir ein Verfahren an den Hals hängen!
Außerdem: man darf da 3 Min. halten, reicht oft, um Geld zu wechseln


greatblackbird: viele Städte machen das noch, was Du meinst macht oft die Polizei, die den Verstoß registriert und an die Komune weiterleitet.

Billy Bob: kleiner Tipp - frage doch auf dem Flughafen in einer Wechselstube, ob sie Dir einen Schein zu Kleingeld machen. Ansonsten geht das auf jeder Bank/Post. Auch viele Geschäfte wechseln normalerweise, zumindest wenn Du nen vernünftigen Grund hast (Kleingeld für den Parkautomaten) oder wenn Du von auswärts kommst. Du bist da wohl an einen Flegel geraten.

By farendil (217.80.147.117) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 13:17:

@daidone: bitte nicht schon wieder!
Da kann der Fahrer des anderen Autos Dir ein Verfahren an den Hals hängen!
wegen was denn??
wegen illegaler müllbeseitigung unter fremden scheibenwischern??

wenn der fahrer das knöllchen trotz falschem kennzeichen bezahlt ist er schön blöd.
im übrigen weiß ich nicht, warum hier jeder beitrag ohne ausdrückliche smileys so bierernst genommen wird...


Außerdem: man darf da 3 Min. halten, reicht oft, um Geld zu wechseln
wer sein fahrzeug verläßt, der PARKT!
erst regeln lesen, dann posten.

By Steffen (217.1.24.33) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 13:44:

@farendil
wer sein fahrzeug verläßt, der PARKT!

ich widerspreche dir ja nur ungern, aber das
stimmt so nicht ganz. Kurzes(!) verlassen des
Fahrzeuges zwecks Be-/Entladung zählt nicht als
Parken. In wie weit man Geld wechseln darunter
sehen kann, sei dahingestellt. Ich vermute aber,
daß, wenn du eben das Parkticket nachreichst und
die Zeit zwischen Ausstellen des Knöllchens und
deinem Ticket < 3 Minuten ist, du eigentlich damit
durchkommen solltest.

By farendil (217.80.147.117) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 13:51:

@steffen:ich wollte es nicht allzu kompliziert machen...
es gibt verschiedene rechtssprechung dazu.
einige meinungen sehen das verlassen das fahrzeugs immer als parken.

andere gehen davon aus, daß es sich noch um halten handelt, wenn du dich:
-in unmittelbarer nähe des fahrzeugs befindest
-es STÄNDIG im blick hast

wie gesagt - es ist eine auslegungssache.

ach so: be- und entladen ist ein sonderfall, den du beweisen mußt.

im übrigen wird auf dem knöllchen (fast) immer eine zeit von 5 minuten stehen, auch wenn die politesse das fahrzeug nur wenige sekunden gesehen hat (ich weiß, wovon ich spreche!).

es stellen sich also 2 fragen:
die erste frage ist nun, wie das recht gerade ausgelegt wird
und zur zweiten kann ich nur sagen: recht haben und recht kriegen...

By Daidone (217.2.1.73) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 15:14:

farendil: wer aussteigt, parkt??? Wenn ich aussteige, was auslade und dass in ein nahegelegenes Haus bringt dann parke ich???
Das Besorgen von Kleingeld für den Parkautomaten dürfte ein akzeptabler Grund sein um das Fahrzeug kurz zu verlassen. Und das meine ich!!!
Wenn Du das nicht so kompliziert machen willst, was sollte dann das ganze, nochdazu der Spruch?
Genaugenommen ist Deine "Korrektur" nämlich falsch, denn wenn ich aus/einlade, dann steige ich aus! Von wegen erst Regeln lesen und dann posten!

Knöllchen:
Ich persönlich würde diese Sache als Betrug betrachten, schließlich will sich da einer um die Bezahlung des Strafzettels drücken und das jemanden anders unterschieben. Wenn mir einer sein Knöllchen unterschieben will, dann würde ich die Einleitung rechtlicher Schritte zumindest prüfen lassen. Und wenn ich der Behörde mitteile, dass mir einer ein Knöllchen unterschieben wollte, dann wird das Ärger geben.

Außerdem nutzte ich die "kann - Version".

Jedenfalls spottet der entsprechende Rat von
garfield jeglicher Beschreibung und ist eine Unverschämtheit!

By farendil (217.80.147.117) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 15:28:

@daidone: be- und entladen ist etwas anderes als halten!! - habe ich doch geschrieben!


und es gibt genügend richter, die es nun mal als halten ansehen, wenn ich das fahrzeug verlasse um direkt in den neben der straße stehenden briefkasten etwas einzuwerfen.

Das Besorgen von Kleingeld für den Parkautomaten dürfte ein akzeptabler Grund sein um das Fahrzeug kurz zu verlassen. Und das meine ich!!!
aktzeptabel sicher, aber von manchen nun mal als parken angesehen!

persönlich würde diese Sache als Betrug betrachten, schließlich will sich da einer um die Bezahlung des Strafzettels drücken und das jemanden anders unterschieben.
lies doch bitte erst mal nach, was betrug ist...

ps: ist es für dich auch betrug, einen zettel von einem anderen auto zu nehemen und unter den eigenen scheibenwischer zu klemmen?

By Daidone (217.2.1.73) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 15:38:

farendil: Das habe ich gelesen, deshalb wundert mich die "Korrektur" vorher.
Knöllchen: das ist meine persönliche Auffassung, die ich nicht mit der Straftat gleichsetze. Ich schrieb, dass ich in diesem Falle rechtliche Schritte von Fachleuten prüfen lassen würde.

Man kann keinen Info-/Notizzettel nicht mit einem Strafzettel gleichsetzen. Wie kommst Du darauf?
Schließlich wird man beim Strafzettel zur Zahlung der genannten Summe aufgefordert. Der Vergleich hinkt gewaltig, man kann das eine doch nicht mit dem anderen gleichsetzen.
Es ist ja wohl ein Unterschied, ob ich einen Werbezettel von einem anderen Auto entferne oder das für mich bestimmte Strafmandat einem anderen, unschuldigen Autofahrer unterschieben will!!!

By farendil (217.80.147.117) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 15:43:

@daidone: noch was:
§12 STVO (Halten und Parken)

(2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

By Alberto (62.224.100.115) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 17:02:

Nochmals zum Kleingeld...
Wenn gar keines aufzutreiben ist, kann man die Parkscheibe einstellen und dann auch kostenlos parken. Es muß nur dann plausibel erklärt werden können.
Das gleich ist, wenn das geld z.B. durchfällt und vom Automat nicht akzeptiert wird.
Es gilt auch, wenn die Parkuhr/der Automat defekt ist.
Defekt kann man bereits annehemen, wenn ein Klebestreifen über dem Schlitz klebt. (Ich weiß, was ihr jetzt denkt) - ist aber so.
Fazit: Es gibt viele Möglichkeiten, diese Automaten eben nicht mit eigenem Geld zu füttern.

By Billy Bob (24.226.73.236) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 17:23:

Farendil!
was soll das denn? idioten gibt es überall - in jeder stadt, in jedem land! Weiss ich ja war ja nur ein Beispiel das es nicht immer so einfach ist wie Garfield schreibt

By NiliQB (195.252.200.83) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 21:01:

Ein Bekannter von mir benutzt die folgende (rechtlich vermutlich äußerst bedenkliche) Masche:

Er druckt sich am PC Zettel, die vom Design her den Parkscheinen durchaus ähnlich sehen, anstatt des Textes "Bezahlt bis 47:11 Uhr" schreibt er (eigentlich durchaus zutreffend) "Ich möchte hier bis 47:11 Uhr parken" (die Uhrzeitangabe natürlich genauso groß und fett wie am echten Parkschein, den restlichen Text eher klein darum verteilt) - von den Dingern hat er genug im Auto, um alle Uhrzeiten abzudecken - und er hat noch nie eine Knolle bekommen...

By farendil (217.80.147.117) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 22:32:

@niliqb: ähh - naja - die parkzettel sind nichtüberall gleich.
bei uns steht außerdem der parkplatz und das datum mit JAHRESANGABE mit drauf.
trotzdem interessant - hast du zufällig so eine vorlage zum ausdrucken? :-)

By Yoda (217.0.42.106) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 23:37:

> Wenn gar keines aufzutreiben ist, kann man die Parkscheibe einstellen und dann auch kostenlos parken

Und genau das wollte ich irgendwie hören. ;)
Ich meine: Es handelt sich ja bei einem Automaten um eine Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit. Und die Zeit kann auch mit einer Parkscheibe überwacht werden...

By NiliQB (195.252.200.82) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 07:25:

@farendil:

Nee, der Parkplatz und sowas steht bei uns nicht drauf. Sonst müsste man ja, wenn man innerhalb der Parkzeit in der Stadt woanders parkt, nochmal nen Schein lösen. Das Datum steht bei uns natürlich auch drauf (hatte ich vergessen).

Vorlage habe ich momentan keine, aber wenn mir eine unter die Finger kommt, melde ich mich bei Dir.

By vergessen (194.221.183.19) on Montag, den 6. August, 2001 - 15:44:

Kleiner Trick bei den alten, mechanischen Parkuhren:

Parken, und zwei Zehn-Pfennig-Stücke in die Uhr schmeißen, jedoch nicht einstellen, d.h. nicht an diesem Rad drehen. Parkscheibe ins Auto legen.

Kommt die Politesse und stellt fest, dass die Parkzeit abgelaufen ist, muß sie zur Überprüfung, ob die Parkuhr funktioniert, an dem Rädchen drehen. Und zack fallen die Zehnlern in das Gerät, und Du hast noch n paar Parkminuten.

By Markus (134.176.84.79) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 10:48:

Wegen der "Müllbeseitigung":

Der Parkschein kann ja auch von der Knölchentante versehentlich unter den falschen Wischer geklempt worden seien. Wenn jemand dir unterstellt, du hättest dein knöllchen bei ihm "entsorgt" dann sollte er es durch zeugen etc. auch nachweisen.

eine frage hab ich aber:

wenn jetzt ein parkautomat defekt ist und der nächste über 75-100 meter entfernt steht, muss ich dann dahin laufen? ich mein, 2 minuten laufen und eine minute parkschein ziehen macht schon drei minuten, und schon park ich schwarz! sowas aber auch...

By Mc Fly (53.122.34.116) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 11:46:

Wie schaut das denn aus wenn der Parkscheinautomat defekt ist dar man ja die höchst Parkdauer kostenlos parken (Parkscheibe ist klar). Was ist wenn der doofe Automat mein Geld nicht an nimmt (aber nicht Defekt ist) das heißt er nimmt nur die Münze ich gerade hab nicht an. Diese ist auch nicht sichtlich beschädigt. Darf ich dann auch mit Parkscheibe Parken wenn ich der Meinung bin der Automat ist defekt? Kann ja sein beim nächsten tut er wieder.
Kann ich dafür ein Knöllchen bekommen?? Bei mir hat er ja nicht getan. Wie sieht das mit dem Beweisen aus. Kann ich ja kaum beweisen oder??(hab auch nicht immer nen Zeugen dabei)

By nanomator (172.176.70.55) on Montag, den 13. August, 2001 - 00:22:

was ist wenn ich nen tesafilmstreifen ueber den einwurfschlitz des parkscheinautomaten klebe und nen zettel "defekt" dran haenge ?

hab ich zwar bisher nicht gemacht, aber wie sieht das ganze rechtlich aus ? gibt es eine anklage wegen beklebung fremden eigentums oder so aehnlich ? .... oder wenn ich (sorry, falsches forum) ein kaugummi auf die linse eines blitzers klebe ??

By dagegen (213.6.164.163) on Donnerstag, den 16. August, 2001 - 16:56:

Bei uns steht auf den Parkscheinen Datum, Uhrzeit und genaue Ortsangabe drauf.

Was passiert juristisch, wenn ich nun damit innerhalb der Parkzeit um die Ecke fahre und woanders nochmal parke?

Die Diskussion mit den Münzen und den Scheinen kenne ich bereits vom öffentlichen Nahverkehr. Bei uns sind IN der Straßenbahn Automaten, die nur Münzen nehmen. Hierbei stellen die Verkehrsunternehmen und die Juristen sich auf den Standpunkt, dass wer sonst nie fährt oder sich Tickets kauft, auch nicht das passende Kleingeld parat haben muss.

By traffic (149.225.37.22) on Donnerstag, den 16. August, 2001 - 21:58:

@dagegen: Dann kannst du ja argumentieren, der Automat um die Ecke hätte deine Münzen nicht genommen, daher bist du halt zu dem anderen gelaufen. in der praxis würde das zwar keiner machen, aber das ist ja egal;-)

By TB (212.121.135.226) on Freitag, den 17. August, 2001 - 09:25:

Leider gehts ja nicht mehr lange (Euro) abe bei Parkuhren klappts (Automaten nicht)

50Pf = 10 Groschen (Österreich) = 1,4 Pf
1 DM = 20 Centimes (Frankreich) = 6 Pf

Das Einwerfen ist legal, da ja die Parkzeit nachgewiesen wird, ebenso wie Parkscheibe am Automaten -> Alberto.

Das Ticket gibt es halt für das Überscheiten bzw. nicht nachweisen können dier Höchstparkdauer, nicht für nicht bezahlen.


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